Gesundes Arbeitsumfeld während der Schwangerschaft
Um die Entwicklung des ungeborenen Babys nicht zu gefährden, bedürfen Frauen, die während der Schwangerschaft arbeiten einer besonderen Fürsorge. Diese umfasst auch eine besondere Arbeitsplatzgestaltung.
Das richtige Arbeitsumfeld in der Schwangerschaft
Ein Arbeitsplatz für eine Schwangere ist so zu gestalten, daß Mutter und Kind gesund bleiben. So sind Arbeitsplätze auf mögliche gesundheitliche Gefährdungen für die Schwangere und das ungeborene Kind hin zu beurteilen und entsprechend umzugestalten.
Arbeiten mit gefährlichen Substanzen oder Arbeiten, bei denen schwer gehoben werden muss, sollten nicht mehr verrichtet werden. Dies trifft auch auf das Arbeiten mit Dämpfen zu oder wenn Erschütterungen, Lärm, Kälte oder Nässe überwiegen.
Auch extreme Hitze, die manchmal in Fabriken oder Küchen herrscht, kann dem Baby schaden, sodass eine andere Arbeit für die Schwangere gefunden werden sollte.
Auf genügend Pausen achten
Auf das erhöhte Ruhebedürfnis sollte mit mehr Ruhepausen eingegangen werden. Die Bildschirmarbeit sollte öfter unterbrochen werden. Schwangere sollten ebenfalls genügend Bewegung einplanen, da ständiges Sitzen während der Schwangerschaft generell nicht gut ist.
Ständiger Stress ist weder für das Baby noch die Mutter gut, da der Körper geschwächt und anfälliger für Infektionen wird. Allein schon aus diesem Grunde sollte auf regelmäßige Erholung geachtet werden.
Werdenden Müttern ist es während der Pausen und bei gesundheitlichen Problemen auch während der Arbeitszeit zu ermöglichen, sich in einem geeigneten Raum auf einer Liege auszuruhen. Die genauen Bedingungen hierfür, wie zum Beispiel die notwendige Anzahl und Beschaffenheit der Liegen bzw. Liegeräume, sind in der Arbeitsstätten-Richtlinie „Liegeräume” beschrieben.
Wenn trotz richtiger Arbeitsumgebung gesundheitliche Beschwerden auftreten oder eine Mehrlingsgeburt erwartet wird, kann ein Arzt ein Beschäftigungsverbot erteilen.
Arbeitsverbot in der Schwangerschaft
Ein Verbot kann erlassen werden, wenn folgende Arbeiten vorliegen, die nicht ausgeführt werden dürfen:
- Akkord- und Fließarbeit mit vorgeschriebenem Arbeitstempo
- Nachtarbeit (20.00 – 06.00 Uhr), Mehrarbeit, Arbeit an Sonn- und Feiertagen
- Ab dem fünften Monat sind Arbeiten nicht mehr zulässig, wenn die Tätigkeit mindestens vier Stunden Stehen erfordert.
- Arbeiten, bei denen man oft in die Hocke gehen oder sich strecken und beugen muss
- Bedienung von Maschinen mit dem Fuß
- Hohe Unfallgefahr oder wenn mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird
- Wenn regelmäßig mehr als fünf Kilogramm gehoben oder befördert werden müssen