Armprothesen

Was sind Armprothesen?

Armprothesen sind Körperersatzstücke, insbesondere zum funktionellen Ausgleich einer Behinderung nach einer Amputation oder Fehlbildung/Fehlanlage im Bereich der oberen Extremitäten.

Wer hat Anspruch auf eine Armprothese?

Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose.

Welche Prothesen sind aufzahlungsfrei enthalten?

  • Handexartikulationsprothesen
  • Ellenbogenexartikulationsprothesen
  • Schulterprothesen
  • Finger-/Teilhandprothesen
  • Unterarmprothesen
  • Oberarmprothesen

Wie erhalten Sie eine Armprothese?

Sie benötigen eine ärztliche Verordnung mit Angabe der leistungsbegründenden Diagnose.

Woher bekommen Sie eine Armprothese?

  • Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
  • Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche.

Wie viele Armprothesen stehen Ihnen zu?

  • Die Versorgung erfolgt nach den Angaben auf der ärztlichen Verordnung.
  • Grundsätzlich erfolgt die Versorgung in einfacher Ausstattung.
  • Die Versorgung mit einer neuen Prothese kommt nur in Betracht, wenn eine Reparatur nicht mehr möglich oder unwirtschaftlich ist.

Welche Kosten sind für eine Armprothese durch Sie zu zahlen?

  • Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
  • Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.

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