ePA für alle
Seit dem 15. Januar 2025 ist die elektronische Patientenakte (ePA) für alle ein Teil unseres Gesundheitssystems und hat ein neues Zeitalter der medizinischen Versorgung eingeläutet. Als digitales System begleitet sie Versicherte ein Leben lang in puncto Gesundheit, indem unter anderem Arztberichte, Medikationspläne, Laborwerte sowie Informationen zu Allergien und Unverträglichkeiten hinterlegt werden können.
Durch die ePA wird der Austausch von Gesundheitsinformationen zwischen Ärzten, Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen erleichtert. Dies verbessert die Koordination von Behandlungen und verhindert unnötige Doppeluntersuchungen.
Zusätzlich bietet die ePA den Vorteil, dass alle relevanten Informationen stets verfügbar sind – selbst wenn Patienten die Arztpraxis wechseln oder mehrere Fachärzte in eine Behandlung involviert sind. Damit besteht Klarheit zu verschriebenen Medikamenten, bestehenden Vorerkrankungen oder zum Verlauf früherer Behandlungen. Auf diese Weise wird nicht nur die Qualität der medizinischen Versorgung gesteigert, sondern auch die Patientensicherheit erhöht.
Hinweis
Die ePAs werden seit dem 15. Januar 2025 nach und nach aktiviert und stehen spätestens nach vier bis sechs Wochen allen Versicherten zur Verfügung. Haben Sie die ePA-App bereits vor dem 15. Januar 2025 genutzt? Bitte beachten Sie diesen Hinweis.
In den folgenden Erklärvideos erfahren Sie mehr über die ePA:
Informieren Sie sich, wie Ihre Daten in der ePA vor Viren geschützt sind.
Erfahren Sie, wie Ihre Gesundheitsdaten in der ePA geschützt werden.
Sehen Sie im Video, wie Ärzte und Ärztinnen Informationen in der neuen ePA finden können.
Hier sehen Sie, wie die ePA für alle in der Praxis künftig aussehen kann.
Die ab 15. Januar 2025 geltenden Informationen zur ePA können Sie hier zum Nachlesen herunterladen. Eine kostenfreie Druckversion erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Kann ich der Anlage der ePA für alle widersprechen?
Sie können der Anlage der ePA teilweise oder vollständig widersprechen. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich. Widersprechen Sie, nachdem die ePA bereits angelegt wurde, werden die bis dahin erfassten Daten unwiderruflich gelöscht und können nach der gesetzlichen Widerrufsfrist von sechs Wochen auch auf Verlangen nicht mehr wiederhergestellt werden.
Welche Varianten von Widersprüchen gibt es?
Gesamtwiderspruch gegen die Weiterführung der ePA
Die Patientenakte wird nicht mehr weitergeführt, bereits erfasste Daten werden gelöscht. Ein Widerspruch gegen die Weiterführung der ePA beinhaltet sämtliche Teilwidersprüche.
Teilwiderspruch gegen die Bereitstellung von Daten durch die IKK
Die IKK Südwest wird keine Abrechnungsdaten zu in Anspruch genommenen Leistungen in die ePA übermitteln.
Teilwiderspruch gegen die Einbindung von E-Rezept-Daten in die ePA
Es werden keine Daten aus dem E-Rezept in die ePA übertragen. Dadurch wird die Erstellung eines elektronischen Medikationsplans verhindert. Außerdem werden keine Daten zur Arzneimitteltherapiesicherheit zur Verfügung gestellt.
Dieser Teilwiderspruch betrifft explizit nur die Einspielung von E-Rezept-Daten in die ePA. Unabhängig davon können Sie weiterhin wie gewohnt Ihre Versichertenkarte nutzen um sich damit von Ihrem Arzt E-Rezepte ausstellen zu lassen.
Teilwiderspruch gegen die Teilnahme am digital gestützen Medikationsprozess
Hintergrund des Prozesses ist, dass Mithilfe von E-Rezept-Daten eine vollständige und weitestgehend automatisiert erstellte digitale Medikationsübersicht geschaffen werden soll. Diese wird gemeinsam mit leistungserbringenden Akteuren zu einem Medikationsprozess zusammengefasst und der Medikationsprozess erhöht damit die Arzneimitteltherapiesicherheit.
Teilwiderspruch gegen die pseudonymisierte Datenweitergabe zu Forschungszwecken
Es werden keine pseudonymisierten Versorgungsdaten an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit weitergegeben.
Sofern Sie die ePA trotz ihrer vielfältigen Vorteile nicht nutzen möchten, haben Sie die Möglichkeit ganz einfach auf unserer Website Widerspruch einzulegen. Alternativ können Sie das ausgefüllte und unterschriebene Widerspruchsformular per Post an die IKK Südwest, 66098 Saarbrücken, senden.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Widersprüche von Versicherten der IKK Südwest annehmen und bearbeiten können.
Wo finde ich Unterstützung bei der Nutzung der ePA?
Sollten Sie keine ePA-App nutzen können oder wollen, steht Ihnen der Weg über die Ombudsstelle der IKK Südwest offen. Diese hilft Ihnen, Ihren Widerspruch durchzusetzen und Ihre Rechte zu wahren.
Sie erreichen die Ombudsstelle telefonisch oder per E-Mail:
- Tel.: 0681 3876-2650
- Mail: service@ikk-sw.de
Natürlich unterstützen wir Sie auch vor Ort gerne in unseren Kundencentern.
Weitere Informationen zur elektronischen Patientenakte finden Sie auch auf folgenden Seiten
Gesundheits-ID
Hier erfahren Sie, wie Sie die Gesundheits-ID erhalten. Diese erleichtert den Zugang zur elektronischen Patientenakte oder der E-Rezept-App.Anpassung Android-App und geänderte Android Anmeldeprozesse ab 1. Januar 2024
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben hat sich der Anmeldeprozess in der ePA-App geändert. Sie haben drei Möglichkeiten, sich in der ePA-App anzumelden.Elektronische Patientenakte (ePA)
Mit der elektronischen Patientenakte können Sie Ihre Gesundheitsdaten wie Medikamente, Rezepte, Röntgenbilder oder Laborwerte verwalten und mit Ärzten teilen.Fragen und Antworten zur elektronischen Patientenakte
Hier erhalten Sie weitere Informationen zur ePA für alle, Gesundheits-ID und zur elektronischen Patientenakte.IKK-Service-Hotline
Sieben Tage in der Woche rund um die Uhr für Sie erreichbar.
Unsere Mitarbeiter beraten Sie kompetent, schnell und unbürokratisch bei allen Fragen zu Ihrer Kranken- oder kostenfreien Familienversicherung sowie zu Leistungen und Mitgliedschaft bei der IKK Südwest.