eGK und PIN – nähere Informationen

Was kann die elektronische Gesundheitskarte?

Über sie erhalten Sie unbürokratisch alle Leistungen – bei Ärzten, anerkannten Therapeuten oder in Kliniken. Legen Sie die eGK vor, wenn Sie sich bei Ärzten oder in Krankenhäusern behandeln lassen.

Durch einen verschlüsselten Chip speichert die elektronische Gesundheitskarte Ihre Versicherungsdaten. Damit können Mediziner und Therapeuten ihre erbrachten Leistungen mit der IKK Südwest abrechnen. Dazu enthält die elektronische Gesundheitskarte die sogenannten Versichertenstammdaten wie

  • Vor- und Nachname
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum
  • Adresse
  • sowie Versichertennummer.

Foto

Damit Ihre elektronische Gesundheitskarte besser vor Missbrauch geschützt ist, erhalten Kunden ab dem vollendeten 15. Lebensjahr eine Karte mit Foto. Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen kein Foto einreichen können, bekommen eine Karte ohne Lichtbild. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sie pflegebedürftig und nicht mobil sind. Das Zeichen in Blindenschrift erleichtert den Umgang für Blinde und Sehbehinderte.

Das Patientendatenschutzgesetz schreibt vor, dass wir Passbilder für die eGK maximal zehn Jahre speichern dürfen. Damit wir Ihnen eine neue eGK (bei Ablauf oder Verlust) zusenden können, bitten wir Sie, uns ein möglichst aktuelles und nicht mehr als ein halbes Jahr altes Lichtbild zukommen zu lassen. Wenn diese Altersgrenze erreicht ist, schreiben wir Sie daher automatisch an.

Bitte beachten Sie, dass wir dieses Bild erst bei der nächsten Versorgung verwenden werden. Bis dahin ist Ihre aktuelle Karte selbstverständlich weiterhin gültig.

Ihr Foto für die elektronische Gesundheitskarte können Sie online einreichen.

Diese Funktion finden Sie auch in unserer Online-Geschäftsstelle.

Sie möchten uns Ihr Foto lieber per Post zuschicken? Gerne senden wir Ihnen die entsprechende Antwortkarte zu.

Onlineanbindung durch die Telematikinfrastruktur (TI)

Die TI vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung und gewährleistet den sicheren Austausch von Informationen. Sie ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis Zugang erhalten. Derzeit werden diese Stück für Stück an die TI angeschlossen.

Die Einführung der TI hat mit dem Online-Abgleich der auf Ihrer eGK gespeicherten Versichertenstammdaten mit Ihren bei uns vorliegenden aktuellen Daten begonnen. So kann die eGK beispielsweise bei einer Adressänderung beim nächsten Arztbesuch per Knopfdruck aktualisiert werden.

In welchen Ländern habe ich mit der Europäischen Krankenversicherungskarte Versicherungsschutz?

Auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte haben wir für Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, kurz EHIC) integriert.

Damit haben Sie in den folgenden Ländern eine Basisabsicherung:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Spanien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern (südlicher Teil).

Wozu benötige ich die PIN?

Die PIN benötigen Sie, wenn Sie die elektronische Patientenakte oder die E-Rezept-App nutzen möchten. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie sich identifizieren (digitale Identität= Gesundheits-ID).

Hier erfahren Sie alles rund um das Thema Gesundheits-ID.

Hinweis

Bitte bewahren Sie die PIN/PUK gut auf, denn es kann immer nur eine PIN/PUK zur eGK erstellt werden. Sollten Sie Ihre Gesundheitskarte oder die zugehörige PIN/PUK verlieren, brauchen Sie eine neue Gesundheitskarte mit der neuen zugehörigen PIN/PUK. Ihre Identifizierung ist in diesem Fall erneut erforderlich.