Signalanlagen (z. B. Blitzwecker, Funk-Rauchwarnmelder)
Was sind Signalanlagen?
Diese Hilfsmittel werden bei schwerhörigen und tauben Menschen eingesetzt. Sie wandeln akustische in optische Signale um. Sie ermöglichen eine direkte visuelle Informationsweitergabe an den Betroffenen.
Wer hat Anspruch auf Signalanlagen?
Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose
Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?
- Funk-Türklingeltaster
- Funk-Personenruftaster
- Funk-Alarmsender
- Funk-Babysender
- Funk-Türklingel-Telefonkombination
- Funk-Rauchwarnmelder
- Blitzlampe
- Vibrationswecker
- Lichtsignalanlage
Wie erhalten Sie Signalanlagen?
- Sie benötigen eine ärztliche Verordnung mit Angabe der leistungsbegründenden Diagnose sowie einen Grundriss Ihrer Wohnung bzw. Ihres Hauses.
Woher bekommen Sie Signalanlagen?
- Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
- Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche.
Welche Signalanlagen stehen Ihnen zu?
- Die Art der Versorgung richtet sich nach den Angaben auf der ärztlichen Verordnung und den medizinischen Erfordernissen.
- Die Versorgung sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.
Welche Kosten sind für Signalanlagen durch Sie zu zahlen?
- Die gesetzliche Zuzahlung und den ggf. erforderlichen Eigenanteil sind zu leisten.
- Bei diesen beiden Signalanlagen besteht nach den GKV Empfehlungen immer ein Eigenanteil für Gebrauchsgegenstände:
Blitz-Vibrationswecker in Höhe von 15,00 Euro
Funkbaby-Sender in Höhe von 25,00 Euro - Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.