Künstliche Befruchtung – Unterstützung durch Ihre Krankenkasse IKK Südwest

Siegel und Auszeichnung der Zeitschrift Eltern für die Familienleistungen der IKK Südwest

Viele Paare wünschen sich ein eigenes Kind, doch manchmal stellt sich auf natürlichem Wege einfach keine Schwangerschaft ein. Für diesen Fall kann der Kinderwunsch dank des medizinischen Fortschritts durch eine künstliche Befruchtung erfüllt werden.

Dies ist mit zum Teil hohen Kosten verbunden. Die IKK Südwest gewährt Ihnen einen Zuschuss für die künstliche Befruchtung – denn als familienfreundliche Krankenkasse möchten wir Sie gerne dabei unterstützen, Ihren Traum zu verwirklichen.

Künstliche Befruchtung bei Kinderwunsch – gesetzlicher Zuschuss durch Krankenkassen + Zusatzleistung der IKK Südwest

Der gesetzlich festgelegte Zuschuss für künstliche Befruchtungen, den wir als Krankenkasse übernehmen, liegt bei 50 Prozent der mit dem Behandlungsplan genehmigten Gesamtkosten. Darüber hinaus unterstützen wir Sie, indem wir zusätzlich zur Gesetzesleistung die restlichen 50 Prozent der genehmigten Behandlungskosten für Sie zahlen (maximal 1.000 Euro für jeden Behandlungsversuch).

Als Krankenkasse sind wir jederzeit für Sie da und stehen Ihnen auf Ihrem Weg zur Erfüllung Ihres Kinderwunsches mit einer umfassenden und empathischen Beratung zur Seite. Sprechen Sie uns gerne an.

Wird eine künstliche Befruchtung von der Krankenkasse bezahlt? Die Voraussetzungen

Um den Zuschuss für eine künstliche Befruchtung bei Ihrer Krankenkasse beantragen zu können, gibt es bestimmte Voraussetzungen, die im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches § 27a festgesetzt sind.

Wir übernehmen die Kosten, wenn

  • beide Ehepartner bei Beginn des Behandlungszyklus älter als 25 Jahre sind
  • die Frau jünger als 40 Jahre
  • und der Mann jünger als 50 Jahre alt ist
  • ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden.

Für eine Kostenerstattung müssen Sie einen ärztlichen Behandlungsplan einreichen, der von uns genehmigt werden muss. Behandlungspläne, die vor dem 31. Dezember 2021 erstellt wurden, werden genehmigt, wenn beide Ehepartner bei der IKK Südwest versichert waren.

Eine Mutter hält die Füße ihres neugeborenen Babys

Sie haben Fragen rund um die Kinderwunschbehandlung? Wir nehmen uns gerne die Zeit für eine persönliche Beratung und versorgen Sie mit wichtigen Informationen zur künstlichen Befruchtung. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

Bis wann darf die künstliche Befruchtung durchgeführt werden?

Am Anfang einer jeden Behandlung für eine künstliche Befruchtung erfolgt eine ausführliche Anamnese und Beratung in Ihrer Kinderwunschpraxis. Dazu gehören Gespräche und eine Laboruntersuchung, um abzuklären, welche Gründe für den sich nicht erfüllenden Kinderwunsch bestehen können. Je nach Ursache gibt es verschiedene Behandlungswege, die für Ihren individuellen Fall infrage kommen.

Ausschlaggebende Faktoren bei der Wahl der jeweiligen Methode für die künstliche Befruchtung sind das Alter des Paares sowie die individuelle Qualität der Ei- und Samenzellen, die in ärztlichen Untersuchungen festgestellt werden.

Je jünger die Ehepartner sind, desto höher fallen die Erfolgsaussichten aus, doch auch im höheren Alter ist eine erfolgreiche Behandlung durchaus möglich. Allerdings ist eine Kinderwunschbehandlung laut Experten in der Regel ab einem Alter der Frau von 45 Jahren kaum noch erfolgversprechend. Der Anspruch auf eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse besteht bei einer künstlichen Befruchtung zudem ebenfalls nur, wenn die Frau jünger als 40 und der Mann jünger als 50 ist.

Haben Sie Fragen zur künstlichen Befruchtung? Ihre Krankenkasse IKK Südwest ist Ihr vertrauensvoller Partner und bietet Ihnen eine ausführliche Beratung. Zudem unterstützen wir Sie mit einem Zuschuss, der über die gesetzliche Pflichtleistung hinausgeht.

Künstliche Befruchtung – welche Behandlungen gibt es?

