Beinprothesen

Was sind Beinprothesen?

Beinprothesen sind Körperersatzstücke, insbesondere zum funktionellen Ausgleich einer Behinderung nach Amputation oder Fehlbildung/Fehlanlage im Bereich der unteren Extremitäten.

Wer hat Anspruch auf Beinprothesen?

Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose.

Welche Prothesen sind aufzahlungsfrei enthalten?

  • Vor- und Mittelfußprothesen
  • Zehenprothesen
  • Fußprothesen
  • Knieexartikulationsprothesen
  • Hüftexartikulationsprothesen
  • Unterschenkelprothesen
  • Oberschenkelprothesen

Wie erhalten Sie eine Beinprothese?

Sie benötigen eine ärztliche Verordnung mit Angabe der leistungsbegründenden Diagnose.

Woher bekommen Sie eine Beinprothese?

  • Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
  • Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche.

Wie viele Beinprothesen stehen Ihnen zu?

  • Die Versorgung erfolgt nach den Angaben auf der ärztlichen Verordnung.
  • Grundsätzlich erfolgt die Versorgung mit einer Beinprothese in einfacher Ausstattung. Die Erstversorgung erfolgt allerdings bis zur abgeschlossenen Wundheilung mit einer Interimsprothese.
  • Die Versorgung mit einer neuen Prothese kommt nur in Betracht, wenn eine Reparatur nicht mehr möglich oder unwirtschaftlich ist.

Welche Kosten sind für eine Beinprothese durch Sie zu zahlen?

  • Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
  • Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.

Weitere Informationen zu unseren Verträgen: