Das Bonusprogramm unserer Krankenkasse funktioniert ganz einfach: Wer einen Gesundheitskurs besucht, im Fitnessstudio trainiert oder eine Vorsorgeuntersuchung wahrnimmt, bekommt einen Bonus gutgeschrieben. Zusammen mit Ihren familienversicherten Angehörigen können Sie pro Kalenderjahr bis zu sechs Maßnahmen sammeln und sich bonifizieren lassen.

Wie bekomme ich den Bonus?

Folgende Aktivitäten können Sie sich bonifizieren lassen:

  • Kontrolle des allgemeinen Gesundheitszustandes. Einmalig im Alter von 18 bis 34 Jahren, ab 35 Jahren alle drei Jahre.
  • nach § 26 SGB V und einmal je Untersuchung
  • Jugendgesundheitsuntersuchung J2 (einmalig)

Darmkrebsfrüherkennung

Brustkrebsfrüherkennung durch Mammografie-Screening

Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen (Ultraschallscreening)

  • Einmalig für Männer ab 65 Jahren.

Krebsfrüherkennung

  • Für Frauen ab 20 Jahren, für Männer ab 45 Jahren (einmal je Untersuchung).
  • Weitere Informationen zur Krebsfrüherkennung.
  • nach § 20i SGB V
  • einmal je vollständig durchgeführter Impfung.
  • Weitere Informationen zu Impfungen.
  • Zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen, Geburtsvorbereitungskurse, Rückbildungsgymnastik.
  • Für Frauen ab 20 Jahren, für Männer ab 45 Jahren (einmal je Untersuchung).
  • Weitere Informationen zur Krebsfrüherkennung.
  • ab 16 Jahren
  • in einem Fitnessstudio mit mindestens 24 Trainingseinheiten in einem Kalenderjahr.

Ab 18 Jahren

  • Erwerb Deutsches Feuerwehr-Fitness-Abzeichen
  • Erwerb Schwimmabzeichen nach den Bedingungen des Deutschen Schwimmverbandes
  • Erwerb Sportabzeichen nach den Bedingungen des Deutschen Olympischen Sportbundes
  • Erwerb Wanderabzeichen vom Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine
  • Organspendeausweis ab 16 Jahren
  • oder Knochenmarkspenderausweis, ab 18 Jahre
  • einmalig je Versicherter und Mitgliedschaft; nur bonifizierbar mit mindestens einer weiteren Maßnahme
  • Teilnahme an einer Sportveranstaltung in einer Ausdauersportart, die durch einen eingetragenen Sportverein begleitet wird oder sportliche Aktivitäten im Rahmen einer Mitgliedschaft in einem eingetragenen Sportverein
  • Teilnahme am Training einer Betriebs- beziehungsweise Hochschulsportgruppe
  • Teilnahme an IKK-Gesundheitsveranstaltungen. Weitere Informationen zu Gesundheitsveranstaltungen der IKK Südwest.
  • Teilnahme an einer nach § 20h SGB V geförderten Selbsthilfegruppe
  • Teilnahme an einer Selbsthilfe-Sportgruppe, die durch einen qualifizierten Trainingsleiter geführt wird.

Gesundheitsleistungen, die wir erstatten

Sie haben sich entschlossen, für Ihre gesammelten Boni Gesundheitsleistungen in Anspruch zu nehmen. Investieren Sie in folgende Leistungen:

  • Beiträge zu privaten Zusatzversicherungen
    • Altersvorsorge
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • betriebliche Altersvorsorge (Finanzierungsanteil des Arbeitnehmers)
    • Dread-Disease-Versicherung (Schwere-Krankheiten-Versicherung)
    • Erwerbsunfähigkeitsversicherung
    • Grundfähigkeitsversicherung
    • Krankenzusatzversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Unfallversicherung
  • Brillen und Kontaktlinsen mit Sehstärke
  • Eigenleistungen beziehungsweise Mehrkosten für kieferorthopädische Behandlungen
  • Eigenleistungen zur Gesundheitsvorsorge in Fitnessstudios
  • Geräte zur Messung und Erfassung des Fitness- und Gesundheitsstatus (Fitness-Tracker)
  • Gesundheitskurse außerhalb des gesetzlichen Leistungskataloges
  • Glaukom-Früherkennung
  • Mitgliedschaft in Sportvereinen
  • PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs
  • Testung von Lebensmittelunverträglichkeiten (IgG-Antikörpertests)

