Prävention einer RSV-Erkrankung mit Beyfortus® (Wirkstoff: Nirsevimab)

Beyfortus® (Wirkstoff Nirsevimab) ist zugelassen zur Prävention von Respiratorischen-Synzytial-Virus (RSV)-Erkrankungen der unteren Atemwege bei Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern während ihrer ersten RSV-Saison.

Zugelassene Arzneimittel zur Prävention stellen zwar grundsätzlich keine Leistung der GKV dar, werden jedoch dann von der Krankenkasse übernommen, wenn von Seiten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ein entsprechender Therapiehinweis erfolgt. Der Therapiehinweis des G-BA zu den RSV Antikörpern ist seit 18. Januar 2024 in Kraft getreten.

Zudem ist die RSV-Prophylaxeverordnung seit dem 14. September 2024 in Kraft getreten. Somit haben alle Versicherte, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Anspruch auf eine einmalige Versorgung mit Arzneimitteln, die den monoklonalen Antikörper Nirsevimab enthalten.

Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, müssen keine Kostenübernahmeanträge mehr gestellt werden. Der Arzt kann das Arzneimittel auf Muster 16 ohne Genehmigung verordnen.

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