Hilfsmittel zur Kompressionstherapie (z. B. Kompressionsstrümpfe)
Was sind Hilfsmittel zur Kompressionstherapie?
Die klassische Kompressionstherapie dient zum Druckaufbau auf das sie umschließende Körpergewebe. Ziel ist die Förderung des Rückflusses des Blutes (in den Venen), der Lymphe (in den Lymphbahnen) und der Vermeidung von vermehrten Gewebebildungen, -wucherungen nach Verbrennungen.
Man kann die Kompression konventionell mit Kompressionsmaßnahmen zum Tragen am Körper (Kompressionsstrümpfe, Kompressionsbekleidung) oder durch apparative Kompression (Mehrkammerkompressionsgerät) vornehmen. Die konservative Versorgung unterteilt sich in die Kompressionsstärke I-IV (Kompressionsklasse) und die Kompressionsart in der Herstellung (flach oder rundgestrickt).
Wer hat Anspruch auf Hilfsmittel zur Kompressionstherapie?
Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose.
Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?
- Kompressionstrümpfe in Rundstrick (zum Beispiel Waden-, Schenkel-, Armstrumpf, Strumpfhosen, Handschuhe) Kompressionsklasse I-IV
- Kompressionsstrümpfe in Flachstrick (zum Beispiel Waden-, Schenkel-, Armstrumpf, Strumpfhosen, Handschuhe) Kompressionsklasse I-IV
Wie erhalten Sie die Hilfsmittel zur Kompressionstherapie?
Ärztliche Verordnung (Sie können sich mit Ihrer ärztlichen Verordnung direkt an einen Vertragspartner wenden)
Woher bekommen Sie die Hilfsmittel zur Kompressionstherapie?
- Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
- Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche
Wie viele Hilfsmittel zur Kompressionstherapie stehen Ihnen pro Jahr zu?
Bei der Versorgung mit Flachstrick:
- Bei der Erstversorgung: zwei Versorgungen im ersten Halbjahr (erstes Paar zur Probe mindestens 2 Wochen; nach erfolgreicher Erprobung kann die zweite Versorgung erfolgen), anschließend eine Folgeversorgung im zweiten Halbjahr
- Bei weiteren Folgeversorgungen: 1 Versorgungen pro Halbjahr
Bei der Versorgung mit Rundstrick:
- 1 Versorgung pro Halbjahr (2 insgesamt pro Jahr)
Welche Kosten sind für die Hilfsmittel zur Kompressionstherapie durch Sie zu zahlen?
- Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
- Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.