Das Bonusprogramm unserer Krankenkasse funktioniert ganz einfach: Wer einen Gesundheitskurs besucht, im Fitnessstudio trainiert oder eine Vorsorgeuntersuchung wahrnimmt, bekommt einen Bonus gutgeschrieben.

Grafische Darstellung der drei Varianten, mit der man beim IKK Gesundheitsbonus teilnehmen kann
Ein Kind wirft ein Euro-Stück in ein rosa Sparschwein

Neu ab 2025

Zum Jahr 2025 haben wir unseren Gesundheitsbonus optimiert. Künftig kann jeder Versicherte sein eigenes Bonuskonto führen, das gilt auch für die kostenfrei mitversicherten Familienangehörigen.

Das Beste daran: Alles geht ganz einfach mit unserer IKK-Südwest-App. Dort können Sie Ihre

  • Teilnahme selbst verwalten,
  • Maßnahmen einreichen,
  • und Ihr verfügbares Guthaben unmittelbar auszahlen.

Jetzt die IKK-Südwest-App herunterladen und am Bonuprogramm teilnehmen

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Wie bekomme ich den Bonus?

Folgende Aktivitäten können Sie sich bonifizieren lassen:

  • Kontrolle des allgemeinen Gesundheitszustandes. Einmalig im Alter von 18 bis 34 Jahren, ab 35 Jahren alle drei Jahre.
  • nach § 26 SGB V und einmal je Untersuchung
  • Jugendgesundheitsuntersuchung J2 (einmalig)

Darmkrebsfrüherkennung

Brustkrebsfrüherkennung durch Mammografie-Screening

Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen (Ultraschallscreening)

  • Einmalig für Männer ab 65 Jahren.

Hautkrebs-Screening

  • Ab 19 Jahren

Krebsfrüherkennung

  • Für Frauen ab 20 Jahren, für Männer ab 45 Jahren (einmal je Untersuchung).
  • Weitere Informationen zur Krebsfrüherkennung.
  • nach § 20i SGB V
  • einmal je vollständig durchgeführter Impfung.
  • Weitere Informationen zu Impfungen.
  • Zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen, Geburtsvorbereitungskurse, Rückbildungsgymnastik.
  • ab 16 Jahren
  • in einem Fitnessstudio mit mindestens 24 Trainingseinheiten in einem Kalenderjahr.

Ab 18 Jahren

  • Erwerb Deutsches Feuerwehr-Fitness-Abzeichen
  • Erwerb Schwimmabzeichen nach den Bedingungen des Deutschen Schwimmverbandes
  • Erwerb Sportabzeichen nach den Bedingungen des Deutschen Olympischen Sportbundes
  • Erwerb Wanderabzeichen vom Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine
  • Organspendeausweis ab 16 Jahren
  • oder Knochenmarkspenderausweis, ab 18 Jahre
  • einmalig je Versicherter und Mitgliedschaft; nur bonifizierbar mit mindestens einer weiteren Maßnahme
  • Teilnahme an einer Sportveranstaltung in einer Ausdauersportart, die durch einen eingetragenen Sportverein begleitet wird oder sportliche Aktivitäten im Rahmen einer Mitgliedschaft in einem eingetragenen Sportverein
  • Teilnahme am Training einer Betriebs- beziehungsweise Hochschulsportgruppe
  • Teilnahme an IKK-Gesundheitsveranstaltungen. Weitere Informationen zu Gesundheitsveranstaltungen der IKK Südwest.
  • Teilnahme an einer nach § 20h SGB V geförderten Selbsthilfegruppe
  • Teilnahme an einer Selbsthilfe-Sportgruppe, die durch einen qualifizierten Trainingsleiter geführt wird.

Gesundheitsleistungen, die wir erstatten

Sie haben sich entschlossen, für Ihre gesammelten Boni Gesundheitsleistungen in Anspruch zu nehmen. Investieren Sie in folgende Leistungen:

  • Beiträge zu privaten Zusatzversicherungen
    • Altersvorsorge
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • betriebliche Altersvorsorge (Finanzierungsanteil des Arbeitnehmers)
    • Dread-Disease-Versicherung (Schwere-Krankheiten-Versicherung)
    • Erwerbsunfähigkeitsversicherung
    • Grundfähigkeitsversicherung
    • Krankenzusatzversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Unfallversicherung
  • Brillen und Kontaktlinsen mit Sehstärke
  • Eigenleistungen beziehungsweise Mehrkosten für kieferorthopädische Behandlungen
  • Glaukom-Früherkennung
  • Private Kosten einer aktiven Lebensführung zur Verbesserung des Gesundheitszustands
    • Sport- und Fitnessausrüstung (zum Beispiel Fitness-Tracker)
    • Mitgliedschaft in Sportvereinen
    • Gesundheitskurse außerhalb des § 20 SGB V
    • Eigenleistung zur Gesundheitsvorsorge in Fitnessstudios
    • Sonstige In- und Outdoor Einrichtungen mit dem Primärziel der sportlichen Aktivität (zum Beispiel Kletteranlagen)
    • Wellnessanwendungen zur Steigerung des körperlichen Wohlbefindens (zum Beispiel Massagen)
  • PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs
  • Testung von Lebensmittelunverträglichkeiten (IgG-Antikörpertests)

Und so funktioniert es: Sie bezahlen die Kosten für eine Gesundheitsleistung zunächst selbst. Anschließend reichen Sie die quittierte Rechnung über die IKK-Südwest-App ein und erhalten anschließend den entsprechenden Betrag bis zur maximalen Höhe Ihres zur Verfügung stehenden Gesundheitsbonus.

