Fragen und Antworten zur elektronischen Patientenakte
Die App Elektronische Patientenakte der IKK Südwest können Sie in den App Stores von Apple und Google kostenlos herunterladen.
Fragen und Antworten zu „ePA für alle“
Wann startet die ePA für alle?
Mit der ePA für alle soll die Patientensicherheit und Versorgungsqualität gesteigert werden, indem sie flächendeckend in die Versorgung integriert wird.
Ab dem 15. Januar 2025 bis ca. Ende Februar legen die gesetzlichen Krankenkassen für Versicherte, die nicht widersprochen haben, eine elektronische Patientenakte (ePA) an. Dies erfolgt zunächst in den Modellregionen Hamburg und Franken und wird dann bundesweit fortgeführt.
Ab dem 15. Januar 2025 startet ebenfalls die Anbindung der Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser in den beiden Modellregionen an die ePA für alle und wird im Anschluss bundesweit erfolgen.
Ich bin Neukunde bei der IKK Südwest. Kann ich der Anlage der ePA für alle widersprechen?
Waren Sie bereits Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse? In diesem Fall hat Sie die vorherige Krankenkasse bereits über die Anlage der ePA informiert. Sollten Sie der Anlage nicht widersprochen haben, dann steht Ihnen auch bei der IKK Südwest eine elektronische Patientenakte zur Verfügung.
Sind Sie neu in der gesetzlichen Krankenkasse? Sie haben 6 Wochen Zeit, der Anlage der ePA zu widersprechen. Sollte kein Widerspruch bei uns eingehen, wird die elektronische Patientenakte angelegt.
Kann ich nach der Anlage der ePA für alle noch widersprechen?
Ja. Auch nach Anlage der ePA ist ein Widerspruch jederzeit möglich.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf unserer Internetseite zur ePA für alle.
Ich habe der ePA in Teilen oder komplett widersprochen. Wird der Widerspruch beim Krankenkassenwechsel an die neue Krankenkasse übertragen?
Ja. Ihr Widerspruch wird in der Regel an die neue Krankenkasse übertragen.
Es gibt zwei Ausnahmen zu beachten:
Haben Sie der Bereitstellung der Abrechnungsdaten zu in Anspruch genommenen Leistungen in der ePA widersprochen?
In diesem Fall muss der Widerspruch bei der neu gewählten Krankenkasse erneut ausgesprochen werden.
Bis voraussichtlich Ende des Sommers 2025 wird ein Widerspruch gegen die Forschungsdatenspende bei einem Kassenwechsel nicht automatisch übertragen. Der Widerspruch muss bis dahin bei der neuen Krankenkasse erneut eingereicht werden.
Bekommen Kinder und Jugendliche auch eine ePA?
Auch für Neugeborene wird automatisch eine ePA angelegt. Die Erziehungsberechtigten haben zuvor sechs Wochen nach unserer Information Zeit, einer automatischen Aktenanlage zu widersprechen.
Kann ich meine bestehende ePA weiterhin nutzen, wenn ich bereits heute eine ePA habe?
Wer zum Umstellungszeitpunkt zur ePA für alle bereits eine ePA-App besessen hat, kann die App weiterhin nutzen. Sie müssen dazu keine neue App herunterladen, sondern lediglich die App aktualisieren.
Bitte beachten Sie, dass die Nutzung der ePA-App erst wieder möglich ist, wenn ihre Akte tatsächlich angelegt ist. Die Akte wird ab dem 15. Januar 2025 nach und nach allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung gestellt. Dieser Prozess wird voraussichtlich bis Ende Februar 2025 abgeschlossen sein.
Haben Sie bereits Dokumente in der ePA-App hinterlegt? Sie können diese Dokumente in die neue ePA für alle mitnehmen.
In Ihrer ePA-App erhalten Sie den Hinweis, dass Sie die Übernahme der Daten durchführen können. Ihre Zustimmung zur Mitnahme Ihrer Dokumente ist dazu nötig.
Wichtig
Eine Mitnahme der Akteninhalte ist in der Zeit vom 15.01.2025 – 30.09.2025 möglich.
