Entlassmanagement
Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, Entlassmanagement als Serviceleistung für ihre Patienten, also unsere Versicherten, durchzuführen.
Ansprechpartner für Krankenhäuser
Die wichtigsten Informationen können Sie in unserem Flyer IKK Entlassmanagement nachlesen.
Informationen für Hilfs- und Heilmittelanbieter
Hilfsmittelanbieter finden hier Informationen über unsere Vertragsabsichten und wie sie unseren Hilfsmittelverträgen beitreten können. Für Heilmittelanbieter haben wir Informationen zu Heilmittelverträgen sowie Kontaktdaten für die Zulassung zusammengestellt.
Abrechnungen
Zusätzlich stehen sonstigen Leistungserbringern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Informationen zur Verfügung, wie sie ihre erbrachten Leistungen abrechnen können.