Mitglied werden bei der IKK Südwest – Ihre Krankenkasse mit starken Leistungen

Jetzt Mitglied werden bei der IKK Südwest und von attraktiven Zusatzleistungen, persönlicher Beratung und digitalem Service profitieren. Die IKK Südwest bietet Ihnen umfassenden Gesundheitsschutz, Bonusprogramme und einen einfachen Krankenkassenwechsel – ganz ohne Risiko. Starten Sie jetzt in eine gesunde Zukunft – wechseln Sie zur IKK Südwest und genießen Sie erstklassige Betreuung!

So einfach ist der Wechsel

Mitgliedsantrag einreichen

Kündigung übernehmen wir

Sie erhalten Ihre Versichertenkarte

Mit nur einem Klick alles erledigt

Das sagen unsere Versicherten …

Eine Person hält winzige graue Babyschühchen mit Tiergesichtern neben einer anderen Person mit einem sichtbaren schwangeren Bauch und einer darauf ruhenden Hand.

„Unsere Gesundheit ist uns sehr wichtig. Bei der IKK Südwest profitieren wir als Familie von umfassenden Leistungen und Services – und das auch schon, bevor man krank ist.“

– Christian und Julia Enders aus Mainz

„Egal ob im Berufsalltag oder im Privatleben: Auch in Sachen Gesundheit wünsche ich mir einen starken Partner an der Seite – mit der IKK Südwest profitiere ich von Bonusprogrammen und individuell passenden Leistungen und Services.“

– Lukas M., Industriemechaniker aus Mainz

„Ich will unabhängig sein und trotzdem safe für die Zukunft. In Sachen Krankenkasse bietet mir die IKK Südwest flexible Leistungen für alle Lebenslagen.“

– Ben K., Student der Universität des Saarlandes, Sarbrücken

„Auch als Selbstständige profitiere ich von den flexiblen Leistungen und Services der IKK Südwest – durch beste Rundumversorgung und viele Einsparmöglichkeiten.“

– Lara R., selbständige Grafikdesignerin, Frankfurt

„Zum Start in die Ausbildung musste ich mich selbst krankenversichern. Mit der IKK Südwest war das ganz easy und safe und mit vielen Cashback-Optionen!“

– Lisa M., Azubi für Bäckereifachverkäuferin, Koblenz

Häufige Fragen zum Krankenkassenwechsel

Wenn Sie die Krankenkasse wechseln möchten, stoßen Sie sicherlich auf jede Menge Fragen. Die häufigsten Fragen zum Krankenkassenwechsel beantworten wir Ihnen hier kurz und bündig. Für eine persönliche Beratung und ausführlichere Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Wir sind eine für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland geöffnete Krankenkasse. Wer in einem dieser Bundesländer wohnt oder arbeitet, kann Mitglied der IKK Südwest werden.

Darüber hinaus kann auch außerhalb dieser Bundesländer der Ehegatte oder der Lebenspartner eines Mitgliedes die IKK Südwest wählen und wer als IKK Südwest Mitglied in ein anderes Bundesland umzieht, kann weiterhin bei der IKK Südwest versichert bleiben.

Eine formlose Mitteilung des Krankenkassenwechsels an Ihren Arbeitgeber ist ausreichend. Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber umgehend über den Wechsel zur IKK Südwest. Gleiches gilt für die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung, wenn Sie hierüber eine Leistung beziehen.

Wenn Sie Arbeitnehmer oder selbstständig und Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, können Sie zur IKK Südwest wechseln. Natürlich können auch Berufsanfänger mit Beginn ihrer Ausbildung, Studenten und Rentner die IKK Südwest wählen.

Sie füllen die Mitgliedserklärung der IKK Südwest online aus und übermitteln sie uns per Mausklick. Alternativ können Sie die Mitgliedserklärung als PDF herunterladen (öffnet in einem neuen Fenster), ausdrucken, unterschreiben und per Post an uns senden.

Die Kündigung Ihrer bisherigen Krankenkasse übernehmen wir für Sie.

Sie sind Arbeitnehmer? Dann teilen Sie Ihrem Arbeitgeber möglichst schnell den Beginn der Mitgliedschaft bei unserer Krankenkasse mit.

Ja, begonnene Behandlungen laufen nach einem Wechsel bei der neuen Krankenkasse weiter. Informieren Sie Ihre neue Krankenversicherung umgehend über die laufende Behandlung, da sie die Kosten trägt.

Genehmigte, aber noch nicht begonnene Behandlungen müssen bei der neuen Krankenversicherung neu beantragt und von ihr genehmigt werden.

Hilfsmittel, zum Beispiel Rollstühle und Rollatoren, müssen Sie Ihrer alten Krankenversicherung zurückgeben, wenn Sie die Krankenkasse wechseln. Die neue Krankenkasse wird Ihnen einen gleichwertigen Ersatz liefern. Auch bei Medikamenten ist es möglich, dass die neue Krankenkasse eine gleichwertige Alternative übernimmt.

Als Mitglied können Sie Ihre Krankenkasse jederzeit wechseln, wenn

  • Sie bereits 12 Monate Mitglied bei einer Krankenkasse waren (= Bindungsfrist).
  • Ihre Krankenkasse die Zusatzbeiträge erhöht (Sonderkündigungsrecht, ungeachtet der Bindungsfrist von 12 Monaten).
  • Sie den Arbeitgeber wechseln oder ein anderer versicherungsrechtlicher Status erfolgt (Ausbildungsbeginn, Renteneintritt, Beginn der Selbstständigkeit, Beginn der Arbeitslosigkeit).

Grundsätzlich gilt beim Krankenkassenwechsel eine Kündigungsfrist von 2 Monaten, wenn Sie die Bindungsfrist von 12 Monaten erfüllt haben. In bestimmten Situationen kann die Bindungsfrist allerdings entfallen, siehe Was ist die Bindungsfrist?

Wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, weil Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht hat, können Sie bis zum Ablauf des Monats kündigen, ab dem der Zusatzbeitragssatz erhöht wird.

Wir beraten Sie gerne

Sie möchten sich vor dem Wechsel beraten lassen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf, Ihre E-Mail oder Ihren Besuch in einem unserer Kundencenter vor Ort.

Telefonische Beratung

E-Mail-Kontakt

Beratung vor Ort

Siegel von Focus Money mit der Auszeichnung Top Krankenkasse für die IKK Südwest
Siegel von Focus Money mit der Auszeichnung hervorragende Zusatzleistungen für die IKK Südwest
Siegel von Focus Money mit der Auszeichnung hervorragende Gesundheitsförderung für die IKK Südwest
Siegel von Focus Money mit der Auszeichnung hervorragender Service für die IKK Südwest
Siegel und Auszeichnung der Zeitschrift Eltern für die Familienleistungen der IKK Südwest