Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im häuslichen Bereich (z. B. Handschuhe, Schürzen, Saugunterlagen)
Was sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel dienen der häuslichen Pflege, der Unterstützung der pflegebedürftigen Personen im Alltag und dem Schutz der Pflegepersonen. In der Regel handelt es sich um Verbrauchsartikel zur einmaligen Nutzung.
Wer hat Anspruch auf “zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel”?
- Versicherte mit einem Pflegegrad nach SGB XI (Sozialgesetzbuch 11) der Pflegeversicherung
- Die Pflege muss zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft durchgeführt werden.
Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?
Kosten von maximal 40 Euro monatlich werden durch die IKK Südwest übernommen, für Hilfsmittel wie:
- Aufsaugende Bettschutzeinlagen
- Fingerlinge
- Einmalhandschuhe
- Mundschutz medizinisch oder FFP2
- Schutzschürzen (Einmalgebrauch)
- Schutzschürzen (wiederverwendbar)
- Händedesinfektionsmittel, -tücher
- Flächendesinfektionsmittel, -tücher
- Schutzservietten zum Einmalgebrauch
Wie erhalten Sie “zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel”?
- Es ist keine ärztliche Verordnung erforderlich.
- Die Leistungserbringer haben in der Regel ein Formblatt zur Beantragung der Kostenübernahme.
- Vertrags- und Produkt- sowie Preisinformationen können Sie auch auf der Internetseite des GKV-Spitzenverband erhalten.
Woher bekommen Sie “zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel”?
- Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest, zum Beispiel die Apotheke oder das Sanitätshaus.
- Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten, wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche.
Wie viele “zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel” stehen Ihnen pro Monat zu?
- Die Menge und Zusammensetzung der Pflegehilfsmittel bestimmen Sie durch die Angaben auf dem Formblatt des Leistungserbringers innerhalb des monatlichen Pauschalbetrages.
- Die Menge sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie kann monatlich angepasst werden.
Welche Kosten sind für “zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel” durch Sie zu zahlen?
- Es ist keine gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
- Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen sowie bei Übersteigen der Pauschale erforderlich.