Welche Anwendungsfälle gibt es?
- Digital gestützter Medikationsprozess (dgMP)
Mit dem digital gestützten Medikationsprozess erhalten Versicherte von Beginn an eine vollständige, weitestgehend automatisch erstelle, digitale Medikationsübersicht in ihrer ePA. - Übertragung von Abrechnungsdaten der IKK Südwest
Daten zu Befunden, Diagnosen, durchgeführten und geplanten Therapiemaßnahmen, Früherkennungsuntersuchungen, Behandlungsberichten und sonstige untersuchungs- und behandlungsbezogene medizinische Informationen.
- E-Rezept-Fachdienst
Versicherte erhalten Daten aus dem E-Rezept-Fachdienst
- Nutzung von Forschungsdaten
Weiterleitung von Daten zu Forschungszwecken. Die Daten aus der ePA werden zukünftig automatisch für die Forschung verfügbar gemacht.
Wichtig: Die Bereitstellung Ihrer Daten erfolgt nur pseudonymisiert. Das bedeutet, dass die Daten keinen Rückschluss auf Ihre Person zulassen.
Fragen und Antworten zur Gesundheits-ID
Was ist eine Gesundheits-ID?
Ab dem 1. Januar 2024 ist jede gesetzliche Krankenkasse vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, ihren Versicherten eine GesundheitsID (digitale Identität) anzubieten.
Die Registrierung für die GesundheitsID ist freiwillig und vergleichbar mit einem digitalen Universalschlüssel für verschiedene Gesundheitsanwendungen. In Zukunft erleichtert sie den Zugang zu digitalen Gesundheitsanwendungen, der elektronischen Patientenakte oder der E-Rezept-App. Voraussichtlich ab dem Jahr 2026 können Sie die GesundheitsID alternativ zur eGK als Versicherungsnachweis nutzen.
Mit der GesundheitsID können sich Versicherte digital ausweisen. Sie müssen sich dafür zunächst identifizieren, also nachweisen, dass sie tatsächlich die Person sind, für die sie sich ausgeben und sich einen App-Code vergeben. Mit der Registrierung für die elektronische Patientenakte oder der E-Rezept-App stellen wir Ihnen diese digitale Identität zur Verfügung.
Anschließend können Sie die GesundheitsID zum sicheren Login für diverse Dienste, wie beispielsweise die elektronische Patientenakte oder der E-Rezept-App nutzen.
Wie erhalte ich die Gesundheits-ID?
Sie haben folgende Möglichkeiten die GesundheitsID zu erhalten:
- E-Rezept-App der gematik oder
- ePA-App der IKK Südwest
Wichtig
Sofern Sie in der E-Rezept-App die Anmeldeoption „Versicherungs-App“ auswählen, gelangen Sie automatisch zu unserer ePA-App und können die nachfolgend beschriebenen Schritte durchführen. Sie müssen damit nicht zwingend eine ePA-Akte eröffnen.
Registrierung erfolgt in der IKK Südwest ePA-App wie folgt:
- Download der IKK Südwest ePA-App
Öffnen Sie die App nach dem Download im Google-Play-Store oder im App Store und rufen Sie die Registrierung auf.
- Legen Sie ein Benutzerkonto an
– Eingabe von Versicherungsnummer
– Den letzten sechs Ziffern der Kennnummer Ihrer elektronische Gesundheitskarte (finden Sie auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte)
– Ihrer Postleitzahl
– und Ihrer E-Mail-Adresse - Passwort
Vergeben Sie ein Passwort.
- Einwilligung
Akzeptieren Sie die Einwilligungserklärung und die Nutzungsbedingungen.
- Verfizierung
Verifizieren Sie die E-Mail-Adresse über den erhaltenen Link.
- Vergabe App-Code
Vergeben Sie einen sechsstelligen App-Code. Bitte merken Sie sich diesen Code unbedingt. Bei Verlust oder Vergessen dieses App-Codes muss das Benutzerkonto zurückgesetzt werden und Sie müssen sich erneut registrieren.
- Verfahren auswählen
Wählen Sie ein Verfahren zur sicheren Identifizierung aus.
