Reha-Sport

Rehabilitationssport und Funktionstraining gehören zu den ergänzenden Leistungen der Rehabilitation.

Rehabilitationssport

Rehabilitationssport hat das Ziel, die Ausdauer und Kraft, Koordination und Flexibilität zu verbessern beziehungsweise das Selbstbewusstsein zu stärken. Er bietet die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen, durch Bewegung, Spiel und Sport die Bewegungsfähigkeit zu verbessern und den Verlauf von Krankheiten positiv zu beeinflussen. Die Durchführung der Übungen erfolgt in Gruppen, die von qualifizierten Übungsleitern geleitet werden. Darüber hinaus hat Rehabilitationssport in Herzgruppen das Ziel, die Lebenserwartung zu steigern und die Lebensqualität der Patienten zu bessern, ebenso eine zunehmende Einbindung in die medizinische Behandlung und den Aufbau der Fähigkeit zum selbstverantwortlichen Umgang mit der Erkrankung zu erreichen.

Funktionstraining

Das Funktionstraining dient dem Erhalt und der Verbesserung von Funktionen sowie dem Hinauszögern von Funktionsverlusten einzelner Organsysteme beziehungsweise Körperteile, der Schmerzlinderung und der Bewegungsverbesserung. Insbesondere kann Funktionstraining bei Erkrankungen oder Funktionseinschränkungen der Stütz- und Bewegungsorgane angezeigt sein. Es wird in der Gruppe unter fachkundiger Leitung vor allem durch Physiotherapeuten beziehungsweise Krankengymnasten durchgeführt und kann sowohl als Trockengymnastik oder als Wassergymnastik in Anspruch genommen werden.

Rehabilitationssport und Funktionstraining bieten Hilfe zur Selbsthilfe. Sie stärken die eigene Verantwortlichkeit für die Gesundheit und motivieren zu einem langfristigen, selbständigen und eigenverantwortlichen Training.

Fragen und Antworten zu Reha-Sport

Wenn Ihr Arzt Rehabilitationssport oder Funktionstraining für erforderlich hält, kann er Ihnen eine entsprechende Verordnung (Muster 56) ausstellen.

Sofern Sie bei einem Anbieter Rehabilitationssport oder Funktionstraining machen wollen, der sich in Hessen, Rheinland-Pfalz oder im Saarland befindet, müssen Sie uns diese Verordnung nicht mehr vorab zur Genehmigung einreichen.
Sie können sich direkt mit einem zugelassenen Anbieter aus diesen drei Bundesländern in Verbindung setzen. Innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung der Verordnung haben Sie die Möglichkeit, mit dem Rehabilitationssport oder dem Funktionstraining zu beginnen.

Möchten Sie Rehabilitationssport oder Funktionstraining bei einem Anbieter außerhalb dieser drei Bundesländer in Anspruch nehmen? Reichen Sie uns hierzu einfach die von Ihnen ergänzte Verordnung schnell und unkompliziert über unsere Online-Geschäftsstelle, in einem unserer Kundencenter in der Nähe oder per Mail zur Prüfung ein.

Rehabilitationssport wird von allen Einrichtungen (zum Beispiel Turnvereine, Physiotherapeuten, Fitnessstudios) angeboten, die eine Zulassung für die Erbringung des Rehabilitationssports vom Behinderten- und Rehabilitationssportverband haben.

Funktionstraining wird von Sportvereinen oder speziellen Selbsthilfegruppen (zum Beispiel Deutsche Rheuma-Liga) durchgeführt.

Wir haben Ihnen die Internetadressen verschiedener Verbände im Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen zusammengestellt, über die Sie Anbieter von Rehabilitationssport und Funktionstraining in Ihrer Region finden. Darüber hinaus kann Ihr Arzt Ihnen weitere Informationen über Angebote in Ihrer Nähe geben.

Rehabilitationssport:

Funktionstraining:

Bitte beachten Sie: Eine Leistung, die durch einen nicht zugelassenen Anbieter in Anspruch genommen wurde, gilt als Privatleistung und kann nicht zu Lasten der IKK Südwest abgerechnet werden.

Rehabilitationssport

  • Beim Rehabilitationssport verordnet der Arzt in der Regel 50 Einheiten innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten.
  • Bei chronischen Krankheitsbildern liegt die Regelverordnung bei 120 Einheiten in 36 Monaten.
  • Menschen mit Herzerkrankungen wiederum haben einen Anspruch auf 90 Einheiten (bei Erstverordnung) innerhalb von 24 Monaten, bei einer Folgeverordnung sind es 45 Einheiten in 12 Monaten.

Funktionstraining

  • Funktionstraining wird in der Regel für 12 Monate mit ein bis zwei Übungseinheiten pro Woche vom Arzt verordnet.
  • Chronisch Kranke wiederum können 24 Monate nutzen, auch hier sind die Indikationen auf der Verordnung vermerkt.

Für die Verlängerung Ihres Rehabilitationssportes oder Funktionstrainings wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Arzt.
Dieser kann Ihnen eine Folgeverordnung ausstellen.

Die IKK Südwest hat mit den jeweiligen Leistungserbringern Verträge geschlossen. Diese rechnen die entstandenen Kosten für die von uns genehmigte Leistungsmaßnahme direkt mit uns ab. Sie müssen weder in Vorlage treten noch einen bestimmten Eigenanteil selbst tragen.

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