Und so funktioniert es: Sie bezahlen die Kosten für eine Gesundheitsleistung zunächst selbst. Anschließend reichen Sie die quittierte Rechnung bei uns ein und wir überweisen Ihnen den entsprechenden Betrag bis zur maximalen Höhe Ihres zur Verfügung stehenden Gesundheitsbonus.

Denken Sie daran: Auch Ihre familienversicherten Angehörigen können von den Gesundheitsleistungen profitieren!

Eine junge Frau macht Jogaübungen auf einer grünen Wiese und schaut in die Kamera

Am Bonusprogramm teilnehmen

In unserer IKK-Südwest-App oder unserer Online-Geschäftsstelle können Sie sich ganz einfach für das Bonusprogramm registrieren, das Bonusheft herunterladen und am IKK Gesundheitsbonus teilnehmen.

Nach erfolgreicher Registrierung in der Online-Geschäftsstelle, können Sie sich in den IKK Gesundheitsbonus einschreiben. Sowie Ihren persönlichen IKK Bonusantrag für das jeweils laufende Kalenderjahr bis zum 31. Dezember ausdrucken. Darüber hinaus kann ab dem 1. Dezember die Einschreibung für das Folgejahr vorgenommen werden. Bei Versicherten, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss ein gesetzlicher Vertreter der Teilnahmeerklärung zustimmen.

Nehmen Sie den IKK Bonusantrag einfach zu jeder Untersuchung mit und lassen Sie sich Ihre Teilnahme vom Arzt mit dem Praxisstempel bestätigen. Auch der Besuch eines anerkannten Gesundheitskurses oder einer anderen Veranstaltung zur Prävention wird auf Ihrem Bonusantrag eingetragen. Das Gute daran: Ihr Bonusantrag gilt nicht nur für Sie. Wir honorieren auch die Eigeninitiative aller mitversicherten Familienmitglieder.

Eine Teilnahme am Gesundheitsbonus ist grundsätzlich ab dem zweiten Jahr (Kalenderjahr) Ihrer Mitgliedschaft möglich. Auf Wunsch kann jedoch im ersten Jahr der Mitgliedschaft auf den Aktivbonus, zu Gunsten des Gesundheitsbonus, verzichtet werden. Sie können für Maßnahmen Boni sammeln, die nach der Registrierung (Ausdruck/Anforderung der Bonus-Unterlagen) erfolgt sind. Die durchgeführte Maßnahme muss nach dem 1. Januar des auf dem Bonusantrag angegebenen Kalenderjahres liegen. Dies gilt auch, wenn Sie eine Gesundheitsleistung in Anspruch nehmen wollen. Beispiel: Der Kauf der Brille muss nach der Registrierung und nach dem 1. Januar erfolgen.

Zum Zeitpunkt, an dem Sie den Antrag stellen und dieser bei uns eingegangen ist, müssen Sie bei der IKK Südwest versichert sein. Haben Sie Ihr angesammeltes Bonusguthaben am Ende eines Kalenderjahres nicht komplett ausgeschöpft, wird es Ihnen auf Antrag ins Folgejahr übertragen. IKK Gesundheitsbonus ist ein Jahresprogramm, das automatisch zum 31. Dezember des auf dem Bonusantrag angegebenen Kalenderjahres endet. Der Bonus wird grundsätzlich nach Ablauf des Kalenderjahres auf Antrag gewährt. Auf Antrag wird der Bonus auch unmittelbar nach Vorliegen der Voraussetzung ausgezahlt.