- Registrierung abschließen
Nach erfolgreicher Identifizierung ist die Registrierung abgeschlossen.
- Aktivierung
Für die Nutzung der ePA muss die elektronische Patientenakte im Anschluss in der ePA-App noch aktiviert werden.
Wie kann ich mich sicher für die elektronische Patientenakte und die E-Rezept-App identifizieren?
Die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) und der E-Rezept-App sind nur nach vorheriger sicherer Identifizierung Ihrer Person möglich. Dies ist wichtig, um Ihre digitalen Daten besonders zu schützen.
Aktuell stehen Ihnen folgende Verfahren zur Auswahl:
Vor Ort in einem Kundencenter der IKK Südwest (Aktivierungscode)
Sie können sich ganz einfach in einem der Kundencenter der IKK Südwest identifizieren.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Amtlicher Ausweis mit Lichtbild. Dies sind insbesondere der Personalausweis oder der Reisepass.
- Aktuelle elektronische Gesundheitskarte
- Zur Identifizierung von Ihren Kindern benötigen wir Ihren Personalausweis, die Geburtsurkunde Ihres Kindes, sowie die elektronische Gesundheitskarte Ihres Kindes
Sie erhalten direkt vor Ort Ihren Aktivierungscode, mit dem Sie die elektronische Patientenakte und das E-Rezept nutzen können.
Sollten Sie für Ihre elektronische Gesundheitskarte noch keinen PIN vorliegen haben, wird Ihnen dieser kostenlos und unaufgefordert nach erfolgreicher Identifikation per Post zugeschickt.
Mit der Online-Ausweisfunktion (E-ID)
Sie können diese Identifizierung mit Ihrem Personalausweis oder Aufenthaltstitel ganz bequem von zu Hause online durchführen. Die Voraussetzungen dafür sind:
- Ihr Personalausweis mit aktivierter online Ausweisfunktion
- Die selbstgewählte 6-stellige PIN des Personalausweises,
- NFC fähiges Smartphone
Hinweis: Falls die PIN für den Ausweis noch nicht vergeben wurde, kann mit der 5-stelligen Transport-PIN gestartet werden, der im PIN-Brief zu dem Ausweis enthalten war. Während der Identifizierung kann dann die neue sechsstellige PIN eingesetzt werden.
Die Identifikationsdaten werden sicher an die IKK Südwest weitergeleitet.
Hat Ihr Kind seit dem 16. Geburtstag einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion erhalten? Dann können Sie diese Identifizierungsmöglichkeit auch zur Identifizierung Ihres Kindes nutzen.
Sollten Sie für Ihre elektronische Gesundheitskarte noch keinen PIN vorliegen haben, wird Ihnen dieser kostenlos und unaufgefordert nach erfolgreicher Identifikation per Post zugeschickt.
POSTIDENT in der Postfiliale (Filialident)
Zur Identifizierung in der Postfiliale benötigen Sie einen Coupon. Diesen bekommen Sie innerhalb der ePA-App, sofern sie das Filialident ausgewählt haben. Im Anschluss können Sie den Coupon auf Ihr Smartphone herunterladen, an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse senden oder in der POSTIDENT App öffnen.
Mit dem Coupon und Ihrem Ausweis können Sie sich dann in den offiziellen Filialen der Deutschen Post identifizieren lassen.
Die Identifikationsdaten werden sicher an die IKK Südwest weitergeleitet.
Hat ihr Kind bereits einen Personalausweis oder Reisepass? Dann können Sie diese Identifizierungsmöglichkeit auch zur Identifizierung Ihres Kindes nutzen.
Weitere Informationen zum Filialident können Sie auch auf der Internetseite der Deutschen Post nachlesen:
https://www.deutschepost.de/de/p/postident/privatkunden/identifikation-in-der-filiale.html
Sollten Sie für Ihre elektronische Gesundheitskarte noch keinen PIN vorliegen haben, wird Ihnen dieser kostenlos und unaufgefordert nach erfolgreicher Identifikation per Post zugeschickt.
