Alternative Heilmethoden
Unter den allgemeinen Begriff der alternativen Heilmethoden fallen verschiedenste Heilverfahren. Im Gegensatz zur wissenschaftlich begründeten Schulmedizin bedienen sich alternative Heilmethoden weitgehend ganzheitlicher und natürlicher Verfahren. Die alternativen Heilmethoden, auch Alternativmedizin genannt, und die Schulmedizin können sich ergänzen.
IKK Südwest übernimmt Kostenanteile für alternative Heilmethoden
Mit dem IKK Gesundheitskonto können Versicherte der IKK Südwest Leistungen der Alternativmedizin in Anspruch nehmen, wenn diese notwendig sind, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Behandlungsmethode nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen ist.
Und so funktioniert´s:
Sie bezahlen die Kosten für Ihre Gesundheitsleistung zunächst selbst. Anschließend reichen Sie die Rechnung bei uns ein und wir überweisen Ihnen den entsprechenden Zuschuss. Entscheidend für die Erstattung beziehungsweise Bezuschussung ist das Datum, an dem die Leistung in Anspruch genommen wurde.
Sofern Sie sich für einen Leistungserbringer entschieden haben, beraten wir Sie unter der IKK Service-Hotline 0681 3876-1000, ob der Anbieter den geforderten Qualitätskriterien entspricht.
Wissenswertes zu Ihrer Behandlung
Homöopathie: Umfang und Voraussetzung für die Kostenübernahme
Folgende homöopathische Leistungen können bezuschusst werden:
- Umfassende Erstanamnese
- Homöopathische Analyse inklusive Repertorisation, gegebenenfalls mit Arzneimittelauswahl
- Folgeanamnese
- Beratung
Obwohl bis zum heutigen Tage für homöopathische Arzneimittel keine Wirksamkeitsnachweise (Evidenz) erbracht werden konnten, gibt es Ärzte und Patienten, die davon überzeugt sind. Und so gibt es nur wenige Therapierichtungen, über die so viel diskutiert wird, wie über die Homöopathie und insbesondere homöopathische Arzneimittel. Dabei ist Homöopathie nicht mit Naturheilkunde gleichzusetzen.
Die IKK übernimmt die Kosten für maximal fünf Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 30 Euro pro Sitzung, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Sitzungen aus dem Bereich des Naturheilverfahrens werden auf die maximale Anzahl der Homöopathie-Sitzungen angerechnet. Weitere Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einer Person durchgeführt wird, welche die Anforderung an die homöopathische Ausbildung im Sinne der Satzung der IKK Südwest erfüllt. Wir unterstützen Sie gerne auf der Suche nach einem passenden Anbieter. Mit unserer Leistungserbringersuche können Sie nach einem Therapeuten im Bereich Naturheilverfahren, Osteopathie und Homöopathie suchen (Stand: 18.11.2024).
Trotz fehlender Nachweise zu Wirksamkeit und Nutzen, die wir üblicherweise für eine Kostenübernahme voraussetzen, ist Homöopathie als besondere Therapierichtung nicht grundsätzlich von der Erstattungsfähigkeit durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen. Daher erstatten wir im Rahmen unserer Satzungsregelungen für nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel auch homöopathische Arzneimittel (sogenannte Globuli), wenn eine Verordnung durch eine dazu berechtigte Person vorliegt. Im Rahmen der Behandlung erforderliche homöopathische Arzneimittel fallen unter das Erstattungsverfahren der nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel nach § 10f der Satzung der IKK Südwest und werden mit bis zu 30 Euro bezuschusst. Die Erstattung beziehungsweise Bezuschussung der Arzneimittelkosten erfolgt unter Vorlage einer Verordnung (Privatrezept) sowie der Rechnung der Apotheke.
Kostenbeteiligung für viele Naturheilverfahren
Natürliche Heilmethoden werden immer beliebter. Verließ man sich in den letzten Jahren fast nur noch auf technisch anspruchsvolle oder chemische Behandlungen, so setzt sich immer mehr die Erkenntnis durch, dass sich leichtere Erkrankungen auch auf natürliche Weise heilen lassen. Als natürliche Heilmethoden bezeichnet man Methoden, die von der Natur vorgegebene Mittel und Methoden zur Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten nutzen.
