Verhinderungspflege: Auszeit der Pflegeperson

Verhinderungspflege ermöglicht es privaten Pflegepersonen, sich eine Auszeit zu nehmen, wenn sie die Pflege vorübergehend nicht selbst übernehmen können.
Gründe für die Nutzung von Verhinderungspflege:
- Urlaub
- Krankheit
- Sonstige Verpflichtungen oder private Angelegenheiten
Verhinderungspflege bietet in diesen Fällen eine alternative Lösung zur Gewährleistung der Betreuung und Pflege.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege kann genutzt werden, wenn der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 hat. Zusätzlich muss die pflegebedürftige Person in den letzten sechs Monaten vor Antragstellung bereits von einer privaten Pflegeperson zu Hause gepflegt worden sein.
Wie kann ich Verhinderungspflege beantragen?
Nutzen Sie unser Antragsformular, um Verhinderungspflege zu beantragen.
1. Laden Sie den Antrag herunter oder fordern Sie ihn telefonisch unter 0681/3876-2300 an.
Bitte denken Sie daran, den Antrag zu unterschreiben
Jeder Antrag muss vor dem Abschicken von der pflegebedürftigen Person oder ihrer gesetzlichen Vertretung unterschrieben werden.
2. Reichen Sie den ausgefüllten Antrag bei Ihrer IKK Südwest ein. Wir prüfen schnell und unbürokratisch, welche Leistungen Ihnen zustehen.
Wenn Sie bereits einen Pflegegrad haben und Ihre aktuellen Pflegeleistungen anpassen möchten, können Sie sich den Antrag auf Umstellung der Pflegeleistungen herunterladen.
Leistungsumfang der Verhinderungspflege
Die nachgewiesenen Kosten der Ersatzpflege werden für längstens 42 Kalendertage (6-Wochen) mit bis zu 1.685 Euro pro Kalenderjahr erstattet.
Wenn Ersatzpflege durch bestimmte Personen geleistet wird, ist eine Kosten-Erstattung unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
Ersatzpflege durch folgende Personen:
- Verwandte oder Verschwägerte bis zum 2. Grad
- oder Personen, die im gemeinsamen Haushalt mit dem Pflegebedürftigen leben
Höhe der Erstattung:
- Maximal bis zum 1,5-fachen Betrag des festgesetzten Pflegegeldes des jeweiligen Pflegegrades
- Die Erstattung erfolgt nur für nachgewiesene Kosten
Pflegegrad | Betrag pro Kalenderjahr |
---|---|
Pflegegrad 2 | 520,50 Euro |
Pflegegrad 3 | 898,50 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.200 Euro |
Pflegegrad 5 | 1.485 Euro |
Zusätzlich werden darüber hinausgehende nachgewiesene Aufwendungen, die der Pflegeperson im Zusammenhang mit der Ersatzpflege entstanden sind, übernommen.
Zum Beispiel:
- Fahrkosten
- oder Verdienstausfall.
Das Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege für bis zu 42 Kalendertage (6-Wochen) hälftig weitergezahlt.
Wichtig
Der Leistungsbetrag für Verhinderungspflege kann um bis zu 843 Euro erhöht werden, wenn noch nicht genutzte Mittel aus der Kurzzeitpflege verwendet werden. Dadurch kann der Gesamtbetrag auf bis zu 2.528 Euro steigen. Dabei verringert sich der Anspruch auf Kurzzeitpflege entsprechend.
Stundenweise Verhinderungspflege
Wird die Pflegetätigkeit nur für wenige Stunden unterbrochen, besteht ein Anspruch auf Verhinderungspflege. Sollte die Pflegetätigkeit für weniger als acht Stunden unterbrochen werden, wird die Verhinderungspflege nicht auf den Gesamtanspruch von längstens 42 Kalendertagen (6-Wochen) angerechnet. Eine hälftige Kürzung des Pflegegeldes erfolgt ebenso nicht.
Besonderheit für pflegebedürftige Personen unter 25 Jahren mit dem Pflegegrad 4 oder 5
Für pflegebedürftige Personen unter 25 Jahren, die in Pflegegrad 4 oder 5 eingestuft wurden, gelten folgende Besonderheiten:
- Die Voraussetzung, dass die Person in den letzten sechs Monaten vor der Antragsstellung bereits zu Hause gepflegt wurde, entfällt.
- Der Anspruch auf Verhinderungspflege erhöht sich bis auf 56 Tage (8 Wochen) pro Kalenderjahr.
- Zusätzlich kann der gesamte Jahresbetrag der Kurzzeitpflege in Höhe von 1.854 Euro auf das Budget der Verhinderungspflege in Höhe von 1.685 Euro angerechnet werden.
- Der zur Verfügung stehende Gesamtbetrag der Verhinderungspflege beträgt dann bis zu 3.539 Euro.
Wenn Ersatzpflege durch folgende Personen übernommen wird:
- Verwandte oder Verschwägerte bis zum 2. Grad, oder
- Personen, die im gleichen Haushalt wie die pflegebedürftige Person leben,
dann ist eine Erstattung der nachgewiesenen Kosten möglich:
- Höhe der Erstattung: Das 2-fache des festgesetzten Pflegegeldes des jeweiligen Pflegegrades.
- Maximalbetrag: Bis zu 1.685 Euro
IKK-Pflege-Hotline
Hier erhalten Sie Auskunft zu Leistungen der Pflegeversicherung, Antragstellung, Pflegezeit und Unterstützung bei der Suche nach einem Pflegeheimplatz.
Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 18.00 Uhr.
Freitag von 08.00 bis 17.00 Uhr.