Kieferorthopädische Behandlung
Kostenübernahme bei Kindern und Jugendlichen durch die IKK Südwest
Bei Kindern und Jugendlichen übernimmt die IKK Südwest die vollen Kosten für Zahnspangen und andere erforderliche kieferorthopädische Behandlungen. Und zwar dann, wenn die Fehlstellung der Zähne und des Kiefers das
- Kauen
- Beißen
- Sprechen
- oder Atmen
erheblich beeinträchtigt.
Die Zahnfehlstellung beurteilt der Kieferorthopäde anhand der sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Sie sind in fünf Behandlungsbedarfsgrade eingeteilt. Eine ausgeprägte Fehlstellung, die eine Behandlung notwendig macht, liegt bei Grad drei bis fünf vor. Das bedeutet, dass ab KIG 3 die IKK Südwest die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung übernehmen darf. Eine weitere Voraussetzung für eine Kostenübernahme der IKK Südwest ist, dass die zur Behandlung erforderlichen Maßnahmen vor dem 18. Geburtstag begonnen werden.
Kostenübernahme von kieferorthopädischen Behandlungen bei Erwachsenen
Erwachsene müssen eine kieferorthopädische Behandlung in der Regel selbst bezahlen. Ausnahmen sind schwerwiegende Fehlstellungen in Verbindung mit einer Operation zur Bisskorrektur. Korrekturen mit Schienen (Aligner- oder Invisalign-Schienen), sowie eine kieferorthopädische Apparatur auf der Rückseite der Zähne (Lingualtechnik) dürfen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Behandlungsablauf und Kosten
Der Kieferorthopäde stellt zuerst einen Behandlungsplan auf, der alle notwendigen Maßnahmen, deren voraussichtliche Dauer sowie die wahrscheinlichen Kosten beinhaltet. Diesen Behandlungsplan reicht Ihr Kieferorthopäde vor der Behandlung bei der IKK Südwest zur Genehmigung ein. 100 Prozent der gesetzlichen Kosten werden von uns übernommen, wobei dies in zwei Schritten erfolgt:
- 80 Prozent der Kosten bezahlt die IKK Südwest direkt an den Zahnarzt, den verbleibenden gesetzlichen Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent zahlen Sie direkt an den Kieferorthopäden.
- Die Abrechnung seitens des Behandlers erfolgt ab der Bewilligung der Behandlung in vierteljährlichen Abständen jeweils zum Quartalsbeginn.
- Ihren Eigenanteil erstatten wir Ihnen nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung. Hierzu benötigen wir lediglich eine Bestätigung des Kieferorthopäden über den erfolgreichen Abschluss der Behandlung zusammen mit Ihren letzten drei Eigenanteilsrechnungen.
Kostenübernahme von kieferorthopädischen Behandlungen bei mehreren Kindern
Wenn Sie mehrere Kinder haben, die sich in kieferorthopädischer Behandlung befinden, übernimmt die IKK Südwest von Anfang an 90 Prozent der Kosten für Ihr zweites und jedes weitere Kind. Bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet die IKK Südwest auch die restlichen 10 Prozent der Kosten.
Mehr- und außervertragliche Leistungen
Im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung werden von dem Kieferorthopäden/in in der Regel auch sogenannte außervertragliche Leistungen angeboten, die die Behandlung in kosmetischer oder ästhetischer Hinsicht ergänzen oder dem Tragekomfort dienen können.
Solche Extras sind zum Beispiel
- Speedbrackets, Minibrackets, selbstligierende Brackets
- superelastische Bögen
- Bracketumfeldversiegelung
- oder festsitzende Retainer
Die Mehrkosten hierfür werden Ihnen privat in Rechnung gestellt und dürfen von uns nicht übernommen werden. Dabei darf eine Behandlung nicht von privaten Zusatzleistungen abhängig gemacht oder gar verweigert werden. Ebenso ist die Kostenbeteiligung an einer sogenannten Aligner-Therapie beziehungsweise Invisalign-Schiene nicht möglich. Am besten besprechen Sie mit dem Kieferorthopäden Ihres Kindes, ob es sinnvoll ist, diese Mehrleistungen in Anspruch zu nehmen. Erst nach erfolgter Aufklärung und auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten können dann auch solche Leistungen angeboten und erbracht werden, die über den GKV-Leistungskatalog hinausgehen.
IKK-Zahn-Hotline
Hier erhalten Sie Auskunft zu Themen wie Dentalpflege, Kieferorthopädie, Mundhygiene und Vorsorgeuntersuchungen oder zu Einsparmöglichkeiten des Eigenanteils bei Zahnersatz.
Wir sind von Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 18.00 Uhr und am Freitag von 08.00 bis 17.00 Uhr für Sie da.