Denken Sie daran: Auch Ihre familienversicherten Angehörigen können von den Gesundheitsleistungen profitieren!

Ein klassischer Bonusantrag zum Sammeln ist ab dem Jahr 2025 nicht mehr notwendig. Sie können über die IKK-Südwest-App ganz einfach Ihre Maßnahmen einreichen, Nachweise oder Rechnungen hochladen und Guthaben auszahlen.

Sofern Sie jedoch keine Möglichkeit haben, am Gesundheitsbonus über unsere IKK-Südwest-App teilzunehmen, melden Sie sich bei Ihrem persönlichen Kundenberater und wir senden Ihnen einen Bonusantrag per Post zu.

Der Teilnahmezeitraum des Gesundheitsbonus ist immer der 01.01. – 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt im Kalenderjahr Sie sich für eine Teilnahme entscheiden. Sollte Ihre Versicherung bei der IKK Südwest nach dem 01.01. beginnen, ist dieser Zeitpunkt maßgeblich für den Beginn der Teilnahme am IKK Gesundheitsbonus.

Die gewünschte Bonusvariante wird bei Bestätigung der Teilnahme innerhalb der IKK-Südwest-App gewählt.

Die Maßnahmen des jeweiligen Teilnahmejahres müssen – in beiden Bonusvarianten – bis spätestens 30.04. des Folgejahres eingereicht und nachgewiesen werden. Der Nachweis erfolgt auch ganz einfach digital innerhalb der IKK-Südwest-App.

Die Rechnungen über die Aufwendungen für private Gesundheitskosten, welche erstattet werden sollen, müssen – wie die Maßnahmen auch – bis zum 30.04. des Folgejahres über die IKK-Südwest-App eingereicht werden. Nachträglich können keine Rechnungen berücksichtigt werden.

Sollten sich herausstellen, dass Sie die Variante für Erstattung von Gesundheitsleistungen gewählt haben, aber keine Rechnung darüber einreichen können, besteht innerhalb der App die Möglichkeit die Variante des Bonusprogramms zu wechseln, sofern es noch nicht zu einer Auszahlung gekommen ist. Sollten Sie bereits Bonusguthaben ausgezahlt haben und möchten die Bonusvariante wechseln, wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Kundenberater.

Eine gleichzeitige Teilnahme am IKK Gesundheitsbonus, IKK Aktivbonus oder IKK Bonus NOW ist nicht möglich. Die Teilnahme am IKK Gesundheitsbonus beziehungsweise IKK Aktivbonus im laufenden Kalenderjahr kann aber zugunsten eines Wechsels zum Bonus IKK NOW beendet werden.

Beitragsrückstände und andere bestehende Außenstände bei der IKK Südwest können mit dem auszuzahlenden Bonus zum Auszahlungszeitpunkt im Sinne des § 51 SGB I aufgerechnet werden.

Sie bekommen immer den Rechnungsbetrag, maximal bis zur Höhe Ihres angesparten Bonusguthabens, erstattet.

Der Arzt darf für einen oder mehrere Stempel im aktuellen Quartal kein Geld verlangen. Stempel aus vergangenen Quartalen darf er jedoch in Rechnung stellen. Je nachdem, wie viel Geld der Arzt dann für den Stempel verlangt, kann es günstiger sein, sich eine Patientenquittung ausstellen zu lassen. Für diese müssen Patienten einen Euro, gegebenenfalls zuzüglich Versandkosten, entrichten. Stellt der Arzt den Stempel anderweitig in Rechnung, kommen in der Regel mehr Kosten auf Sie zu.

Wenn Sie bereits an unserem IKK Gesundheitskonto teilnehmen und in diesem Rahmen Beiträge erstattet bekommen haben, können diese beim Gesundheitsbonus nicht mehr geltend gemacht werden. Dies gilt auch für Ihren Eigenanteil.

IKK-Service-Hotline

Sieben Tage in der Woche rund um die Uhr für Sie erreichbar.

Unsere Mitarbeiter beraten Sie kompetent, schnell und unbürokratisch bei allen Fragen zu Ihrer Kranken- oder kostenfreien Familienversicherung sowie zu Leistungen und Mitgliedschaft bei der IKK Südwest.

Bürgerentlastungsgesetz

Mit dem Bürgerentlastungsgesetz sollen die Bürger durch eine stärkere steuerliche Abzugsfähigkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge entlastet werden. Informieren Sie sich auf unserer Seite Bürgerentlastungsgesetz, wie hoch der Freibetrag für Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten ist.

Weitere wichtige Informationen zum Gesundheitsbonus finden Sie in folgendem Merkblatt: