Hilfsmittel von A – Z

Hinweis

Sie sind Leistungserbringer für den Bereich der Hilfsmittelversorgung? Dann finden Sie alle wichtigen Informationen für sich auf der Seite Hilfsmittelanbieter.

Ob Sie eine Brille oder ein Hilfsmittel nach einer Verletzung benötigen. Wir unterstützen Sie als Versicherter der IKK Südwest bei der Versorgung mit Hilfsmitteln. Hier haben wir Ihnen eine Übersicht der häufigsten Fragen und Antworten zu Hilfsmitteln zusammengestellt.

Hier haben wir Ihnen eine Übersicht der häufigsten Fragen und Antworten zu Hilfsmitteln zusammengestellt. Sie erfahren, wie Sie Hilfsmittel beantragen und welche Kosten auf Sie zukommen. Mit unserer Vertragspartnersuche können Sie nach einem Hilfsmittelanbieter für Ihr Hilfsmittel suchen.

Sie benötigen eine Hilfsmittelversorgung? Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu den einzelnen Hilfsmitteln und erfahren:

  • wer einen Anspruch hat
  • welche Produkte bezogen werden können
  • wie und wo sie die Hilfsmittel erhalten
  • und welche Kosten für Sie anfallen

Hilfsmittel sind bewegliche Gegenstände, die helfen sollen, den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine bestehende Behinderung auszugleichen. Dazu gehören zum Beispiel Rollstühle, ebenso wie Hörgeräte, orthopädische Schuhe, Brillen oder auch Bandagen.

Das Online-Portal REHADAT-Hilfsmittel liefert Ihnen Informationen zu circa 36.200 Hilfsmitteln. Neben Produktbeschreibungen werden Praxisbeispiele und Testberichte aufgeführt, die den Einsatz von Hilfsmitteln darstellen und bewerten. Des Weiteren informiert das Portal über den Ablauf der Versorgung mit solchen Hilfsmitteln sowie deren Kostenübernahme. Zusätzlich ist hier das Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung zu finden.

Wir benötigen eine Verordnung, beispielsweise auf einem Rezept, von Ihrem behandelnden Arzt, für das medizinisch erforderliche Hilfsmittel. Geben Sie die Verordnung bei einem Hilfsmittelanbieter (zum Beispiel Sanitätshaus) ab oder kontaktieren Sie uns.

Als Versicherter der IKK Südwest finden Sie in unserer Vertragspartnersuche den passenden Hilfsmittelanbieter, der Sie mit dem verordneten Hilfsmittel beliefern kann.

Unsere Hilfsmittelanbieter

  • beraten Sie gerne
  • planen gemeinsam mit Ihnen die Versorgung
  • klären die Kostenübernahme direkt mit uns
  • und stimmen die Lieferung mit Ihnen ab.

Wenn Sie keinen Hilfsmittelanbieter in Ihrer Wohnortnähe finden, ist dies kein Problem. Das Produkt kann Ihnen in vielen Fällen auch per Paketlieferung unverzüglich zugestellt werden.

Die IKK Südwest schließt Verträge mit qualifizierten Hilfsmittelanbietern. So erhalten Sie stets qualitativ hochwertige Hilfsmittel, mit denen Sie bestens versorgt sind.

Die Kostenübernahme erfolgt in Höhe der Vertragspreise, die für die meisten Hilfsmittel mit den Hilfsmittelanbietern vereinbart sind. Wenn Sie sich nach einer Beratung für ein anderes Produkt entscheiden, müssen die Kosten, die über dem Vertragspreis liegen, von Ihnen selbst getragen werden.

Sie zahlen je Hilfsmittel zum Gebrauch 10 Prozent dazu, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln, zum Beispiel aufsaugende Inkontinenzhilfen, beträgt die Zuzahlung 10 Prozent, jedoch maximal 10 Euro pro Monat unabhängig von der benötigten Menge. Davon ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag. Die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen werden auf die Höchstgrenze der Zuzahlungen im Kalenderjahr angerechnet.

Bei Hilfsmitteln, die für die häusliche Pflege benötigt werden, handelt es sich um sogenannte Pflegehilfsmittel. Sie sollen beispielsweise die Pflege erleichtern oder dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Ebenso können nach Prüfung Zuschüsse für einen barrierefreien Umbau einer Wohnung oder eines Hauses gezahlt werden. Sie werden von der Pflegeversicherung gewährt, sofern ein Pflegegrad festgestellt wurde.

