Fragen und Antworten zur elektronischen Patientenakte

Die App Elektronische Patientenakte der IKK Südwest können Sie in den App Stores von Apple und Google kostenlos herunterladen.

Fragen und Antworten zu „ePA für alle“

Mit der ePA für alle soll die Patientensicherheit und Versorgungsqualität gesteigert werden, indem sie flächendeckend in die Versorgung integriert wird.

Derzeit besteht für die ePA das Opt-In-Prinzip. Das bedeutet, dass für die Nutzung der ePA eine aktive Zustimmung erforderlich ist.

Ab 15. Januar 2025 werden die gesetzlichen Krankenkassen mit der Einführung des Digitalgesetzes verpflichtet, ihren Versicherten grundsätzlich automatisch eine elektronische Patientenakte (genannt „ePA für alle“) zur Verfügung zu stellen. Dies erfolgt jedoch erst nach vorheriger Information durch die Krankenkasse.

Nach derzeitigem Stand wird die IKK Südwest ihre Versicherten in der zweiten Jahreshälfte bis spätestens November 2024 ausführlich über die Anlage der ePA und die damit verbundenen rechtlichen und technischen Widerspruchsmöglichkeiten informieren.

Nach derzeitigem Stand wird die IKK Südwest ihre Versicherten in der zweiten Jahreshälfte bis spätestens November 2024 ausführlich über die Anlage der ePA und die damit verbundenen rechtlichen und technischen Widerspruchsmöglichkeiten informieren.

Sofern Sie die ePA trotz der vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten weiterhin nicht einsetzen möchten, bitten wir Sie, anschließend von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Dafür haben Sie nach Erhalt unserer Informationen sechs Wochen Zeit.

Ja. Auch nach Anlage der ePA ist ein Widerspruch jederzeit möglich.

Ja, für Kinder und Jugendliche in der gesetzlichen Krankenversicherung wird ebenfalls eine neue ePA eingerichtet.

Wer bereits eine ePA besitzt, muss nach aktuellem Stand nichts weiter tun. Vorhandene Daten werden automatisch in die neue ePA übertragen.

Fragen und Antworten zur Gesundheits-ID

Ab dem 1. Januar 2024 ist jede gesetzliche Krankenkasse vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, ihren Versicherten eine GesundheitsID (digitale Identität) anzubieten.

Die Registrierung für die GesundheitsID ist freiwillig und vergleichbar mit einem digitalen Universalschlüssel für verschiedene Gesundheitsanwendungen. In Zukunft erleichtert sie den Zugang zu digitalen Gesundheitsanwendungen, der elektronischen Patientenakte oder der E-Rezept-App. Voraussichtlich ab dem Jahr 2026 können Sie die GesundheitsID alternativ zur eGK als Versicherungsnachweis nutzen.

Mit der GesundheitsID können sich Versicherte digital ausweisen. Sie müssen sich dafür zunächst identifizieren, also nachweisen, dass sie tatsächlich die Person sind, für die sie sich ausgeben und sich einen App-Code vergeben. Mit der Registrierung für die elektronische Patientenakte oder der E-Rezept-App stellen wir Ihnen diese digitale Identität zur Verfügung.

Anschließend können Sie die GesundheitsID zum sicheren Login für diverse Dienste, wie beispielsweise die elektronische Patientenakte oder der E-Rezept-App nutzen.

Sie haben folgende Möglichkeiten die GesundheitsID zu erhalten:

Wichtig

Sofern Sie in der E-Rezept-App die Anmeldeoption „Versicherungs-App“ auswählen, gelangen Sie automatisch zu unserer ePA-App und können die nachfolgend beschriebenen Schritte durchführen. Sie müssen damit nicht zwingend eine ePA-Akte eröffnen.

Registrierung erfolgt in der IKK Südwest ePA-App wie folgt:

  1. Download der IKK Südwest ePA-App

    Öffnen Sie die App nach dem Download im Google-Play-Store oder im App Store und rufen Sie die Registrierung auf.

  2. Legen Sie ein Benutzerkonto an

    – Eingabe von Versicherungsnummer
    – Den letzten sechs Ziffern der Kennnummer Ihrer elektronische Gesundheitskarte (finden Sie auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte)
    – Ihrer Postleitzahl
    – und Ihrer E-Mail-Adresse

  3. Passwort

    Vergeben Sie ein Passwort.

  4. Einwilligung

    Akzeptieren Sie die Einwilligungserklärung und die Nutzungsbedingungen.

