Haarersatz/Perücken
Was ist Haarersatz?
Haarersatz sind Perücken oder Haarteile bei vorübergehendem oder langfristigem und massivem Haarverlust. Die Hilfsmittelversorgung umfasst nur den Haarersatz, der notwendig ist, um einem unbefangenen Beobachter den Verlust des Haupthaares nicht sogleich erkennbar werden zu lassen.
Wer hat Anspruch auf Haarersatz?
- Versicherte (außer Männer) mit massivem Haarausfall/-Verlust unter dem Aspekt der entstellenden Wirkung als Krankheitswert zur Teilhabe am Leben
- Versicherte Frauen, Kinder und Jugendliche mit einer leistungsbegründenden Diagnose
- Transsexuelle bei fehlender Anpassmöglichkeit, wenn auf Grund von massivem Haarausfall kein ausreichendes weibliches Auftreten ermöglicht werden kann.
Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?
- Konfektionierte Haarteile
- konfektionierte Vollperücken
- in begründeten Fällen Maßanfertigungen
- Perückenkopf
- Befestigungselemente
Wie erhalten Sie den Haarersatz?
Sie benötigen eine ärztliche Verordnung mit Angabe der leistungsbegründenden Diagnose.
Woher bekommen Sie den Haarersatz?
- Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
- Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche
Welcher Haarersatz steht Ihnen zu?
- Die Art der Versorgung richtet sich nach den Angaben auf der ärztlichen Verordnung und den medizinischen Erfordernissen.
- Die Versorgung sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.
Welche Kosten sind für den Haarersatz durch Sie zu zahlen?
- Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
- Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.