Elektronisches Abrechnungsverfahren für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sind nach § 301 Absatz 4 Sozialgesetzbuch V verpflichtet, ihre Abrechnung per elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitteln.
Kommen sie dieser Aufforderung nicht nach, kann die Krankenkasse seit dem 1. Juli 2021 aufgrund des erhöhten Aufwandes durch die Erfassung von Daten die Abrechnungen nach § 303 Absatz 3 Sozialgesetzbuch V um bis zu fünf Prozent des Rechnungsbetrages kürzen.
Diese Regelung der Rechnungskürzung um fünf Prozent bei nicht-elektronischer Abrechnung wird durch die IKK Südwest seit dem 1. Juli 2021 umgesetzt.
Möchten Sie den Datenträgeraustausch gemäß § 301 Sozialgesetzbuch V mit uns nutzen? Dann verwenden Sie bitte folgende Kontaktdaten:
IK-Nummer der IKK Südwest: 109303301
IK-Nummer der datenannehmenden Stelle: 109900019
E-Mail der datenannehmenden Stelle: 301@bitmarck-daten.de
Die Postanschrift für Datenträger lautet:
IKK Südwest, 66098 Saarbrücken