Sicherheitsinformation zu FreeStyle Libre unter Android Betriebssystem 13

Dringende Sicherheitskorrektursicherheitsmaßnahme betreffend des FreeStyle Libre, weitere Informationen und Anleitung zur Behebung unter folgendem Dokument:

Behebung des Signalverlustes durch Softwareupdates

Information zur Produktwarnung der Firma Philips Respironics und der Firma Löwenstein Medical GmbH & Co. KG

Philips Respironics hat aufgrund potenzieller Gesundheitsrisiken für die Nutzer von ausgewählten Beatmungsgeräten sowie CPAP und BiPAP-Geräten weltweite Sicherheitsmeldungen an das Deutsche Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) abgegeben. Es geht um verschiedene Modelle, die vor dem 26. April 2021 hergestellt wurden. Die Firma Löwenstein Medical GmbH & Co. KG hat ebenfalls eine Sicherheitsmeldung herausgegeben.

Laut den Herstellern wurden bisher nur bei einem sehr geringen Teil der Geräte Probleme gemeldet. Auf dieser Seite informieren wir Sie fortlaufend über den aktuellen Stand.

Philips Respironics: Diese Geräte sind von der Sicherheitsmeldung betroffen

Zur Sicherheitsmeldung für Philips CPAP und BiPAP Geräte

Zur Sicherheitsmeldung für Philips Beatmungsgeräte

Löwenstein Medical GmbH & Co. KG:

Zur Sicherheitsmeldung der Löwenstein Medical GmbH & Co. KG für CPAP und BiPAP-Geräte

Am 23. Mai 2024 wurde durch Philips Respironics eine weitere Sicherheitsmeldung abgegeben.
Bei dieser Sicherheitsinformation weist der Hersteller Philips darauf hin, dass es zu Unterbrechungen beziehungsweise zum Ausfall der Therapie durch den Alarm „Ventilator Inoperative“ (Beatmungsgerät ausgefallen) kommen kann. Hinweise zum Umgang mit einem auftretenden Alarm sowie die betroffenen Geräte entnehmen Sie bitte der Sicherheitsmitteilung vom 23. Mai 2024.
Laut Hersteller ist der Alarm bisher nur bei einem sehr geringen Teil der Geräte aufgetreten.

Zur Sicherheitsmitteilung für Philips BiPAP-Geräte vom 23. Mai 2024

Was kann ich in der Zwischenzeit tun?

Wenn Sie ein betroffenes CPAP oder BiPAP-Gerät nutzen, empfehlen die Hersteller, sich mit Ihrem Arzt zu beraten, um die am besten geeigneten Optionen für die weitere Behandlung abzustimmen, bis ein Austausch oder eine Reparatur des Gerätes erfolgt ist. Gemeinsam mit Ihrem Arzt soll dabei abgewogen werden, ob der Nutzen einer fortgesetzten Therapie mit dem jeweiligen Gerät die identifizierten Risiken überwiegt oder ob es Behandlungsalternativen für Sie gibt.

Sofern Sie ein betroffenes Beatmungsgerät verwenden, führen Sie die Therapie unbedingt fort, bis Sie mit Ihrem Arzt die weitere Behandlung besprochen haben.

Wie geht es weiter?

Da bundesweit insgesamt über 200.000 Geräte betroffen sind, kann sich die Reparatur oder der Austausch des Gerätes über einen Zeitraum von mehreren Monaten erstrecken. Wir sind mit den Herstellern und Ihrem Hilfsmittellieferanten im Gespräch, um schnellstmöglich eine gute Lösung zu finden. Allerdings haben wir leider keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit von Ersatzteilen oder Austauschgeräten.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Für Fragen zur Reparatur oder zum Austausch der Geräte können Sie sich auch an Ihren Hilfsmittellieferanten wenden.

