Wohngruppen: Pflege-Wohngemeinschaften

Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, in der sie als Wohngruppe ambulant betreut werden, erhält jeder in dieser Wohngruppe zusätzlich zum Pflegegeld beziehungsweise den Pflegesachleistungen einen monatlichen Wohngruppenzuschlag in Höhe von 224 Euro.
Welche Voraussetzungen müssen für den Wohngruppenzuschlag vorliegen?
- Die Wohngruppe muss aus mindestens drei Pflegebedürftigen bestehen (wenigstens mit dem Pflegegrad 1)
- Maximal dürfen zwölf Bewohner in der gemeinsamen Wohnung zusammenleben
- Die pflegebedürftigen Bewohner müssen die Pflegesachleistung, das Pflegegeld oder die Kombinationsleistung beziehen oder Angebote zur Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen oder den Entlastungsbetrag erhalten.
- Der Anbieter der Wohnung darf nicht eine Vollversorgung bieten, wie sie in einem stationären Pflegeheim üblich ist.
Wie kann der Wohngruppenzuschlag beantragt werden?
Der Wohngruppenzuschlag kann formlos bei der Pflegekasse der IKK Südwest beantragt werden.
Folgende Informationen benötigen wir von Ihnen:
- Mietvertrag mit Anzahl der Bewohner
- Nachweise über die Pflegebedürftigkeit
Gerne können Sie sich bei weiteren Fragen über die Beantragung des Wohngruppenzuschlages direkt mit uns in Verbindung setzen.
Wichtig
Jeder Antrag muss vor dem Versand von der pflegebedürftigen Person oder ihrer gesetzlichen Vertretung unterschrieben werden.
Wofür kann der Wohngruppenzuschlag verwendet werden?
Der Wohngruppenzuschlag hilft dabei, zusätzliche Kosten abzudecken, die bei der Betreuung und Versorgung in einer Wohngruppe entstehen. Diese Kosten gehen über die üblichen Ausgaben für Pflege, Betreuung und Unterstützung bei der Haushaltsführung hinaus, da die Struktur einer Wohngruppe besondere Anforderungen mit sich bringt.
Ein spezieller Nachweis über die Kosten für die sogenannte Präsenzkraft ist dabei nicht erforderlich.
Zusätzliche Unterstützung der Pflegeversicherung der IKK Südwest
- Die Pflegeversicherung bietet Hilfe bei der Neugründung ambulant betreuter Wohngruppen
- Jeder Pflegebedürftige der Wohngruppe erhält bei Neugründung einmalig 2.613 Euro zur altersgerechten und barrierearmen Umgestaltung.
- Der Höchstzuschuss für eine Neugründung ist auf 10.452,22 Euro je Wohngruppe begrenzt.
IKK-Pflege-Hotline
Hier erhalten Sie Auskunft zu Leistungen der Pflegeversicherung, Antragstellung, Pflegezeit und Unterstützung bei der Suche nach einem Pflegeheimplatz.
Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 18.00 Uhr.
Freitag von 08.00 bis 17.00 Uhr.