Widerspruch elektronische Patientenakte (ePA)
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Widersprüche von Versicherten der IKK Südwest annehmen und bearbeiten können.
Hier informieren wir Sie über die verschiedenen Widerspruchsvarianten und bieten Ihnen gleichzeitig die Möglichkeit Ihren Widerspruch an uns zu richten. Sie können entweder einen Gesamtwiderspruch gegen die Weiterführung der ePA einlegen oder Sie widersprechen lediglich der Weiterführung einzelner Funktionen (Teilwiderspruch). Beachten Sie bitte, dass im Falle eines Widerspruchs Ihre bis dahin in der ePA hinterlegen Daten, die mit dem Widerspruch im Zusammenhang stehen, unwiderruflich gelöscht werden und sich die Daten auch auf Verlangen nicht mehr wiederherstellen lassen. Jedoch gilt bezüglich der ggf. bereits gespeicherten Daten in der ePA eine gesetzliche Widerrufsfrist von sechs Wochen, bevor diese endgültig gelöscht werden können.