Beiträge für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung ist auch für Selbstständige und Existenzgründer in Deutschland verpflichtend. Hierbei haben Sie die Wahl, sich privat oder gesetzlich zu versichern.

Im direkten Vergleich mit einer privaten Krankenversicherung bietet die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige einige Vorteile. Die Beiträge für die Krankenversicherung richten sich weder nach dem Alter noch nach dem Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers und sind klar strukturiert. Darüber hinaus können Sie als freiwillig versichertes Mitglied der IKK Südwest Familienangehörige, wie beispielsweise Kinder oder Ehepartner, kostenfrei in der Familienversicherung mitversichern. Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige bei der IKK Südwest.

Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige bei der IKK Südwest

Wenn Sie hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind, berechnen sich Ihre Beiträge anhand der aktuellen Beitragssätze und Ihres beitragspflichtigen Einkommens. In der folgenden Übersicht sehen Sie unsere Beitragssätze sowie die entsprechenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Darüber hinaus listen wir auf, wie hoch der monatliche Mindestbeitrag beziehungsweise Höchstbeitrag für Selbstständige im Jahr 2025 liegt.

Beitragssätze 2025

Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld14,0 Prozent
Kassenindividueller Zusatzbeitrag3,25 Prozent
Pflegeversicherung bis 23 Jahre oder mit einem Kind3,60 Prozent
Beitragsabschlag für Mitglieder mit zwei bis maximal fünf Kindern unter 25 Jahren (je Kind)0,25 Prozent
Pflegeversicherung für kinderlose Versicherte4,20 Prozent

Bruttoeinkünfte

Zur Berechnung der Beiträge werden die tatsächlichen Bruttoeinkünfte pro Kalenderjahr zugrunde gelegt. Hierunter fallen alle Einnahmen und Geldmittel, die Sie zum Lebensunterhalt verbrauchen oder verbrauchen könnten. Hierzu zählt das Arbeitseinkommen aus der selbstständigen Tätigkeit (steuerrechtlicher Gewinn) sowie sonstige Einnahmen (zum Beispiel aus Vermietung/Verpachtung, Kapitalvermögen etc.).

Der Gesetzgeber hat darüber hinaus Höchst- und Mindestbeitragsbemessungsgrenzen festgelegt. Wer mit seinem Einkommen über dem Höchstwert liegt, hat Glück – denn dieser Teil bleibt beitragsfrei. Wer unter den Mindestwert fällt, muss automatisch den Mindestbeitrag zahlen. Im Jahr 2025 sehen die Werte für die Bruttoeinkünfte wie folgt aus:

mindestens1.248,33 Euro monatlich
höchstens5.512,50 Euro monatlich

Monatlicher Mindestbeitrag für Selbstständige 2025

Krankenversicherung inkl. ZusatzbeitragPflegeversicherung*Gesamtbeitrag
215,34 Euro44,94 Euro260,28 Euro

Monatlicher Höchstbeitrag für Selbstständige 2025

Krankenversicherung inkl. ZusatzbeitragPflegeversicherung*Gesamtbeitrag
950,91 Euro198,45 Euro1.149,36 Euro

* Für kinderlose Versicherte, die das 23. Lebensjahr vollendet haben und nach dem 31. Dezember 1939 geboren sind, erhöht sich der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,6 %. Für Mitglieder mit Kindern ermäßigt sich der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25 Jahren um einen Abschlag von 0,25 % je Kind. Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Fachseite zum Pflegeversicherungsbeitrag.

Hat man als Selbstständiger Anspruch auf Krankengeld?

Selbstständige haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld, wie es bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern der Fall ist. Wenn Sie selbstständig sind, müssen Sie sich zusätzlich versichern, um im Krankheitsfall finanziell abgesichert zu sein und Krankengeld als Lohnersatz zu bekommen.

Für gesetzlich krankenversicherte Selbstständige gibt es deshalb die Möglichkeit, anstatt des niedrigeren Beitragssatzes von 14 Prozent den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zu zahlen und sich damit den Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag (7. Woche) Ihrer Arbeitsunfähigkeit zu sichern.

Wie hoch ist das Krankengeld für Selbstständige?

Genau wie bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern erhalten auch Selbstständige ein Krankengeld in Höhe von bis zu 70 Prozent Ihres regelmäßigen Einkommens, das vor der Arbeitsunfähigkeit als Grundlage zur Errechnung des Beitrags gedient hat. Nebeneinkünfte wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge werden hier nicht mitgerechnet. Bei Selbstständigen kommt es jedoch auf das tatsächliche Einkommen an – das bedeutet: Je weniger Sie gearbeitet haben, desto weniger Krankengeld erhalten Sie. Sollten Sie Verluste gemacht oder kein Einkommen gehabt haben, zahlen Krankenkassen Ihnen auch kein Krankengeld.

Auch beim Krankengeld ist die Beitragsbemessungsgrenze relevant, denn genau wie beim Krankenversicherungsbeitrag markiert ein monatliches Einkommen von 5.175,- Euro die Obergrenze. Sollte Ihr Verdienst darüber liegen, müssen Sie zwar keinen höheren Beitrag zahlen, erhalten aber auch nicht mehr Krankengeld, da die Summe gedeckelt ist. Als selbstständiger Gutverdiener liegt Ihr maximales Krankengeld demnach bei 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.

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