Bei Fragen zur Sicherheitsmeldung und zu Ihrem Philips Gerät wenden Sie sich bitte unter der nachfolgenden Telefonnummer direkt an Philips Respironics:

Service-Telefonnummer von Philips Gerät: 0800 6270995
Internet: Sicherheitsmitteilung für Medizinprodukte – Philips Respironics

Bei Fragen zur Sicherheitsmeldung und zu Ihrem Löwenstein Medical Gerät wenden Sie sich bitte unter der nachfolgenden Telefonnummer direkt an Löwenstein Medical:

Service-Telefonnummer von Löwenstein Medical Gerät: 02603 9600-1235
Internet: Verlinkung zur Information zum weltweiten Rückruf von Philips-Therapiegeräten

Bitte halten Sie für das Gespräch die Seriennummer Ihres Gerätes bereit.

Aktuelle Hinweise für Nutzer von Beatmungs- und CPAP-Geräten von Philips Respironics

Im Jahr 2021 veröffentlichte der Hersteller Philips Respironics die oben aufgeführte Sicherheitsmitteilung zu den betroffenen Beatmungs- und CPAP-Geräten.

Da mögliche Ersatzansprüche zum Ende des Jahres 2024 zu verjähren drohen, will die Verbraucherzentrale Hessen prüfen, ob Maßnahmen erforderlich sind, die die Verjährung unterbrechen. Hierzu sucht die Verbraucherzentrale Hessen betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher.

Betroffen sind die folgenden vor dem 26. April 2021 hergestellten Geräte der Fa. Philips Respironics:

Beatmungsgeräte
BiPAP A30-S
BiPAP A30-S Silver Series
BiPAP Harmony S/T 60 Series
DreamStation BiPAP S/T30 AAM
BiPAP-Synchrony II Ventilatory Support System mit AVAPS
BiPAP A30
BiPAP A40
BiPAP A40 Silver Series
BiPAP A30 Silver Series
BiPAP Synchrony AVAPS
Trilogy 100
Trilogy 200
Schlaftherapiegeräte
System One REMstar Pro C-Flex+ W/SD Card, GER
System One REMstar Pro C-Flex+ W/SD Card, GER, 60 Series
Dorma 400
DreamStation CPAP Pro, W/SD Card, GER
System One REMstar Auto C-Flex+ W/SD Card, GER
System One REMstar Auto C-Flex+ W/SD Card, GER, 60 Series
Dorma 500
DreamStation Auto-CPAP, W/SD Card, GER
DreamStation Go
System One BiPAP Auto BiFlex, W/SD Card, GER
System One BiPAP Auto BiFlex, W/SD Card, GER, 60 Series
DreamStation Auto-BiPAP, W/SD Card, GER
System One BiPAP ST 20
System One BIPAP ST 20, 60 Series
DreamStation BiPAP S/T25, W/SD Card, GER
Auto-Servoventilationsgeräte
BiPAP autoSV Serie III ab SN: 5.200.000.
BIPAP AutoSV Advanced System One
BIPAP AutoSV Advanced System One 60 Series
DreamStation BiPAP autoSV
Titrationsgeräte
OmniLab Advanced+

Sofern Sie eines der vorgenannten Beatmungsgeräte benutzt und gesundheitliche Schäden erlitten haben oder solche befürchten, können Sie sich bei der Verbraucherzentrale Hessen melden:

Rechtsdurchsetzung@verbraucherzentrale-hessen.de

Alternativ gibt es für betroffene Nutzer die Möglichkeit, sich einer Sammelklage gegen Philips Respironics in Italien anzuschließen.

Nähere Informationen zur Sammelklage und Kosten erhalten Sie unter folgendem Link direkt über die Anwaltskanzlei für Medizinrecht Hemmerich & Rohde in Reichelsheim:

https://hemmerich-rohde.de/philips-sammelklage

oder in dem Merkblatt zur Sammelklage:

https://hemmerich-rohde.de/wp-content/uploads/2024/07/Sammelklage-in-Italien-2.pdf

Haben Sie weitere Fragen zur Versorgung oder Kostenübernahme von Hilfsmitteln? Stehen die von Ihnen gewünschten Informationen online noch nicht bereit? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren persönlichen Kundenberater. Oder nutzen Sie unsere Service-Hotline unter 0681 3876-1000. Gerne können Sie auch unsere weiteren Kontaktmöglichkeiten wie E-Mail, Chat oder Video Call nutzen.

ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ
A B D E F G H I K L M N P S T