Tracheostoma

Was sind Hilfsmittel bei Tracheostoma?

Ein Tracheostoma ist eine operativ angelegte Öffnung der Luftröhre (Trachea = Luftröhre, Stoma = Mund/Mündung) zur Atmung/Beatmung bei nicht vorliegender/eingeschränkter Atmungsmöglichkeit über die Nase oder den Mund. Die Hilfsmittel bei Tracheostoma ermöglichen eine Sicherstellung der Atmung und Pflege des künstlichen Luftröhrenzugangs.

Wer hat Anspruch auf Hilfsmittel bei Tracheostoma?

Versicherte nach einer Tracheostomaanlage mit leistungsbegründender Diagnose.

Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?

  • Trachealkanülen, Sprechhilfen
  • Kanülentragebänder
  • Cuffdruckmesser
  • Wärme-/Feuchtigkeitsaustauscher (künstliche Nasen)
  • Trachealkompressen
  • Stomabuttons
  • Shuntventile
  • Kanülenreinigungsbürsten, Borkenpinzetten
  • Tracheospreizer
  • Wasserschutz im Rahmen einer Physiotherapie
  • Bei Bedarf Absauggeräte beziehungsweise Inhalationshilfen

Wie erhalten Sie die Hilfsmittel bei Tracheostoma?

  • Verordnung des Klinikarztes für maximal vier Wochen
  • Ärztliche Verordnung mit Angabe der erforderlichen Versorgung

Woher bekommen Sie die Hilfsmittel zur Traeostomaversorgung?

  • Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
  • Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche
  • Sie können bei einem oder mehreren Leistungserbringern telefonisch Probepakete zum Testen anfordern.

Wie viele Hilfsmittel stehen Ihnen pro Monat zu?

  • Es gibt keine festgelegte Menge; der Lieferumfang wird durch die Angaben des Entlassmanagements der Klinik beziehungsweise die Aufführung der Hilfsmittel auf der Verordnung und Ihrer Erfahrungswerte bestimmt.
  • Die Menge sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie kann monatlich angepasst werden.

Welche Kosten für Hilfsmittel bei Tracheostoma fallen für Sie an?

  • Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
  • Wenn Sie sich für ein Wunschprodukt entscheiden, welches über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgeht, müssen Sie die Differenz (Aufzahlung) selbst bezahlen.

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