Pflegegeld: Finanzielle Unterstützung für die häusliche Pflege

Pflegebedürftige können selbst darüber entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden. Neben professioneller Unterstützung durch Pflegekräfte können Pflegebedürftige ihre Versorgung auch selbst sicherstellen.
Beispielsweise durch:
- Angehörige
- Freunde oder
- andere privat tätige Pflegepersonen.
Wird die Versorgung selbst sichergestellt, erhalten pflegebedürftige Personen ein monatliches Pflegegeld. Das Pflegegeld ist dazu da, die pflegenden Angehörigen oder die privat tätige Pflegeperson finanziell zu unterstützen. Es kann frei verwendet werden, um beispielsweise Ausgaben im Zusammenhang mit der Pflege zu decken oder den persönlichen Aufwand der Pflegeperson zu entschädigen.
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Pflegegrad 2 bis 5
Unsere Versicherten haben Anspruch auf Pflegegeld, wenn sie mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft wurden.
Pflegegrad 1
Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 erhalten kein Pflegegeld, dafür aber andere Leistungen.
Zum Beispiel:
- Entlastungsleistungen in Höhe von bis zu 131 Euro
- Pflegeberatung durch die IKK Südwest
- Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
- Pflegeunterstützungsgeld
- finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfeldes
- Versorgung mit Pflegehilfsmitteln
- Zuschlag für ambulant betreute Wohngruppen
- Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen
Wie kann Pflegegeld beantragt werden?
Nutzen Sie unser Antragsformular, um Pflegegeld zu beantragen.
1. Laden Sie den Antrag herunter oder fordern Sie ihn telefonisch unter 0681/3876-2300 an.
Bitte denken Sie daran, den Antrag zu unterschreiben
Jeder Antrag muss vor dem Abschicken von der pflegebedürftigen Person oder ihrer gesetzlichen Vertretung unterschrieben werden.
2. Reichen Sie den ausgefüllten Antrag bei Ihrer IKK Südwest ein. Wir prüfen schnell und unbürokratisch, welche Leistungen Ihnen zustehen.
Wenn Sie bereits einen Pflegegrad haben und Ihre aktuellen Pflegeleistungen anpassen möchten, können Sie sich den Antrag auf Umstellung der Pflegeleistungen herunterladen.
Welche Höhe beträgt das Pflegegeld?
Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
---|---|
Pflegegrad 2 | 347 Euro |
Pflegegrad 3 | 599 Euro |
Pflegegrad 4 | 800 Euro |
Pflegegrad 5 | 990 Euro |
Pflegegeld: Anspruch bei Unterbrechung
Das Pflegegeld wird grundsätzlich für jeden Tag gezahlt, an dem häusliche Pflege stattfindet.
Unter bestimmten Voraussetzungen wird das Pflegegeld auch ohne tatsächliche Pflege für eine begrenzte Zeit weitergezahlt
Bis zu 4 Wochen bei *)
- Stationäre Krankenhausbehandlung
- Stationäre Rehabilitaion
- Häusliche Krankenpflege zur Vermeidung einer Krankenhausbehandlung
Bis zu 6 Wochen (pro Kalenderjahr) bei
- Verhinderungspflege
Bis zu 8 Wochen (pro Kalenderjahr) bei
- Kurzzeitpflege
*) Diese Begrenzung der Weiterzahlung auf vier Wochen entfällt bei Pflegebedürftigen, die ihre Pflege durch von ihnen beschäftigte besondere Pflegekräfte (Assistenzkräfte) sicherstellen. Allerdings muss dieses sogenannte Arbeitgebermodell finanziell durch den Sozialhilfeträger unterstützt werden.
Kürzung des Pflegegeldes
Das Pflegegeld wird in folgenden Fällen gekürzt:
- Während einer Kurzzeitpflege erhalten Sie 50 Prozent des Pflegegeldes
- Nehmen Sie Verhinderungspflege für ganze Tage in Anspruch, erhalten Sie währenddessen 50 Prozent Ihres Pflegegeldes.
Wenn die regelmäßigen Beratungsbesuche nicht nachgewiesen wird, kann das Pflegegeld gekürzt oder sogar gestrichen werden.
IKK-Pflegelotse
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Bei uns sind Sie in den richtigen Händen!