Heilmittel

Die IKK Südwest bezahlt alle notwendigen, vom Arzt verordneten Heilmittel, soweit eine Kostenübernahme nicht vom Gesetzgeber ausgeschlossen wurde.

Unter Heilmitteln versteht man bestimmte medizinische Dienstleistungen, die zum Beispiel ein Physiotherapeut, ein Ergotherapeut oder ein Sprachtherapeut erbringt.

Bei allen Heilmitteln gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen.

Was sind Heilmittel?

Heilmittel sind äußere medizinische Anwendungen, die dazu dienen, eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder die Beschwerden zu lindern. Zu den Heilmitteln zählen unter anderem

  • Krankengymnastik
  • Lymphdrainage
  • Massagen
  • Ergotherapie
  • Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie
  • Podologie
  • Ernährungstherapie

Welche Zuzahlungen muss ich leisten?

Der vom Gesetzgeber festgelegte Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der Kosten für die Heilmitteltherapie sowie 10 Euro je Verordnung. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind von der Zuzahlung ausgenommen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen werden auf die Höchstgrenze der Zuzahlungen im Kalenderjahr angerechnet.

Was ist bei der Verordnung von Heilmitteln zu beachten?

Die sogenannte Heilmittel-Richtlinie beschreibt, welche Heilmittel bei bestimmten Erkrankungen sinnvollerweise zum Einsatz kommen. Danach muss sich der Arzt bei seiner Verordnung richten. Die Anzahl der Therapieeinheiten richtet sich nach Art und Schwere der Erkrankung und der damit einhergehenden Störung. Ist zum Beispiel Krankengymnastik erforderlich, verordnet Ihnen der Arzt diese auf einer Heilmittelverordnung. Darauf teilt der Arzt dem Therapeuten detailliert die Ursache der Erkrankung, eventuelle Begleiterkrankungen und das Ziel der Therapie mit. Mit der Verordnung gehen Sie zu einer zugelassenen Physiotherapie-Praxis Ihrer Wahl.

Wie finde ich eine passende Heilmittelpraxis?

Sie sind auf der Suche nach einer Heilmittelpraxis für Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie, Ernährungstherapie sowie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie? Auf folgender Internetseite finden Sie eine Heilmittelerbringerliste. Wählen Sie den gewünschten Heilmittelbereich aus und geben Sie einen Ort oder eine Postleitzahl ein. Alle in der Liste aufgeführten Heilmittelpraxen dürfen Leistungen zu Lasten der IKK Südwest erbringen und direkt mit uns abrechnen.

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