Beinprothesen
Was sind Beinprothesen?
Beinprothesen sind Körperersatzstücke, insbesondere zum funktionellen Ausgleich einer Behinderung nach Amputation oder Fehlbildung/Fehlanlage im Bereich der unteren Extremitäten.
Wer hat Anspruch auf Beinprothesen?
Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose.
Welche Prothesen sind aufzahlungsfrei enthalten?
- Vor- und Mittelfußprothesen
- Zehenprothesen
- Fußprothesen
- Knieexartikulationsprothesen
- Hüftexartikulationsprothesen
- Unterschenkelprothesen
- Oberschenkelprothesen
Wie erhalten Sie eine Beinprothese?
Sie benötigen eine ärztliche Verordnung mit Angabe der leistungsbegründenden Diagnose.
Woher bekommen Sie eine Beinprothese?
- Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
- Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche.
Wie viele Beinprothesen stehen Ihnen zu?
- Die Versorgung erfolgt nach den Angaben auf der ärztlichen Verordnung.
- Grundsätzlich erfolgt die Versorgung mit einer Beinprothese in einfacher Ausstattung. Die Erstversorgung erfolgt allerdings bis zur abgeschlossenen Wundheilung mit einer Interimsprothese.
- Die Versorgung mit einer neuen Prothese kommt nur in Betracht, wenn eine Reparatur nicht mehr möglich oder unwirtschaftlich ist.
Welche Kosten sind für eine Beinprothese durch Sie zu zahlen?
- Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
- Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.