Teilstationäre Pflege: Tages- oder Nachtpflege in einer Pflegeeinrichtung

Pflegebedürftige haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann. Dies kann bereits dann der Fall sein, wenn Angehörige, zum Beispiel für einzelne Tage im Jahr, Entlastung benötigen. In diesen Fällen wird der Pflegebedürftige tagsüber in einer Einrichtung betreut und am Abend wieder nach Hause zurückgebracht. Gleiches ist auch als Nachtpflege möglich.
Wer hat Anspruch auf teilstationäre Pflege?
Einen Anspruch auf teilstationäre Pflege haben unsere Versicherten, wenn sie mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft wurden
Wann ist teilstationäre Pflege sinnvoll?
Entlastung von Angehörigen: Zum Beispiel, wenn pflegende Angehörige für einzelne Tage im Jahr eine Pause benötigen.
Wie funktioniert teilstationäre Pflege?
Tagespflege
- Der Pflegebedürftige wird tagsüber in einer spezialisierten Einrichtung betreut.
- Am Abend kehrt er wieder in sein Zuhause zurück.
Nachtpflege
- Der Pflegebedürftige wird nachts in einer Einrichtung betreut.
- Tagsüber bleibt er in seinem gewohnten Umfeld.
Wie kann teilstationäre Pflege beantragt werden?
Nutzen Sie unser Antragsformular, um teilstationäre Pflege zu beantragen.
1. Laden Sie den Antrag herunter oder fordern Sie ihn telefonisch unter 0681/3876-2300 an.
Bitte denken Sie daran, den Antrag zu unterschreiben
Jeder Antrag muss vor dem Abschicken von der pflegebedürftigen Person oder ihrer gesetzlichen Vertretung unterschrieben werden.
2. Reichen Sie den ausgefüllten Antrag bei Ihrer IKK Südwest ein. Wir prüfen schnell und unbürokratisch, welche Leistungen Ihnen zustehen.
Wenn Sie bereits einen Pflegegrad haben und Ihre aktuellen Pflegeleistungen anpassen möchten, können Sie sich den Antrag auf Umstellung der Pflegeleistungen herunterladen.
Bis zu welcher Höhe beteiligt sich die Pflegekasse an der teilstationären Pflege?
Pflegegrad | Betrag pro Monat |
---|---|
Pflegegrad 2 | 721 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.357 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.685 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.085 Euro |
Leistungen der Pflegeversicherung bei teilstationärer Pflege:
- Pflegebedingte Aufwendungen
- Aufwendungen für soziale Betreuung
- Leistungen der medizinischen Behandlungspflege
- Kosten für die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen
- Hin- und Rücktransport zwischen der Wohnung und der Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege
Eigenleistungen der Pflegebedürftigen:
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung
- Anfallende Kosten für:
- Gebäude und Reparaturen
- Gegebenenfalls Fahrkosten (Hin- und Rücktransport zwischen Wohnung und Einrichtung)
- Abrechnung der Eigenleistungen erfolgt anhand eines Tagessatzes
IKK-Pflegelotse
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