Pflegesachleistung: Häusliche Pflege durch professionelle Pflegekräfte

Pflegebedürftige können Pflegedienste nutzen, um eine professionelle Versorgung zu Hause sicherzustellen. Dadurch erhalten auch Familien Unterstützung im Alltag, sodass pflegende Angehörige Beruf, Pflege und Betreuung besser vereinbaren können. Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse – bis zu einem festgelegten Höchstbetrag, der vom Pflegegrad abhängt.
Wer hat Anspruch auf Pflegesachleistungen?
Pflegegrad 2 bis 5
Anspruch auf Pflegesachleistungen haben Pflegebedürftige, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt und sie in ihrer häuslichen Umgebung von einem ambulanten Pflegedienst gepflegt werden möchten.
Pflegegrad 1
Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 erhalten keine Pflegesachleistungen, dafür aber andere Leistungen.
Zum Beispiel:
- Entlastungsleistungen in Höhe von bis zu 131 Euro
- Pflegeberatung durch die IKK Südwest
- Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
- Pflegeunterstützungsgeld
- finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfeldes
- Versorgung mit Pflegehilfsmitteln
- Zuschlag für ambulant betreute Wohngruppen
- Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen
Wie können Pflegesachleistungen beantragt werden?
Nutzen Sie unser Antragsformular, um Pflegesachleistungen zu beantragen.
1. Laden Sie den Antrag herunter oder fordern Sie ihn telefonisch unter 0681/3876-2300 an.
Bitte denken Sie daran, den Antrag zu unterschreiben
Jeder Antrag muss vor dem Abschicken von der pflegebedürftigen Person oder ihrer gesetzlichen Vertretung unterschrieben werden.
2. Reichen Sie den ausgefüllten Antrag bei Ihrer IKK Südwest ein. Wir prüfen schnell und unbürokratisch, welche Leistungen Ihnen zustehen.
Wenn Sie bereits einen Pflegegrad haben und Ihre aktuellen Pflegeleistungen anpassen möchten, können Sie sich den Antrag auf Umstellung der Pflegeleistungen herunterladen.
Bis zu welchem Betrag werden Pflegesachleistungen übernommen?
Pflegegrad | Pflegesachleistungen pro Monat |
---|---|
Pflegegrad 2 | 796 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.497 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.859 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.299 Euro |
Was sind Pflegesachleistungen?
Pflegesachleistungen umfassen verschiedene Arten von Hilfen und Unterstützungsmaßnahmen, die von professionellen Pflegekräften erbracht werden.
Körperbezogene Pflegemaßnahmen
Beispiele:
- Körperpflege
- Ernährung
- Förderung der Bewegungsfähigkeit
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
Beispiel:
- Hilfe bei der Orientierung
- bei der Gestaltung des Alltags
- bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte
Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen
Beispiel:
- bei Fragen zur Pflege
- Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essensbelieferung
Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten
Kombination von Pflegesachleistungen und Pflegegeld
Sie haben die Wahl: Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination aus beidem. Das bedeutet, dass Sie sowohl professionelle als auch private Pflege flexibel nutzen können.
Wann ist die Kombination sinnvoll?
Diese Möglichkeit eignet sich besonders, wenn Angehörige, Freunde oder Nachbarn die Pflege übernehmen, aber nicht alle Aufgaben bewältigen können – etwa aus beruflichen oder anderen Gründen. In diesem Fall kann zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst unterstützen.
So funktioniert die Kostenübernahme:
Die IKK Südwest übernimmt zuerst die Kosten für die Pflegesachleistungen (Pflegedienst).
Wird der Höchstbetrag nicht vollständig ausgeschöpft, erhalten Sie den verbleibenden Anteil als Pflegegeld.
Die Berechnung erfolgt anteilig: Der bereits genutzte Prozentsatz für den Pflegedienst wird von den 100 Prozent des Pflegegeldes abgezogen.
Hierzu ein Rechenbeispiel:
Pflegegrad 2 | Beträge pro Monat | Prozentsatz |
---|---|---|
Höchstanspruch Sachleistungen | 796 Euro | 10 % |
Genutzte Sachleistungen | 398 Euro | 50 % |
Restliches Pflegegeld | 173,50 Euro (347 Euro : 2) | 50 % (vom Pflegegeldhöchstbetrag) |
Weitere Szenarien | ||
Genutzte Sachleistungen | 70 % (557,20 Euro) | Pflegegeld: 30 % (104,10 Euro) |
Genutzte Sachleistungen | 80 % (636,80 Euro) | Pflegegeld: 20 % (69,40 Euro) |
IKK-Pflegelotse
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