Hilfsmittelanbieter
Hinweis
Sie sind Versicherter und möchten sich über die Kostenübernahme vom Arzt verordneten Hilfsmittel informieren. Dann finden Sie hierzu Informationen auf der Seite Hilfsmittel.
Vertragsabsichten für Hilfsmittel
Seit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) wurde das Ende der Hilfsmittelausschreibungen besiegelt. Gleichzeitig wurden die Regelungen zum Thema Vertragsverhandlungen modifiziert.
Die wesentlichen Bestimmungen des TSVG zum Hilfsmittelbereich:
- Verbot von Ausschreibungen
- Übergangsfrist für laufende Ausschreibungen
- Ausschreibungen zur enteraler Ernährung sind weiter erlaubt
- Ende für Open House-Modell
Die Absicht, Verträge zu schließen, ist in geeigneter Weise öffentlich bekannt zu machen (§ 127 Absatz 1 Sozialgesetzbuch V).
Vertragsverhandlungen
Die IKK Südwest gibt öffentlich bekannt, dass sie beabsichtigt, folgende Verträge nach § 127 Absatz 1 Sozialgesetzbuch V abzuschließen:
- Aktuell keine Bekanntmachungen
Für Fragen bezüglich Vertragsverhandlungen können Sie nachfolgende Kollegen kontaktieren:
- Frau Heike Kohler
Telefon: 06131 495-3213 - Herr Jens Müller
Telefon: 06131 495-3126
Beitritt zu unseren Hilfsmittelverträgen
Die IKK Südwest hat nach § 127 Absatz 2 Sozialgesetzbuch V Verträge mit Hilfsmittelanbietern geschlossen, um eine wirksame und wirtschaftliche Hilfsmittelversorgung zu gewährleisten.
Sie sind Leistungserbringer und möchten unser Vertragspartner werden? Das geht ganz einfach, nutzen Sie unseren Vertragsmanager. (Achtung: Sie verlassen die Seite der IKK Südwest. Ein barrierefreier Zugang kann deshalb nicht garantiert werden.)
Weitere Informationen zum Vertragsmanager finden Sie in unseren Anwendungshilfen
Wenn vorhanden, nutzen Sie bitte Ihre MIP-Zugangsdaten. Alternativ starten Sie bitte links oben über den Ordner Beitrittsantrag. Im laufenden Beitrittsverfahren erhalten Sie eine eindeutige Ticketnummer, die Sie bei Rückfragen und für die Aktualisierung eines Beitrittsantrages verwenden können.
Nach Erfassung Ihrer Stammdaten, Versorgungsbereiche und Zusatzleistungen im Vertragsmanager, können Sie unsere Verträge einsehen und für den Beitritt auswählen.
Voraussetzung für einen Beitritt ist immer eine gültige Präqualifizierung für die gewünschten Produktgruppen.
Bitte beachten Sie, dass ein Beitritt über uns zu den GWQ-Verträgen nicht möglich ist, bitte wenden Sie sich direkt an die GWQ. Ebenfalls bitten wir Sie, sofern Sie einem Verband angehören, sich an diesen zu wenden, um unseren Verträgen über Ihren Verband beizutreten. Vielen Dank!
Hier finden Sie eine Übersicht der Verträge im Bereich Hilfsmittel.
Stehen die von Ihnen gewünschten Verträge online noch nicht bereit? Schreiben Sie uns an hilfsmittelvertrag@ikk-sw.de und geben Sie Ihre IK-Nummer sowie die Produktgruppen, denen Sie beitreten möchten, an. Wir werden Ihnen so schnell wie möglich antworten.
Als Ansprechpartnerinnen für Vertragsbeitritte, eKV-Verfahren und inhaltliche Vertragsfragen stehen Ihnen nachfolgende Kolleginnen gerne zur Verfügung:
- Frau Nadine Ehlhardt
Telefon: 0631 5600-4856 - Frau Annette Schmidt
Telefon: 06131 495-3216
Kostenvoranschläge
Gerne können Sie uns Ihren Kostenvoranschlag per elektronischem Kostenvoranschlag (eKV) übermitteln.
Der eKV bietet die Möglichkeit, die zur Entscheidung der Hilfsmittelversorgung erforderlichen Unterlagen direkt, mittels elektronischer Datenübermittlung, an die IKK Südwest zu verschicken. Auf diesem Weg werden auch die Entscheidungen zugestellt.
Die Umsetzung des Verfahrens erfolgt nur über zugelassene und zertifizierte Dienstleister. Leistungserbringer nutzen zur Datenübermittlung ihre Branchensoftware.
Aktuelle Informationen
Information zu Sicherheitskorrekturmaßnahmen der Firma Philips Respironics
Philips Respironics hat zwei Sicherheitskorrekturmaßnahmen zu ausgewählten Beatmungsgeräten sowie CPAP und BiPAP-Geräten herausgegeben. Diese finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Diese Geräte werden sowohl bei obstruktiver Schlafapnoe (OSA) als auch bei Ateminsuffizienz eingesetzt. In Bewertung der derzeit vorliegenden Unterlagen kommt das BfAarM zu dem Schluss, dass die korrektiven Maßnahmen des Herstellers im Sinne der Risikominimierung akzeptabel sind.
In diesem Zusammenhang verweist die Behörde auf die Stellungnahme der zuständigen Fachgesellschaften. Welche Geräte betroffen sind, finden Sie in der Liste mit den Therapiegeräten von Philips Respironics.
Archiv
Information zur temporären Umsatzsteuersenkung im zweiten Halbjahr 2020
Die temporäre Senkung der Umsatzsteuer für den Zeitraum, vom 1. Juli 2020 bis einschließlich 31. Dezember 2020, wirkt sich auch auf Ihre Abrechnungsmodalitäten als Leistungserbringer in der Hilfsmittelversorgung aus.
Die Kassenverbände auf Bundesebene haben deshalb einen FAQ-Katalog zur Umsetzung der temporären Umsatzsteuersenkung im zweiten Halbjahr 2020 erstellt. Der Fragen-Antworten-Katalog gilt für alle Verträge, in denen Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) vereinbart sind.
Daneben findet er Anwendung bei Bruttopreisvereinbarungen, in denen vertraglich eine Anpassung an den jeweils geltenden Umsatzsteuersatz vereinbart ist.
Hier stellen wir Ihnen den aktuellen FAQ-Katalog zur Umsetzung der temporären Umsatzsteuersenkung zum Download bereit.
Informationen zum Coronavirus SARS-CoV-2
Der GKV-Spitzenverband informiert darüber, dass die Geltungsdauer der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2 in Abstimmung mit den Kassenartenvertretern nicht über 31. März 2022 hinaus verlängert wird und diese Empfehlungen daher zum Ende dieses Monats auslaufen.
Die Vereinbarung der IKK Südwest für die Abrechnung von Hygienepauschalen im Zusammenhang mit dem Corona Virus lief ebenfalls zum 31. März 2022 aus. Bei Fragen, Klärungsbedarf oder weitergehenden Anforderungen wenden Sie sich als Leistungserbringer bitte an den Bereich Versorgungsmanagement/Verträge, Frau Heike Kohler (Telefon: 06131 495-3213, E-Mail: heike.kohler@ikk-sw.de) oder Herr Jens Müller (Telefon: 06131 495-3126, Jens.Mueller@ikk-sw.de).
Das Rundschreiben zum Auslaufen der Empfehlungen finden Sie im Bereich Hilfsmittel des GKV Spitzenverbandes.