Der Hirntod als Voraussetzung zur Organspende
Wann ist ein Mensch tot? Mit dieser Frage beschäftigten sich Mediziner schon seit jeher. Fortschritte haben die Erkenntnisse über die Todeszeichen im Laufe der Zeit verändert. Immer noch kritisch wird der sogenannte Hirntod gesehen. Doch mittlerweile gilt er als sicheres Todeszeichen.
Was bedeutet Hirntod?
Die Medizin ist immer weiter fortgeschritten. Inzwischen können manche Menschen trotz eines Herz-Kreislauf-Stillstandes mithilfe der heutigen intensivmedizinischen Maßnahmen wiederbelebt werden und auch genesen. Ist das Gehirn allerdings nur für wenige Minuten ohne Blut- und Sauerstoffversorgung, können die Hirnfunktionen unwiederbringlich verloren sein. Das bedeutet, dass das Gehirn trotz einer künstlichen Beatmung und aufrechterhaltener Herztätigkeit von der Durchblutung abgekoppelt ist. Obwohl der übrige Körper noch künstlich durchblutet wird, zerfallen die Hirnzellen.
Nach aktuellem naturwissenschaftlich-medizinischem Erkenntnisstand ist der Hirntod ein sicheres Todeszeichen des Menschen und damit die Voraussetzung für eine Organspende. Für zahlreiche Beteiligte ist das oft nicht verständlich, doch für Ärzte gibt es eindeutige Kennzeichen, um den Hirntod festzustellen.
Wie wird der Hirntod festgestellt?
Das Vorgehen der Diagnosestellung ist durch die Bundesärztekammer streng vorgegeben. Anhand der Krankengeschichte und verschiedener Untersuchungen kann der Hirntod zweifelsfrei festgestellt werden. Bevor es zu solchen Untersuchungen kommt, müssen die Voraussetzungen und Ursachen einer schweren Hirnschädigung überprüft werden. Zusätzlich können apparative Untersuchungen eingesetzt werden: Wenn das Gehirn tot ist, zeichnet das EEG keinerlei elektrische Hirnaktivität auf und es kommt zum sogenannten Nulllinienverlauf. In manchen Fällen ist auch die Überprüfung der Gehirndurchblutung erforderlich.
Die Untersuchungen zur Hirntodfeststellung müssen von zwei voneinander unabhängigen Ärzten durchgeführt werden, die, um einen Interessenskonflikt auszuschließen, nicht selbst am Transplantationsprozess beteiligt sein dürfen.