Pflegeleistungen

Ein Mann im Rollstuhl arbeitet am Laptop, während seine Frau und Sohn im Hintergrund auf dem Sofa sitzen

Wird ein Mensch durch Krankheit oder einen Unfall pflegebedürftig, ist das für den Betroffenen und seine Familie eine große Belastung. Die IKK Südwest bietet in dieser schwierigen Lebenssituation optimale Hilfe und Unterstützung.

Alle Versicherten der IKK Südwest sind automatisch in der Pflegekasse versichert. Neben der Kostenübernahme bei ambulanter oder stationärer Pflege stellt die Pflegekasse auch Pflegehilfsmittel zur Verfügung und unterstützt die Pflegeperson in der Familie.

Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn eine Person aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Einschränkungen dauerhaft auf Unterstützung angewiesen ist. Diese Beeinträchtigungen müssen seit mindestens sechs Monaten bestehen.

Mögliche Ursachen sind unter anderem:

  • Chronische Erkrankungen
  • Demenz
  • Körperliche Behinderungen
  • Altersbedingte Schwäche

Damit man Leistungen der Pflegeversicherung erhält, muss zuerst die Pflegebedürftigkeit durch die Pflegekasse festgestellt werden. Hierzu muss die Pflegebedürftigkeit zum Zeitpunkt der Begutachtung voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen bleiben.

1. Antrag stellen

Der Antrag auf Leistungen der IKK Pflegeversicherung ist bei der Pflegeversicherung einzureichen, dies kann auch formlos als Brief, über unsere Online-Geschäftsstelle oder telefonisch erfolgen.

2. Prüfung des Antrages

Ist der Antrag bei der Pflegekasse der IKK Südwest eingegangen, wird dieser auf Vollständigkeit überprüft. Nach erfolgter Prüfung durch die Pflegekasse wird der Medizinische Dienst zur Begutachtung des Pflegegrades mit einbezogen werden.

3. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

In der Regel erfolgt die Begutachtung des Medizinischen Dienst in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen. Hierfür vereinbart der Medizinische Dienst direkt einen Termin mit Ihnen.

Der Gutachter prüft die Selbstständigkeit sowie welche Unterstützung benötigt wird. Hierzu werden unter anderem Fragen zur Mobilität, geistigen Fähigkeiten und der Bewältigung des Alltags gestellt.

4. Einstufung in einen Pflegegrad

Grundsätzlich wird aufgrund der gutachterlichen Beurteilung der Pflegegrad festgelegt. Hierbei gilt zu beachten, je höher der Pflegegrad, umso höher fällt die Unterstützung der Pflegekasse der IKK Südwest aus.

5. Genehmigung der Pflegeleistungen

Die Entscheidung der Pflegekasse der IKK Südwest wird schriftlich mitgeteilt und informiert Sie über die Höhe und Art der Leistung. Bei Bedarf kann gegen die Entscheidung Widerspruch eingelegt werden.

Pflegebedürftigkeit wird in fünf Pflegegrade unterteilt. Die Pflegegrade zeigen an, wie umfangreich der Unterstützungsbedarf ist und welche finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse gewährleistet werden kann. Umso höher der Pflegegrad, desto höher ist die Unterstützung. Zur Beurteilung der Pflegegrade werden diese anhand eines Punktesystems zugeordnet.

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (leichter Hilfebedarf) – 12.5 bis unter 27 Punkte
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (regelmäßige Unterstützung erforderlich) – 27 bis unter 47,5 Punkte
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit (tägliche Unterstützung notwendig) – 47,5 bis unter 70 Punkte
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit (umfangreiche Hilfe rund um die Uhr) – 70 bis unter 90 Punkte
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen (intensive Pflege notwendig) – 90 bis 100 Punkte

Die Pflege kann an unterschiedlichen Orten und in unterschiedlichen Formen stattfinden, je nach dem individuellen Pflegebedarf und den Anforderungen der pflegebedürftigen Person.

Die gängigsten Möglichkeiten sind wie folgt:

  • Häusliche Pflege: Die Pflege erfolgt zu Hause durch Privatpersonen, einen ambulanten Pflegedienst oder in Kombination. Hierbei wird dem Pflegebedürftigen ermöglicht, in seiner gewohnten Umgebung zu bleiben. Diese Form der Pflege wird durch die Pflegekasse mit Pflegegeld oder Pflegesachleistungen unterstützt.
  • Teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege): Hierbei werden pflegebedürftige Personen tagsüber oder nachts in speziellen Pflegeeinrichtungen betreut.
  • Vollstationäre Pflege: Durch die vollstationäre Pflege erfolgt eine ununterbrochene Pflege in einem Pflegeheim

Informationen rund um das Thema Pflege

IKK-Pflege-Hotline

Hier erhalten Sie Auskunft zu Leistungen der Pflegeversicherung, Antragstellung, Pflegezeit und Unterstützung bei der Suche nach einem Pflegeheimplatz.

Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 18.00 Uhr.
Freitag von 08.00 bis 17.00 Uhr.