Wenn ständige Erreichbarkeit zur Belastung wird
Das Smartphone ist heutzutage ein ständiger Begleiter, berufliche Anrufe und E-Mails außerhalb der regulären Arbeitszeit häufen sich. Aber dürfen Arbeitgeber von ihren Mitarbeitern eine ständige Erreichbarkeit erwarten?
Vorgaben des Arbeitsrechts
Laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG, § 3) dürfen Arbeitnehmer an Werktagen nicht mehr als acht Stunden arbeiten. In Ausnahmefällen kann die Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Sonntagsbeschäftigung ist nicht erlaubt, wobei es natürlich Ausnahmen gibt, zum Beispiel für Ärzte oder Angestellte im Nahverkehr.
Selbst wenn Arbeitnehmer ein Diensthandy besitzen, müssen sie nach Feierabend grundsätzlich nicht immer erreichbar sein – es sei denn, es wurde etwas anderes mit dem Arbeitgeber vereinbart.
Vereinbarungen im Arbeitsvertrag
Soll der Arbeitsvertrag eine Vereinbarung zum Bereitschaftsdienst enthalten, hat der Betriebsrat in der Regel ein Mitspracherecht. Dabei wird im Arbeitsrecht in der Regel zwischen Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft unterschieden. Während der Bereitschaftsdienst komplett als Arbeitszeit gewertet wird, zählt bei der Rufbereitschaft nur die tatsächlich geleistete Arbeit. Allerdings müssen auch bei solchen Vereinbarungen die geltenden Vorgaben des Arbeitsrechts eingehalten werden.
Klärendes Gespräch beugt Überstunden vor
Liegt keine der oben beschriebenen Vereinbarungen vor, können die Arbeitnehmer den Arbeitgeber freundlich, aber bestimmt auf die Belastung hinweisen.
Um den Arbeitnehmer zu schonen, sollten Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nur in Notfällen außerhalb der regulären Arbeitszeit kontaktieren. Tritt ein solcher Notfall ein, sollte der Mitarbeiter seine Treuepflicht im Hinterkopf behalten und einen Konflikt vermeiden. Häufen sich die Anrufe bzw. Mails außerhalb der regulären Arbeitszeit, sollte der Arbeitnehmer ein klärendes Gespräch fordern.
Gesundheitliche Folgen von ständiger Erreichbarkeit im Beruf
Ob vertraglich geregelt oder nicht, eines ist sicher: Die ständige Erreichbarkeit schadet der Gesundheit des Arbeitnehmers und damit auch der Wirtschaftlichkeit des Arbeitgebers.
Dass die Gesundheit und die Work-Life-Balance unter der Situation leiden, zeigt der Arbeitszeitreport Deutschland 2016 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Weil ständige Erreichbarkeit die Entspannung stört, nehmen gesundheitliche Beschwerden zu. Personen, die ständig erreichbar sind, erkranken häufig an:
- Schlafstörungen
- Psychischen Erkrankungen wie Burn-out und Depression
- oder leiden an körperlicher Erschöpfung, Niedergeschlagenheit sowie Rücken- und Kreuzschmerzen