  5. Verfizierung

    Verifizieren Sie die E-Mail-Adresse über den erhaltenen Link.

  6. Vergabe App-Code

    Vergeben Sie einen sechsstelligen App-Code. Bitte merken Sie sich diesen Code unbedingt. Bei Verlust oder Vergessen dieses App-Codes muss das Benutzerkonto zurückgesetzt werden und Sie müssen sich erneut registrieren.

  7. Verfahren auswählen

    Wählen Sie ein Verfahren zur sicheren Identifizierung aus.

  8. Registrierung abschließen

    Nach erfolgreicher Identifizierung ist die Registrierung abgeschlossen.

  9. Aktivierung

    Für die Nutzung der ePA muss die elektronische Patientenakte im Anschluss in der ePA-App noch aktiviert werden.

Die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) und der E-Rezept-App sind nur nach vorheriger sicherer Identifizierung Ihrer Person möglich. Dies ist wichtig, um Ihre digitalen Daten besonders zu schützen.

Aktuell stehen Ihnen folgende Verfahren zur Auswahl:

Sie können sich ganz einfach in einem der Kundencenter der IKK Südwest identifizieren.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Amtlicher Ausweis mit Lichtbild. Dies sind insbesondere der Personalausweis oder der Reisepass.
  • Aktuelle elektronische Gesundheitskarte
  • Zur Identifizierung von Ihren Kindern benötigen wir Ihren Personalausweis, die Geburtsurkunde Ihres Kindes, sowie die elektronische Gesundheitskarte Ihres Kindes

Sie erhalten direkt vor Ort Ihren Aktivierungscode, mit dem Sie die elektronische Patientenakte und das E-Rezept nutzen können.

Sollten Sie für Ihre elektronische Gesundheitskarte noch keinen PIN vorliegen haben, wird Ihnen dieser kostenlos und unaufgefordert nach erfolgreicher Identifikation per Post zugeschickt.

Sie können diese Identifizierung mit Ihrem Personalausweis oder Aufenthaltstitel ganz bequem von zu Hause online durchführen. Die Voraussetzungen dafür sind:

  • Ihr Personalausweis mit aktivierter online Ausweisfunktion
  • Die selbstgewählte 6-stellige PIN des Personalausweises,
  • NFC fähiges Smartphone

Hinweis: Falls die PIN für den Ausweis noch nicht vergeben wurde, kann mit der 5-stelligen Transport-PIN gestartet werden, der im PIN-Brief zu dem Ausweis enthalten war. Während der Identifizierung kann dann die neue sechsstellige PIN eingesetzt werden.

Die Identifikationsdaten werden sicher an die IKK Südwest weitergeleitet.

Hat Ihr Kind seit dem 16. Geburtstag einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion erhalten? Dann können Sie diese Identifizierungsmöglichkeit auch zur Identifizierung Ihres Kindes nutzen.

Weitere Informationen zur Identifikation per E-ID können Sie auch auf der Internetseite der Deutschen Post nachlesen:
https://www.deutschepost.de/de/p/postident/privatkunden/identifikation-mit-eid.html

Sollten Sie für Ihre elektronische Gesundheitskarte noch keinen PIN vorliegen haben, wird Ihnen dieser kostenlos und unaufgefordert nach erfolgreicher Identifikation per Post zugeschickt.

Zur Identifizierung in der Postfiliale benötigen Sie einen Coupon. Diesen bekommen Sie innerhalb der ePA-App, sofern sie das Filialident ausgewählt haben. Im Anschluss können Sie den Coupon auf Ihr Smartphone herunterladen, an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse senden oder in der POSTIDENT App öffnen.

Mit dem Coupon und Ihrem Ausweis können Sie sich dann in den offiziellen Filialen der Deutschen Post identifizieren lassen.

Die Identifikationsdaten werden sicher an die IKK Südwest weitergeleitet.

Hat ihr Kind bereits einen Personalausweis oder Reisepass? Dann können Sie diese Identifizierungsmöglichkeit auch zur Identifizierung Ihres Kindes nutzen.

Weitere Informationen zum Filialident können Sie auch auf der Internetseite der Deutschen Post nachlesen:
https://www.deutschepost.de/de/p/postident/privatkunden/identifikation-in-der-filiale.html

Sollten Sie für Ihre elektronische Gesundheitskarte noch keinen PIN vorliegen haben, wird Ihnen dieser kostenlos und unaufgefordert nach erfolgreicher Identifikation per Post zugeschickt.

