Häufige Fragen zum Foto auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der häufigsten Fragen und Antworten zur elektronischen Gesundheitskarte.

Ein Lichtbild weist Sie eindeutig und schnell als Karteninhaber aus.

Damit Ihre elektronische Gesundheitskarte besser vor Missbrauch geschützt ist, erhalten Versicherte ab dem vollendeten 15. Lebensjahr eine Karte mit Foto. Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen kein Foto einreichen können, bekommen eine Karte ohne Bild. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie schwer pflegebedürftig und nicht mobil sind.

Ab dem 15. Geburtstag wird ein Foto für die elektronische Gesundheitskarte benötigt. Wer schon vor dem 15. Lebensjahr bei der IKK Südwest versichert ist, wird rechtzeitig per Brief darum gebeten, ein Foto einzureichen.

Online

Ihr Foto für die elektronische Gesundheitskarte können Sie bequem in unserer Online-Geschäftsstelle oder auf unserer Internetseite hochladen.

Per Post

Oder einfach per Post. Wir schicken Ihnen alle erforderlichen Unterlagen unaufgefordert zu. Sofern Sie unseren Brief mit der Antwortkarte nicht erhalten haben, schicken wir Ihnen die Unterlagen erneut zu. Auf die darin enthaltene Antwortkarte kleben Sie Ihr Foto und senden es zurück. Dies ist wichtig, damit Ihr Bild über den Postweg bei uns korrekt zugeordnet werden kann.

Kosten, die durch das Fotografieren entstehen, können wir leider nicht erstatten. Aber das Foto für die eGK braucht nicht von einem professionellen Fotografen zu stammen. Ein selbst gemachtes Foto, das die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt, reicht aus.

Das Foto muss in Anlehnung an Passbilder bestimmten Kriterien entsprechen.

  • Ein einteiliges Farbbild im Hochformat, das die vorgegebene Markierung vollständig ausfüllt (Format 35 x 45 mm) und auf dem die Gesichtsdarstellung mindestens 32 mm beträgt.
  • Das Gesicht ist zentriert, in allen Bereichen klar und scharf abgebildet und bietet eine ausreichende Helligkeit sowie einen ausreichenden Kontrast.
  • Die Hauttöne sind natürlich und ohne jeglichen Farbstich wiedergegeben, die Farben sind natürlich wiedergegeben.
  • Der Bildhintergrund bietet einen deutlichen Kontrast zum Gesicht sowie zu den Haaren und zeigt keine störenden Konturen.
  • Die Augen sind geöffnet, nicht durch Haare, Brillengestelle, getönte Brillengläser oder Sonnenbrillen verdeckt oder durch spiegelnde Reflexe, zum Beispiel von Brillengläsern, beeinträchtigt.
  • Auf dem Bild sind keine weiteren Personen oder Gegenstände zu sehen.
  • Das Bild zeigt eine Person mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund, die gerade in die Kamera blickt.
  • Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Falls aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung getragen wird, muss das Gesicht trotzdem ganz zu erkennen sein.

Damit wir Ihnen eine elektronische Gesundheitskarte mit Bild erstellen können, speichern wir Ihr Foto digital. Danach wird das Bild datenschutzgerecht vernichtet.

Wir speichern die Bilddaten, um Ihnen bei Verlust, Beschädigung oder Namensänderung sofort eine neue Karte ausstellen zu können.

Eine Bildrückgabe ist leider nicht möglich.

Informieren Sie uns bitten, wenn Ihr Bild nicht gespeichert werden soll. Wir werden es nach Erstellung Ihrer elektronischen Gesundheitskarte löschen. Bitte beachten Sie, dass wir ein neues Bild von Ihnen benötigen, wenn Sie eine neue Karte beantragen.

Das Patientendatenschutzgesetz schreibt vor, dass wir Passbilder für die eGK maximal zehn Jahre speichern dürfen. Damit wir Ihnen eine neue eGK (bei Ablauf oder Verlust) zusenden können, bitten wir Sie, uns ein möglichst aktuelles und nicht mehr als ein halbes Jahr altes Lichtbild zukommen zu lassen. Wenn diese Altersgrenze erreicht ist, schreiben wir Sie daher automatisch an.

Bitte beachten Sie, dass wir dieses Bild erst bei der nächsten Versorgung verwenden werden. Bis dahin ist Ihre aktuelle Karte selbstverständlich weiterhin gültig.

Es wird das zuletzt hochgeladene Foto für die eGK verwendet.

Sofern mehrere Fotos direkt nacheinander übermittelt werden und mehr als 14 Tage zwischen dem Eingang der Fotos liegen, schicken wir Ihnen eine neue Karte mit dem aktuellsten Foto zu. Die zuvor hochgeladenen Fotos werden verworfen.

Die Fotos werden nach einer Aufbewahrungsfrist von drei Monaten nach dem Ende der Versicherung gelöscht.

Sollten Sie in den FAQs die gewünschte Antwort nicht finden, können Sie uns kontaktieren.

IKK-Service-Hotline

Sieben Tage in der Woche rund um die Uhr für Sie erreichbar.

Unsere Mitarbeiter beraten Sie kompetent, schnell und unbürokratisch bei allen Fragen zu Ihrer Kranken- oder kostenfreien Familienversicherung sowie zu Leistungen und Mitgliedschaft bei der IKK Südwest.