Kurzzeitpflege: vorübergehende Unterbrechung der häuslichen Pflege

Eine Person hält die Hände einer Person fest, die im Rollstuhl sitz

Wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist, noch nicht begonnen wurde oder nicht im erforderlichen Umfang geleistet werden kann – und eine teilstationäre Pflege nicht ausreicht – haben pflegebedürftige Personen Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung.

Gründe für die Notwendigkeit einer vollstationären Pflege können zum Beispiel sein:

  • Die pflegende Person ist erkrankt.
  • Die pflegende Person befindet sich im Urlaub.
  • Die pflegende Person ist in einem Reha-Aufenthalt.
  • Die Pflegebedürftigkeit trat plötzlich ein (zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt), wodurch ein höherer Pflegeaufwand entstanden ist, der derzeit nicht zu Hause geleistet werden kann.
  • In der häuslichen Umgebung sind noch Umbaumaßnahmen oder andere Vorbereitungen erforderlich.

Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die pflegebedürftige Person mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft wurde.

Wie kann Kurzzeitpflege beantragt werden?

Nutzen Sie unser Antragsformular, um Kurzzeitpflege zu beantragen.

1. Laden Sie den Antrag herunter oder fordern Sie ihn telefonisch unter 0681/3876-2300 an.

Bitte denken Sie daran, den Antrag zu unterschreiben

Jeder Antrag muss vor dem Abschicken von der pflegebedürftigen Person oder ihrer gesetzlichen Vertretung unterschrieben werden.

2. Reichen Sie den ausgefüllten Antrag bei Ihrer IKK Südwest ein. Wir prüfen schnell und unbürokratisch, welche Leistungen Ihnen zustehen.

Wenn Sie bereits einen Pflegegrad haben und Ihre aktuellen Pflegeleistungen anpassen möchten, können Sie sich den Antrag auf Umstellung der Pflegeleistungen herunterladen.

Leistungsumfang der Kurzzeitpflege

Die Leistungshöhe der Kurzzeitpflege beträgt bis zu 1.854 Euro pro Kalenderjahr und kann längstens für bis zu 56 Kalendertage (8-Wochen) in Anspruch genommen werden.

Das Pflegegeld wird hälftig (50 Prozent) während der Kurzzeitpflege weitergezahlt.

Die Leistungen der Kurzzeitpflege beinhalten:

  • körperbezogene Pflegemaßnahmen
  • pflegerische Betreuungsmaßnahmen
  • medizinische Behandlungspflege sowie
  • Maßnahmen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung

Bei einer stationären Unterbringung fallen jedoch noch weitere Kosten an, die die pflegebedürftige Person selbst tragen muss. Hierunter fallen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Kosten, welche für die Instandhaltung der Einrichtung anfallen.

Zusätzlich können zur Kurzzeitpflege die Entlastungsleistungen in Höhe von 131,00 Euro pro Monat in Anspruch genommen werden.

Wichtig

Außerdem kann der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege um bis zu 1.685 Euro aus den noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege auf bis zu 3.539 Euro erhöht werden.

IKK-Pflege-Hotline

Hier erhalten Sie Auskunft zu Leistungen der Pflegeversicherung, Antragstellung, Pflegezeit und Unterstützung bei der Suche nach einem Pflegeheimplatz.

Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 18.00 Uhr.
Freitag von 08.00 bis 17.00 Uhr.