Inkontinenzhilfen, aufsaugend (Windeln) im stationären Pflegebereich
Was sind aufsaugende Inkontinenzhilfen, stationär?
Aufsaugende Inkontinenzhilfen sind Windeln oder Einlagen zur Anwendung im stationären Pflegebereich. Sie werden von Personen benötigt, die nicht in der Lage sind, Harn und/oder Stuhlabgang zu kontrollieren. Ursache können Fehlbildungen beziehungsweise verschiedene Krankheits- oder Verletzungsfolgen sein.
Wer hat Anspruch auf Inkontinenzhilfen im stationären Pflegebereich?
Versicherte, mit einer leistungsbegründenden Diagnose im stationären Pflegebereich
Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?
- Aufsaugende Inkontinenzvorlagen
- Netzhosen für Inkontinenzvorlagen zur Fixierung
- Aufsaugende Inkontinenzhosen (seitliche Klebefixierung)
Wie erhalten Sie die Inkontinenzhilfen?
Ärztliche Verordnung mit der Angabe einer leistungsbegründenden Diagnose einmal jährlich.
Woher bekommen Sie die Inkontinenzhilfen?
- In der Regel erfolgt die Beratung bzgl. der Inkontinenzprodukte durch das stationäre Pflegepersonal.
- Die Bestellung erfolgt zentral durch das Pflegeheim inklusive der Lieferung in die jeweiligen Wohnbereiche.
- Wird die Versorgung nicht zentral durch das Pflegeheim vorgenommen kann eine Versorgung durch einen Vertragspartner der IKK Südwest angestrebt werden.
- Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche.
- Sie können bei einem oder mehreren Leistungserbringern telefonisch Probepakete zum testen anfordern.
Wie viele Inkontinenzhilfen stehen Ihnen pro Monat zu?
- Es gibt keine festgelegte Menge; der Lieferumfang wird durch Ihre Angaben bei der Trinkmenge oder Ihren Erfahrungswerte festgelegt.
- Die Menge sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie kann monatlich angepasst werden.
Welche Kosten sind für Inkontinenzhilfen durch Sie zu zahlen?
- Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
- Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.