Milchpumpen
Was sind Milchpumpen?
Die Milchpumpe ist ein Hilfsmittel zum Abpumpen der Muttermilch bei Stillproblemen der Mutter oder Trink-Saugproblemen des Kindes. Nach dem Abpumpen erfolgt die Milchabgabe an den Säugling per Trinkflasche.
Wer hat Anspruch auf Milchpumpen?
- Versicherte Frauen beziehungsweise Säuglinge mit einer leistungsbegründenden Diagnose
- Sollte Ihr Säugling bei einer Fremdkasse des Vaters versichert sein, so ist das Hilfsmittel über diese Krankenkasse zu beantragen
Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?
- Milchpumpe leihweise inklusive einmalig Zubehör manuell
- Milchpumpe leihweise inklusive einmalig Zubehör elektrisch
- Doppelmilchpumpe leihweise inklusive Zubehör als Doppelset bei Mehrlingsgeburten mit Vermerk auf der Verordnung
- Bei Bedarf Brustaufsatz einfach oder doppelt
Wie erhalten Sie eine Milchpumpe?
- Verordnung des Klinikarztes für maximal 4 Wochen
- Verordnung durch Ihren Gynäkologen beziehungsweise Kinderarzt für die Dauer pro Verordnung von jeweils 28 Tagen
Woher bekommen Sie die Milchpumpe?
- Die Versorgung kann direkt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest erfolgen.
- Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche.
Welche Kosten sind für die Milchpumpe durch Sie zu zahlen?
- Es ist keine gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
- Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.
- Gegebenenfalls wird durch den Leistungserbringer eine Kaution eingefordert (dies ist keine kassenvertragliche Regelung und es ist keine Erstattung möglich).