Inkontinenzhilfen, aufsaugend
Was sind aufsaugende Inkontinenzhilfen?
Dank moderner Produkte und bequemer Versandmöglichkeiten ist die Inkontinenzversorgung einfacher denn je. Aufsaugende Inkontinenzhilfen sind Windeln oder Einlagen, die im ambulanten, häuslichen Bereich verwendet werden. Sie werden von Personen benötigt, die nicht in der Lage sind, Harn und/oder Stuhlabgang zu kontrollieren. Ursache können Fehlbildungen beziehungsweise verschiedene Krankheits- oder Verletzungsfolgen sein.
Wer hat Anspruch auf Inkontinenzhilfen?
Versicherte, aber auch Kinder ab drei Jahren, mit der Diagnose Inkontinenz. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung.
Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?
- aufsaugende Inkontinenzvorlagen
- Netzhosen für Inkontinenzvorlagen zur Fixierung
- aufsaugende Inkontinenzhosen (seitliche Klebefixierung)
Wie erhalten Sie die Inkontinenzhilfen?
- Ein Klinikarzt verordnet die Inkontinenzhilfen für maximal vier Wochen
- oder ein Allgemeinmediziner, Internist, Urologe für maximal sechs Monate. Die Verordnung umfasst die Angabe des Produktes und die erforderliche Tagesmenge.
Woher bekommen Sie die Inkontinenzhilfen?
- Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
- Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten. Mit unserer Kundenberatersuche finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner oder nutzen Sie unsere Vertragspartnersuche
- Sie können bei einem oder mehreren Leistungserbringern telefonisch Probepakete zum Testen anfordern.
Wie viele Inkontinenzhilfen stehen Ihnen pro Monat zu?
- Es gibt keine festgelegte Menge; der Lieferumfang wird durch Ihre Angaben bei der Trinkmenge oder Ihren Erfahrungswerten festgelegt.
- Die Menge sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie kann monatlich angepasst werden.
Welche Kosten sind für Inkontinenzhilfen durch Sie zu zahlen?
- Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
- Wenn Sie sich für ein Wunschprodukt entscheiden, welches über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgeht, müssen Sie die Differenz (Aufzahlung) selbst bezahlen.