Folgende Leistungen im Bereich des Naturheilverfahrens können bezuschusst werden:
- Akupunktur (bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder Gonarthrose)
- Anamnese/Beratung/Untersuchung
- Anthroposophische Medizin
- Aromatherapie
- Ayurveda
- Biochemie nach Schüssler
- Blutuntersuchungen nach v. Brehmer, Enderlein usw. (Dunkelfeldmikroskopie)
- Carcinochrom-Reaktion
- Elektrotherapie
- Elementar-Therapie
- Feldenkrais-Methode
- Hautwiderstandsmessung
- Homöosiniatrie
- Inhalationen
- Irisdiagnostik (Augendiagnostik)
- Isopathie
- Kinesiologie
- Krankengymnastik mit Übungsbehandlungen
- Laborleistungen
- Lichttherapie
- Lymphdrainage
- Massagen (Bindegewebs- und Colonmassage, Klassische Massagetherapie, Periost-, Reflexzonenmassage, Segment- und Unterwasserdruckstrahlmassage)
- Neuraltherapie (Segment- und Maximaldiagnostik)
- Nosodentherapie
- Organotherapie (einschließlich Enzym-, Thymus- und Zelltherapie)
- Orthomolekulare Medizin
- Packungen
- Phytotherapie
- Qigong
- Quaddelbehandlungen (Intrakutane Reiztherapie)
- Spagyrik
- Thermotherapie (Wärmebehandlungen)
- Tuina
Die IKK Südwest übernimmt die Kosten für maximal fünf Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 30 Euro pro Sitzung, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Leistungsmaßnahmen (Sitzungen) aus dem Bereich der Homöopathie werden auf die fünf zur Verfügung stehenden Sitzungen aus dem Bereich des Naturheilverfahrens angerechnet. Weitere Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einer Person durchgeführt wird, welche die Anforderung an die naturheilkundliche Ausbildung im Sinne der Satzung der IKK Südwest erfüllt. Wir unterstützen Sie gerne auf der Suche nach einem passenden Anbieter. Mit unserer Leistungserbringersuche können Sie nach einem Therapeuten im Bereich Naturheilverfahren, Osteopathie und Homöopathie suchen (Stand: 18.11.2024).
Chirotherapie/Osteopathie
Die Chirotherapie kann den Naturheilverfahren zugeordnet werden und wird als „die Kunst, mit Handgriffen zu heilen“ bezeichnet. Mittlerweile ist diese Therapie als feste Form innerhalb der Orthopädie etabliert.
Chirotherapie kann bei folgenden Beschwerden eingesetzt werden:
- Beschwerden im Brustkorbbereich mit Atemfunktionsstörungen
- Erkrankungen, die ursächlich auf einer Blockierung der Wirbelsäule oder der Gelenke beruhen
- Knie- und Hüftarthrosen
- Kreuz- oder Leistenschmerzen
- Muskelverspannungen
- Nacken- und Kopfschmerzen
- Rückenschmerzen
- Tennisarm
Bei Patienten, die bereits einen Bandscheibenvorfall hatten, ist von einer Chirotherapie generell abzuraten. Hier klärt Sie Ihr behandelnder Orthopäde gerne über alternative Methoden auf.
Osteopathie
Die Osteopathie versteht sich als Bindeglied zwischen Schulmedizin und den alternativen Heilmethoden und möchte die Beweglichkeit der Gewebe im gesamten Organismus erreichen. Ziel einer osteopathischen Behandlung ist es, die Blockaden, die durch eine Krankheit hervorgerufen oder aufrechterhalten werden, zu lösen.
Viele Therapeuten bieten osteopathische Dienste an. Da der Begriff in Deutschland berufsrechtlich nicht geschützt ist und nichts über die Qualifikation aussagt, achten Sie darauf, dass Ihr Osteopath den Qualitätsanforderungen unseres IKK Gesundheitskontos entspricht.
Um zu erfahren, welcher Osteopath diese Kriterien erfüllt, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne unter der IKK Service-Hotline 0681 3876-1000 oder nutzen Sie unsere Leistungserbringer-Suche.
Stellen Sie sich jedoch auf jeden Fall bei Beschwerden zunächst Ihrem behandelnden Arzt vor.
Wir übernehmen im Rahmen des Gesundheitskontos je Versicherten und Kalenderjahr im Bereich Chirotherapie/Osteopathie die Kosten für insgesamt bis zu fünf Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro je Sitzung. Weitere Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einer Person durchgeführt wird, welche die Anforderungen an die chiropraktische-/osteopathische Ausbildung im Sinne der Satzung der IKK Südwest erfüllt.
Nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel
Wir erstatten die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe, maximal bis zu einem Gesamtbetrag von 30 Euro je Kalenderjahr und Versicherten.
Die Erstattung beziehungsweise Bezuschussung erfolgt unter Vorlage einer Verordnung (Privatrezept) sowie der Rechnung der Apotheke und gilt für folgende Arzneimittel:
- Anthroposophie
- Homöopathie
- Phytotherapie
Die Versorgung muss durch eine Apotheke oder einen nach dem deutschen Recht zulässigen Versandhandel für Arzneimittel erfolgen.
Leistungserbringersuche Alternativmedizin
Sie möchten gerne Leistungen der Alternativen Heilmethoden in Anspruch nehmen und sind auf der Suche nach einem passenden Anbieter? Mit unserer Leistungserbringersuche können Sie nach Vertragspartner im Bereich Naturheilverfahren, Osteopathie und Homöopathie suchen (Stand: 18.11.2024). Wählen Sie den gewünschten Leistungsanbieter aus und geben Sie einen Ort oder eine Postleitzahl ein. Bitte beachten Sie, dass sich die Vertragspartnersuche im Aufbau befindet und laufend aktualisiert wird.
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