IKK-Wahltarif-Beitragsrückerstattung
Sie haben die Möglichkeit, einen Teil Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung von der IKK Südwest rückerstattet zu bekommen.
Was sind die Voraussetzungen?
Sie nehmen in einem festgelegten Kalenderjahr keine Leistungen der IKK Südwest in Anspruch. Dafür erhalten Sie eine kalenderjährliche Prämie von der IKK Südwest
Damit Ihnen keine Nachteile entstehen und Sie vor unerwünschten Überraschungen geschützt sind, erhalten Sie nachfolgend wichtige Informationen zu diesem Thema. Sie können dann in Ruhe überlegen, ob Sie sich für die Teilnahme am IKK-Wahltarif Beitragsrückerstattung entscheiden.
Persönliches Sparpotenzial – faire Leistungen
Die kalenderjährliche Prämie beträgt ein Zwölftel der von Ihnen im Kalenderjahr selbst gezahlten Krankenversicherungsbeiträge. Jedoch höchstens 150 Euro für ein ganzes Kalenderjahr.
Wenn Sie folgende gesetzliche Leistungen in Anspruch nehmen, bleibt Ihre Prämie in voller Höhe erhalten.
- Leistungen zur Krankheitsverhütung, der Prävention (zum Beispiel Gesundheitskurse oder Schutzimpfungen), betriebliche Gesundheitsförderung, Selbsthilfeförderung
- Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (vertragszahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen)
- Medizinische Vorsorgeleistungen, mit Ausnahme der ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten (sogenannte Badekuren)
- Leistungen bei Schwangerschaft und Entbindung
- Gesundheitsuntersuchungen
- Organisierte Früherkennungsprogramme
- Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten
- Auslands-Bonusprogramm IKK TravelFit
Weitere Informationen können Sie sich hier downloaden:
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