Pflegehilfsmittel: Unterstützung für die häusliche Pflege

Pflegehilfsmittel sind wichtige Hilfsmittel in der häuslichen Pflege. Sie erleichtern nicht nur das tägliche Leben für die pflegebedürftige Person, sondern auch die Arbeit für die pflegende Person und tragen zur Lebensqualität bei.
Die IKK Südwest bietet hier umfangreiche Unterstützung an:
- Pflegehilfsmittel werden über Sanitätshäuser leihweise zur Verfügung gestellt
- oder die Kosten für bestimmte Pflegehilfsmittel werden übernommen.
Wer hat einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel besteht, wenn die pflegebedürftige Person
- mindestens in den Pflegegrad 1 eingestuft wurde
- und in der häuslichen Umgebung gepflegt wird.
Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel?
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel können formlos bei der Pflegekasse der IKK Südwest beantragt werden. Wir benötigen hierzu eine Aufstellung der gewünschten Pflegehilfsmittel.
Hinweis
Oft übernimmt der von Ihnen gewählte Leistungserbringer, wie zum Beispiel Sanitätshaus oder Apotheke, die Antragstellung für Sie.
Technische Pflegehilfsmittel müssen bei der Pflegekasse der IKK Südwest anhand einer ärztlichen Verordnung beantragt werden. Die ärztliche Verordnung kann jedoch durch die Empfehlung über die notwendigen Hilfsmittel im Pflegegutachten oder durch die Empfehlung von Pflegefachkräften ersetzt werden.
Bei Fragen zur Beantragung von Pflegehilfsmitteln rufen Sie gerne unter der IKK-Service-Hotline 0681 3876-1000 an.
Wichtig
Jeder Antrag muss vor dem Abschicken von der pflegebedürftigen Person oder ihrer gesetzlichen Vertretung unterschrieben werden.
Leistungsumfang der Pflegehilfsmittel
Die gesetzlichen Krankenkassen stellen eine Vielzahl an Pflegehilfsmitteln zur Verfügung, hierzu zählen:
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
- Bettschutzeinlagen
- Desinfektionsmittel
- Einmalhandschuhe
- Mundschutz
- Schutzschürzen
Kostendeckung
Monatliche Erstattung in Höhe von bis zu 42 Euro.
Technische Pflegehilfsmittel
- Lagerungshilfen
- Mobilitätshilfen
- Notrufsysteme
- Pflegebetten
Kostendeckung
Ab 18 Jahren Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent, höchstens jedoch 25 Euro je Hilfsmittel.
Weitere Informationen zu den einzelnen Hilfsmitteln finden Sie auf unserer Fachseite Hilfsmittel von A – Z.
Wichtig
Wenn Sie von der Zuzahlung in der gesetzlichen Krankenkasse befreit sind, entfällt die Zuzahlung für technische Pflegehilfsmittel.
IKK-Pflege-Hotline
Hier erhalten Sie Auskunft zu Leistungen der Pflegeversicherung, Antragstellung, Pflegezeit und Unterstützung bei der Suche nach einem Pflegeheimplatz.
Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 18.00 Uhr.
Freitag von 08.00 bis 17.00 Uhr.