Im Rahmen der künstlichen Befruchtung gibt es unterschiedliche Behandlungsarten. Je nach Verfahren ist der Aufwand unterschiedlich hoch, auch die Kosten variieren. Für die künstliche Befruchtung gibt es vier verschiedene Behandlungsmethoden:

  • Insemination: Bei der Insemination werden Samenzellen mit einer Spritze oder einem weichen Katheter in die Gebärmutter, den Gebärmutterhals oder den Eileiter eingebracht, von wo aus sie selbstständig zur Eizelle finden und sie befruchten müssen. Mitunter wird dieser Prozess zusätzlich mit einer hormonellen Stimulation gefördert, indem sich die Frau vor der Einleitung in der ersten Zyklushälfte Injektionen setzt, die die Eizellreifung unterstützen. Hat der Follikel in der Gebärmutter die richtige Größe erreicht, erfolgen die medikamentöse Auslösung des Eisprungs und die Einbringung der Samenzellen in Gebärmutter oder Eileiter.
  • In-Vitro-Fertilisation (IVF): Die In-Vitro-Fertilisation findet im Reagenzglas statt, wofür der Frau Eizellen entnommen und in einer Nährlösung mit den Samenzellen des Partners befruchtet werden. Zuvor werden die Eierstöcke hormonell stimuliert, um die Anzahl der Eizellen künstlich zu erhöhen. Im Falle einer Befruchtung setzt man die befruchtete Eizelle über einen Katheter wieder ein. Erfolgreich ist die Behandlung, wenn sich der Embryo dann weiterentwickelt. Die Erfolgsrate liegt bei 25 bis 30 Prozent.
  • Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI): Diese Behandlung verläuft ähnlich wie die IVF-Befruchtung. Allerdings wird hier eine Samenzelle (aus dem Ejakulat oder operativ aus den Hoden gewonnen) direkt in die Eizelle injiziert. Diese Methode kommt zur Anwendung, wenn der Mann zu wenig Samenzellen im Ejakulat oder einen Verschluss der Samenwege. Die Erfolgsrate liegt bei ca. 25 Prozent.
  • Intratubarer Gametentransfer (GIFT): Bei dieser Behandlung werden die Eizellen mithilfe einer Bauchspiegelung entnommen und anschließend zusammen mit den aufbereiteten Samenzellen des Partners in einen oder beide Eileiter injiziert. Die Befruchtung selbst erfolgt anschließend auf natürlichem Wege. Allerdings wird diese Methode kaum noch angewandt, weil sie mit einer erhöhten Gefahr für Eileiterschwangerschaften einhergeht. Die Erfolgsrate liegt bei knapp 20 Prozent.

Sie möchten Ihren Kinderwunsch von der Krankenkasse finanziell unterstützen lassen? Kein Problem. Die IKK Südwest bietet Ihnen einen Zuschuss, der weit über die gesetzlich verpflichtenden Leistungen hinausgeht. Jetzt Mitglied werden und Zuschuss beantragen.

Zuschuss für die künstliche Befruchtung durch die Krankenkasse – welche Kosten sind insgesamt zu erwarten?

Die Kosten sind ein zentraler Faktor bei der Entscheidung für eine künstliche Befruchtung. Damit Ihr Familienglück nicht allein von finanziellen Aspekten abhängig ist, unterstützen wir Sie bei Ihrem Kinderwunsch als Krankenkasse und gewähren Ihnen einen attraktiven Zuschuss.

Abhängig von der Behandlungsform, die für Sie infrage kommt, variieren die Kosten. Für die Insemination-Behandlung liegt der Aufwand je Zyklus bei 300 bis 900 Euro. Die In-Vitro-Fertilisation geht mit Kosten in Höhe von 2.000 bis 3.000 Euro pro Zyklus einher, während die ICSI-Variante ab etwa 4.000 Euro je Zyklus zu Buche schlägt. Als Familienversicherung erstatten wir Ihnen mindestens 50 Prozent der Kosten. Sofern die Behandlung nach dem 1. Januar 2019 begann, gehen wir über die gesetzliche Pflichtleistung hinaus und übernehmen zudem die restlichen 50 Prozent, jedoch maximal 1.000 Euro für jeden Behandlungsversuch.

Wie erhalte ich den Zuschuss für die künstliche Befruchtung von der Krankenkasse?

Bevor die Behandlung aufgenommen wird, ist vom Leistungserbringer ein Behandlungsplan zu erstellen. Diesen reichen Sie bei uns ein, damit wir ihn genehmigen. Im Behandlungsplan müssen detaillierte Angaben über die geplante Behandlung und die anfallenden Kosten zu finden sein. Der gesetzliche Zuschuss umfasst folgende Behandlungsmöglichkeiten:

  • acht Zyklen der Insemination ohne hormonelle Stimulation
  • drei Zyklen der Insemination mit hormoneller Stimulation
  • drei Zyklen der ICSI- oder IVF-Befruchtung (Anspruch auf einen dritten Versuch besteht nur dann, wenn bei einem der beiden vorangegangenen Zyklen eine Befruchtung eingetreten ist)

Damit Sie das Ganze möglichst unkompliziert umsetzen können, haben Sie die Möglichkeit, den Antrag auf Kostenübernahme für die künstliche Befruchtung durch die Krankenkasse nicht nur per Post, sondern auch bequem online über unsere App oder unsere Online-Geschäftsstelle einzureichen.

Auf einer Holzfläche steht ein Smartphone mit dem Cover des We-are-family-Podcast

In unserem Familien-Gesundheitspodcast erzählt eine Reproduktionsmedizinerin, welche Unterstützung Betroffene beim unerfüllten Kinderwunsch haben.

IKK-Service-Hotline

Sieben Tage in der Woche rund um die Uhr für Sie erreichbar.

Unsere Mitarbeiter beraten Sie kompetent, schnell und unbürokratisch bei allen Fragen zu Ihrer Kranken- oder kostenfreien Familienversicherung sowie zu Leistungen und Mitgliedschaft bei der IKK Südwest.