Pflegesachleistung: Häusliche Pflege durch professionelle Pflegekräfte

Eine Pflegerin hält die Hand einer älteren Frau, die auf der Bettkante sitzt

Pflegebedürftige können Pflegedienste nutzen, um eine professionelle Versorgung zu Hause sicherzustellen. Dadurch erhalten auch Familien Unterstützung im Alltag, sodass pflegende Angehörige Beruf, Pflege und Betreuung besser vereinbaren können. Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse – bis zu einem festgelegten Höchstbetrag, der vom Pflegegrad abhängt.

Wer hat Anspruch auf Pflegesachleistungen?

Pflegegrad 2 bis 5

Anspruch auf Pflegesachleistungen haben Pflegebedürftige, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt und sie in ihrer häuslichen Umgebung von einem ambulanten Pflegedienst gepflegt werden möchten.

Pflegegrad 1

Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 erhalten keine Pflegesachleistungen, dafür aber andere Leistungen.

Zum Beispiel:

  • Entlastungsleistungen in Höhe von bis zu 131 Euro
  • Pflegeberatung durch die IKK Südwest
  • Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
  • Pflegeunterstützungsgeld
  • finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfeldes
  • Versorgung mit Pflegehilfsmitteln
  • Zuschlag für ambulant betreute Wohngruppen
  • Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen

Wie können Pflegesachleistungen beantragt werden?

Nutzen Sie unser Antragsformular, um Pflegesachleistungen zu beantragen.

1. Laden Sie den Antrag herunter oder fordern Sie ihn telefonisch unter 0681/3876-2300 an.

Bitte denken Sie daran, den Antrag zu unterschreiben

Jeder Antrag muss vor dem Abschicken von der pflegebedürftigen Person oder ihrer gesetzlichen Vertretung unterschrieben werden.

2. Reichen Sie den ausgefüllten Antrag bei Ihrer IKK Südwest ein. Wir prüfen schnell und unbürokratisch, welche Leistungen Ihnen zustehen.

Wenn Sie bereits einen Pflegegrad haben und Ihre aktuellen Pflegeleistungen anpassen möchten, können Sie sich den Antrag auf Umstellung der Pflegeleistungen herunterladen.

Bis zu welchem Betrag werden Pflegesachleistungen übernommen?

PflegegradPflegesachleistungen pro Monat
Pflegegrad 2796 Euro
Pflegegrad 31.497 Euro
Pflegegrad 41.859 Euro
Pflegegrad 52.299 Euro

Was sind Pflegesachleistungen?

Pflegesachleistungen umfassen verschiedene Arten von Hilfen und Unterstützungsmaßnahmen, die von professionellen Pflegekräften erbracht werden.

Körperbezogene Pflegemaßnahmen

Beispiele:

  • Körperpflege
  • Ernährung
  • Förderung der Bewegungsfähigkeit

Pflegerische Betreuungsmaßnahmen

Beispiel:

  • Hilfe bei der Orientierung
  • bei der Gestaltung des Alltags
  • bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte

Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen

Beispiel:

  • bei Fragen zur Pflege
  • Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essensbelieferung

Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten

Kombination von Pflegesachleistungen und Pflegegeld

Sie haben die Wahl: Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination aus beidem. Das bedeutet, dass Sie sowohl professionelle als auch private Pflege flexibel nutzen können.

Wann ist die Kombination sinnvoll?

Diese Möglichkeit eignet sich besonders, wenn Angehörige, Freunde oder Nachbarn die Pflege übernehmen, aber nicht alle Aufgaben bewältigen können – etwa aus beruflichen oder anderen Gründen. In diesem Fall kann zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst unterstützen.

So funktioniert die Kostenübernahme:

Die IKK Südwest übernimmt zuerst die Kosten für die Pflegesachleistungen (Pflegedienst).

Wird der Höchstbetrag nicht vollständig ausgeschöpft, erhalten Sie den verbleibenden Anteil als Pflegegeld.

Die Berechnung erfolgt anteilig: Der bereits genutzte Prozentsatz für den Pflegedienst wird von den 100 Prozent des Pflegegeldes abgezogen.

Hierzu ein Rechenbeispiel:

Pflegegrad 2Beträge pro MonatProzentsatz
Höchstanspruch Sachleistungen796 Euro10 %
Genutzte Sachleistungen398 Euro50 %
Restliches Pflegegeld173,50 Euro (347 Euro : 2)50 % (vom Pflegegeldhöchstbetrag)
Weitere Szenarien
Genutzte Sachleistungen70 % (557,20 Euro)Pflegegeld: 30 % (104,10 Euro)
Genutzte Sachleistungen80 % (636,80 Euro)Pflegegeld: 20 % (69,40 Euro)

IKK-Pflegelotse

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