Mit der elektronischen Patientenakte (epA) können Sie die eigenen Gesundheitsdaten zentral und einfach verwalten
Sicher kennen Sie das: Sie wechseln als Patient den Arzt und müssen Ihre Krankengeschichte immer wieder neu erzählen. Welche Medikamente nehmen Sie? Welche Vorerkrankungen haben Sie und wie verliefen frühere Behandlungen? Oft tragen Sie selbst Röntgenbilder und Befunde von Praxis zu Praxis, sofern Sie Ihnen überhaupt vorliegen. Denn in der Regel stehen diese Informationen in den Aktenordnern verschiedener Arztpraxen und Sie haben keinen direkten Zugriff.
Damit macht die ePA endgültig Schluss, denn sie ist ein sicherer und zentraler Speicher für Ihre Gesundheitsdaten. Mit der ePA haben Sie Ihre Gesundheitsdaten immer und überall dabei und können sicher sein, dass Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte jederzeit auf dem aktuellen Stand sind.
Jetzt elektronische Patientenakte herunterladen
Ihre Daten sind mit dem höchsten Schutzniveau geschützt und nur Sie alleine entscheiden, mit wem Sie Ihre Daten teilen. Sie können die Berechtigung, welche Arztpraxen, welche Daten einsehen darf, individuell vergeben.
Ab 15. Januar 2025 erhält jeder gesetzlich Versicherte in Deutschland eine elektronische Patientenakte. Nähere Informationen zur ePA für alle erhalten Sie in unseren Fragen und Antworten zur ePA für alle.
Im Erklärvideo auf der Internetseite von gematik erfahren Sie, welche Vorteile die ePA für alle bringt. Informationen zur ePA finden Sie auch in folgendem Dokument in Leichter Sprache (PDF).
Weitere Informationen zur elektronischen Patientenakte finden Sie auf folgenden Seiten
Gesundheits-ID
Hier erfahren Sie, wie Sie die Gesundheits-ID erhalten. Diese erleichtert den Zugang zur elektronischen Patientenakte oder der E-Rezept-App.Anpassung Android-App und geänderte Android Anmeldeprozesse ab 1. Januar 2024
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben hat sich der Anmeldeprozess in der ePA-App geändert. Sie haben drei Möglichkeiten, sich in der ePA-App anzumelden.ePA für alle
Ab 15. Januar 2025 werden die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen. Dies erfolgt nach …Fragen und Antworten zur elektronischen Patientenakte
Hier erhalten Sie weitere Informationen zur ePA für alle, Gesundheits-ID und zur elektronischen Patientenakte.Wo finde ich Hilfe, wenn ich weitere Fragen zur ePA habe?
Auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie zusätzliche Informationen über die elektronische Patientenakte. Die bis zum 14. Januar 2025 geltenden Informationen können Sie auch in dem nachfolgenden Informationsblatt (PDF) nachlesen:
Datenschutzrelevante Dokumente finden Sie hier:
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