Besitzen Sie bereits eine NFC-fähige eGK und einen dazugehörigen PIN-Brief und ist Ihr genutztes Gerät NFC-fähig, können Sie sich ganz einfach mittels eGK/PIN identifizieren.

Liegt Ihnen der PIN-Brief noch nicht vor, haben Sie folgende Möglichkeiten diesen von uns zu erhalten:

  1. Identifizierung vor Ort in der Geschäftsstelle:

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Amtlicher Ausweis mit Lichtbild. Dies sind insbesondere der Personalausweis oder der Reisepass.
  • Aktuelle elektronische Gesundheitskarte
  • Zur Identifizierung von Ihren Kindern benötigen wir Ihren Personalausweis, die Geburtsurkunde Ihres Kindes, sowie die elektronische Gesundheitskarte Ihres Kindes

Nach erfolgreicher Identifikation senden wir Ihnen ihren PIN-Brief per Post zu.

2. POSTIDENT durch den Zusteller der deutschen Post an der Haustür

Bei der POSTIDENT Zustellung wird der PIN-Brief nach der erfolgreichen Überprüfung Ihrer Identität durch die Zusteller der Deutschen Post anhand eines amtlichen Ausweisdokumentes übergeben.

Sollte Sie nicht anwesend sein, wird die Sendung, an die nächstgelegene Filiale weitergeleitet und dort zur Abholung für 7 Werktage hinterlegt.

Wichtig: Eine Abholung durch andere Personen mit einer Vollmacht ist nicht möglich, sondern kann nur durch den Sendungsempfänger persönlich erfolgen. Für die Identifizierung benötigt der Versicherte in der Filiale ein gültiges Ausweisdokument.

Weitere Informationen zum Filialident können Sie auch auf der Internetseite der Deutschen Post nachlesen:
https://www.deutschepost.de/de/p/postident/privatkunden/identifikation-bei-zustellung.html

Allgemeine Fragen zur ePA

Nein. Zu keinem Zeitpunkt erhalten Krankenkassen Einblick in Ihre persönliche ePA. Auch wenn die IKK Südwest Sie bei Anlegen Ihrer Akte unterstützt, Ihre sensiblen Gesundheitsdaten gehören alleine Ihnen.

Ja. Sie haben jederzeit die Möglichkeit Inhalte, die Sie in der ePA nicht mehr behalten möchten, zu löschen.

Die App nutzt die bewährte und sichere Infrastruktur der Telematik und hält höchsten Datenschutzanforderungen Stand. Ihre Daten werden auf Servern in Deutschland gespeichert.

Im Falle des Verlustes des Smartphones, auf dem Sie Ihre ePA verwalten, steht ein Sperrdienst zur Sperrung des ePA-Zugangs zur Verfügung. Über diesen Sperrdienst werden Sperraufträge entsprechend der gesetzlichen Spezifikationen entgegengenommen. Der Auftrag erfolgt über einen Link beziehungsweise über ein Webseite, über die Sie nach erfolgreicher Authentisierung einen Sperrauftrag erteilen können. Den Link finden Sie unter https://iam-bms.de/auth/realms/109303301/account

WEITERE INFORMATIONEN ZUR ELEKTRONISCHEN PATIENTENAKTE FINDEN SIE AUF FOLGENDEN SEITEN

Ein Mann gibt Login-Daten in seinen Laptop ein

Gesundheits-ID

Hier erfahren Sie, wie Sie die Gesundheits-ID erhalten. Diese erleichtert den Zugang zur elektronischen Patientenakte oder der E-Rezept-App.
Auf einer weißen Tischfläche stehen drei Buchstabenwürfel mit dem Schriftzug ePA.

Anpassung Android-App und geänderte Android Anmeldeprozesse ab 1. Januar 2024

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben hat sich der Anmeldeprozess in der ePA-App geändert. Sie haben drei Möglichkeiten, sich in der ePA-App anzumelden.
Eine Hand hält ein Smartphone. Auf dem Display ist die Aufschrift elektronische Patientenakte zu sehen.

ePA für alle

Ab 15. Januar 2025 werden die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen. Dies erfolgt nach …
Ein Frau hält ein Smartphone in der Hand. Um das Smartphone herum sind Icon mit Bezug zum Thema Gesundheit, wie zum Beispiel Medikamente, Arztkoffer usw.

Elektronische Patientenakte (ePA)

Mit der elektronischen Patientenakte können Sie Ihre Gesundheitsdaten wie Medikamente, Rezepte, Röntgenbilder oder Laborwerte verwalten und mit Ärzten teilen.

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