Die gewünschte Bonusvariante muss bis zum 30. April des Folgejahres gewählt werden.

Wenn Sie den Bonus doch nicht als Zuschuss zu Gesundheitsleistungen nutzen möchten und sich dazu entscheiden, ihn als Auszahlung zu erhalten, so können Sie sich jederzeit den halben angesparten Betrag auszahlen lassen.

Wenn Sie eine Gesundheitsuntersuchung in Anspruch genommen haben, weisen Sie uns diese nach. Zum Beispiel durch den Stempel des Arztes. Oder lassen Sie sich eine Teilnahmebestätigung ausstellen, wenn Sie an einer qualitätsgesicherten Gesundheitsveranstaltung teilgenommen haben. Gerne können Sie uns auch Rechnungskopien oder Kopien des Nachweises einreichen. Wenn Ihnen durch Ausstellen der Teilnahmebestätigung Kosten entstehen, kann die IKK Südwest diese nicht übernehmen.

Das Bonusprogramm IKK Gesundheitsbonus kann maximal zweimal in das Folgejahr übertragen werden. Der Bonus kann bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von 360 Euro (pro Jahr maximal 120 Euro) angespart werden. Ist diese maximale Ansparhöhe erreicht, muss bis spätestens 30.04. des Folgejahres die Erstattung für Gesundheitsleistungen beantragt werden. Erfolgt dies nicht, steht die Option der Abgeltung in Höhe der Hälfte des angesparten Betrages auf Antrag zur Verfügung. Solange die Abgeltung nicht beantragt wird, ist keine weitere Teilnahme am Gesundheitsbonus in der Bonusvariante 2 (Ansparen/Erstattung Gesundheitsleistung) möglich.

Mitglieder und deren mitversicherte Familienangehörige, die den Gesundheitsbonus der IKK Südwest in Anspruch nehmen, können nicht den Aktivbonus der IKK Südwest für das Kalenderjahr der Teilnahme erhalten.

Beitragsrückstände und andere bestehende Außenstände bei der IKK Südwest können mit dem auszuzahlenden Bonus zum Auszahlungszeitpunkt im Sinne des § 51 SGB I aufgerechnet werden.

Sie bekommen immer nur den Rechnungsbetrag, maximal bis zur Höhe Ihres angesparten Bonus, erstattet.

Der Arzt darf für einen oder mehrere Stempel im aktuellen Quartal kein Geld verlangen. Stempel aus vergangenen Quartalen darf er jedoch in Rechnung stellen. Je nachdem, wie viel Geld der Arzt dann für den Stempel verlangt, kann es günstiger sein, sich eine Patientenquittung ausstellen zu lassen. Für diese müssen Patienten einen Euro, gegebenenfalls zuzüglich Versandkosten, entrichten. Stellt der Arzt den Stempel anderweitig in Rechnung, kommen in der Regel mehr Kosten auf Sie zu.

Wenn Sie bereits an unserem IKK Gesundheitskonto teilnehmen und in diesem Rahmen Beiträge erstattet bekommen haben, können diese beim Gesundheitsbonus nicht mehr geltend gemacht werden. Dies gilt auch für Ihren Eigenanteil.

IKK-Service-Hotline

Sieben Tage in der Woche rund um die Uhr für Sie erreichbar.

Unsere Mitarbeiter beraten Sie kompetent, schnell und unbürokratisch bei allen Fragen zu Ihrer Kranken- oder kostenfreien Familienversicherung sowie zu Leistungen und Mitgliedschaft bei der IKK Südwest.

Bürgerentlastungsgesetz

Mit dem Bürgerentlastungsgesetz sollen die Bürger durch eine stärkere steuerliche Abzugsfähigkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge entlastet werden. Informieren Sie sich auf unserer Seite Bürgerentlastungsgesetz, wie hoch der Freibetrag für Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten ist.

Weitere wichtige Informationen zum Gesundheitsbonus finden Sie in folgendem Merkblatt: