Messgeräte für Körperzustände-/funktionen im häuslichen Bereich (z. B. Blutgerinnung, Lungenfunktion, Blutdruck, Monitore)
Was sind Messgeräte für Körperzustände?
Messgeräte für Körperzustände dienen zur Eigenmessung beziehungsweise Überwachung von Körperfunktionen und -zuständen. Sie dienen zum frühzeitigen Erkennen der Erforderlichkeit von therapeutischen oder medikamentösen Maßnahmen.
Wer hat Anspruch auf Messgeräte für Körperzustände?
Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose
Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?
- Lungenfunktionsmessgeräte (zum Beispiel Peak-Flow-Meter)
- Blutdruckmessgeräte
- Überwachungsgeräte/-monitore zur Überwachung der Atem- und Herztätigkeit inklusive Sauerstoffsättigung
- Pulsoximeter
- Blutgerinnungsmessgeräte (Koagulationsmessgeräte)
- Überwachungsgeräte für Epilepsiekranke
- Blutzuckermessgeräte (siehe Blutzuckermessgeräte und Zubehör, rtCGM)
- Personenwaagen bei Erforderlichkeit zur Dialsyseüberwachung
- Erforderliches Zubehör
Wie erhalten Sie Messgeräte für Körperzustände?
Ärztliche Verordnung mit Angabe der leistungsbegründenden Diagnose.
Woher bekommen Sie Messgeräte für Körperzustände?
- Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
- Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche.
Wie viele Hilfsmittel stehen Ihnen pro Monat zu?
- Die Versorgung erfolgt nach den Angaben auf der ärztlichen Verordnung.
- Die Menge sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie kann monatlich angepasst werden.
Welche Kosten sind für Messgeräte für Körperzustände durch Sie zu zahlen?
- Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
- Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.