Gesundheitskarte
Besitzen Sie bereits eine NFC-fähige eGK und einen dazugehörigen PIN-Brief und ist Ihr genutztes Gerät NFC-fähig, können Sie sich ganz einfach mittels eGK/PIN identifizieren.
Liegt Ihnen der PIN-Brief noch nicht vor, haben Sie folgende Möglichkeiten diesen von uns zu erhalten:
- Identifizierung vor Ort in der Geschäftsstelle:
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Amtlicher Ausweis mit Lichtbild. Dies sind insbesondere der Personalausweis oder der Reisepass.
- Aktuelle elektronische Gesundheitskarte
- Zur Identifizierung von Ihren Kindern benötigen wir Ihren Personalausweis, die Geburtsurkunde Ihres Kindes, sowie die elektronische Gesundheitskarte Ihres Kindes
Nach erfolgreicher Identifikation senden wir Ihnen ihren PIN-Brief per Post zu.
2. POSTIDENT durch den Zusteller der deutschen Post an der Haustür
Bei der POSTIDENT Zustellung wird der PIN-Brief nach der erfolgreichen Überprüfung Ihrer Identität durch die Zusteller der Deutschen Post anhand eines amtlichen Ausweisdokumentes übergeben.
Sollte Sie nicht anwesend sein, wird die Sendung, an die nächstgelegene Filiale weitergeleitet und dort zur Abholung für 7 Werktage hinterlegt.
Wichtig: Eine Abholung durch andere Personen mit einer Vollmacht ist nicht möglich, sondern kann nur durch den Sendungsempfänger persönlich erfolgen. Für die Identifizierung benötigt der Versicherte in der Filiale ein gültiges Ausweisdokument.
Weitere Informationen zum Filialident können Sie auch auf der Internetseite der Deutschen Post nachlesen:
https://www.deutschepost.de/de/p/postident/privatkunden/identifikation-bei-zustellung.html
Allgemeine Fragen zur ePA
Kann meine Krankenkasse die elektronische Patientenakte einsehen?
Nein. Zu keinem Zeitpunkt erhalten Krankenkassen Einblick in Ihre persönliche ePA. Auch wenn die IKK Südwest Sie bei Anlegen Ihrer Akte unterstützt, Ihre sensiblen Gesundheitsdaten gehören alleine Ihnen.
Kann ich Dokumente aus der ePA wieder löschen?
Ja. Sie haben jederzeit die Möglichkeit Inhalte, die Sie in der ePA nicht mehr behalten möchten, zu löschen.
Ist die ePA sicher?
Die App nutzt die bewährte und sichere Infrastruktur der Telematik und hält höchsten Datenschutzanforderungen Stand. Ihre Daten werden auf Servern in Deutschland gespeichert.
Was passiert, wenn ich mein Smartphone auf dem ich die ePA verwalte, verloren habe?
Im Falle des Verlustes des Smartphones, auf dem Sie Ihre ePA verwalten, steht ein Sperrdienst zur Sperrung des ePA-Zugangs zur Verfügung. Über diesen Sperrdienst werden Sperraufträge entsprechend der gesetzlichen Spezifikationen entgegengenommen. Der Auftrag erfolgt über einen Link beziehungsweise über ein Webseite, über die Sie nach erfolgreicher Authentisierung einen Sperrauftrag erteilen können. Den Link finden Sie unter https://iam-bms.de/auth/realms/109303301/account
WEITERE INFORMATIONEN ZUR ELEKTRONISCHEN PATIENTENAKTE FINDEN SIE AUF FOLGENDEN SEITEN
Gesundheits-ID
Hier erfahren Sie, wie Sie die Gesundheits-ID erhalten. Diese erleichtert den Zugang zur elektronischen Patientenakte oder der E-Rezept-App.Anpassung Android-App und geänderte Android Anmeldeprozesse ab 1. Januar 2024
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben hat sich der Anmeldeprozess in der ePA-App geändert. Sie haben drei Möglichkeiten, sich in der ePA-App anzumelden.ePA für alle
Ab 15. Januar 2025 werden die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen. Dies erfolgt nach …Elektronische Patientenakte (ePA)
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