Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung/Mobilität

Was sind Hausnotrufgeräte?

Bei Hausnotrufgeräten handelt es sich um ein elektronisches Meldesystem, das über den Telefonfestnetzanschluss mit einer Notrufzentrale verbunden wird. In Notsituationen können Sie durch Auslösen eines Alarmknopfes Hilfe anfordern.

Wer hat Anspruch auf einen Hausnotruf?

Versicherte:

  • Versicherte, mit vorliegender Eingruppierung in einen Pflegegrad, die in ihrer häuslichen Umgebung alleine leben beziehungsweise den meisten Teil des Tages alleine sind (nicht „Betreutes Wohnen“),
  • und die fehlende Fähigkeit zum Absetzen eines konventionellen Hilfsrufes per Telefon haben,
  • und es auf Grund Ihres Pflegezustandes jederzeit zu einer lebensbedrohlichen Zustandsverschlechterung kommen kann.

Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?

Hausnotrufgerät zuzüglich einer mobilen Einheit (Funkfinger, Medaillon oder Armband)

Wie erhalten Sie das Hausnotrufgerät?

Reichen Sie als Versicherter den unterzeichneten Formvordruck eines Leistungserbringers bei der Pflegekasse ein.

Woher bekommen Sie das Hausnotrufgerät?

  • Die Pflegekassen haben mit den Leistungserbringern gemäß § 78 Abs.1 SGB XI Versorgungsverträge zur leihweisen Überlassung der Hausnotrufgeräte abgeschlossen.
  • Das Verzeichnis der Leistungserbringer und Vertragspartner ist beim GKV-Spitzenverband einzusehen.
  • Üblicherweise regionale Pflegedienstanbieter, wie beispielsweise Johanniter, DRK, Malteser, ASB usw.

Welche Kosten sind für das Hausnotrufgerät durch Sie zu zahlen?

Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.

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