Lebendspende von Organen zu Lebzeiten
Bestimmte Organe oder Organteile können bereits zu Lebzeiten gespendet werden. Dazu zählen die Nieren und die Leber. Das Transplantationsgesetz sieht vor, dass die Organspende lebender Spender nur zulässig ist, wenn kein postmortal gespendetes Organ zur Verfügung steht.
Wer kommt für eine Lebendspende in Frage?
Die Anzahl möglicher Spender bei einer Lebendspende ist eingeschränkt. Der Organspender muss mit dem Empfänger verwandt sein oder in besonderer Weise nahestehen. Diese Voraussetzungen sind
- bei Verwandten ersten und zweiten Grades,
- Ehepartnern und bei Personen, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben,
gegeben. Außerdem dürfen Menschen spenden, die dem Empfänger emotional verbunden sind.
Die Übertragung eines Teils der Lunge, des Dünndarms und der Bauchspeicheldrüse ist medizinisch möglich. In Deutschland werden zurzeit allerdings nur Nieren und Teile der Leber von lebenden Spendern übertragen. Um Lebendspenderinnen und
Lebenspender zu schützen, ist die Lebendspende laut Transplantationsgesetz der postmortalen Organspende untergeordnet.
Was sind die Voraussetzungen für eine Lebendspende?
- Spender müssen volljährig und einwilligungsfähig sein.
- Spender müssen über alle Risiken der Organentnahme aufgeklärt sein.
- Spender müssen in die Organentnahme eingewilligt haben.
- Spender müssen nach ärztlicher Beurteilung geeignet sein.
- Spender dürfen nicht über die Entnahme hinaus gesundheitlich schwer beeinträchtigt werden.
- Es darf zum Zeitpunkt der Lebendspende kein postmortal gespendetes Organ zur Verfügung stehen. Um dies zu überprüfen, muss der Empfänger auf der Warteliste stehen.
- Die Spendewilligen und unter Umständen die Empfänger müssen sich bei einer Lebendspendekommission vorstellen.
Die IKK Südwest engagiert sich im Rahmen der Organspendetag zum wichtigen Thema Organspende. Sehen Sie im nachfolgenden Beitrag einen Bericht von einer Lebendspenderin.