Sonstiger Leistungserbringer Verbandmittel

Beitritt zu unserem open-house-Vertrag Verbandmittel

Die IKK Südwest bietet den Sonstigen Leistungserbringern einen open-house Vertrag im Rahmen des § 31 Abs. 1 und 1a Sozialgesetzbuch V über die Versorgung mit Verbandmitteln an, um eine wirksame und wirtschaftliche Versorgung zu gewährleisten.

Vertragsbeitritte sind jederzeit möglich.

Sie sind Leistungserbringer und möchten unser Vertragspartner werden? Das geht ganz einfach.

Bei Interesse am Vertragsabschluss kontaktieren Sie uns bitte über das Postfach verbandstoffeSoLei@ikk-sw.de. Wir werden Ihnen so schnell wie möglich antworten.