Familienversicherung: Wie wird ein Pflegekind krankenversichert?

Ein Kleinkind küsst seinen Vater auf die Wange

Haben Sie ein Kind zur Pflege bei sich aufgenommen und möchten wissen, wie Sie es krankenversichern sollen? Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, eine Familienversicherung für ein Pflegekind abzuschließen. Bevor Sie dies anstreben, ist es wichtig, zu klären, ob bereits eine Krankenversicherung für das Kind besteht. Denn hierfür gibt es verschiedene Optionen. So können Pflegekinder sowohl durch die leiblichen als auch die Pflegeeltern krankenversichert werden. Auch eine direkte Versicherung über das Jugendamt ist möglich. Laut § 40 SGB VIII ist es prinzipiell dafür verantwortlich, dafür zu sorgen, dass für das Pflegekind eine Krankenversicherung besteht.

Wann übernimmt das Jugendamt die Krankenversicherung für ein Pflegekind?

Wenn die Pflegeeltern oder die leiblichen Eltern des Kindes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, ist das Pflegekind über sie versichert. Sofern jedoch für das Kind kein Versicherungsschutz besteht, etwa weil beide Elternpaare eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, übernimmt das Jugendamt angemessene Beiträge für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. Die Voraussetzungen dafür werden vom Jugendamt individuell geprüft, sodass es empfehlenswert ist, sich entsprechend beraten zu lassen, bevor dies beim Jugendamt beantragt wird.

Ist es möglich, eine Familienversicherung für ein Pflegekind abzuschließen?

Der Abschluss einer Familienversicherung für Pflegekinder ist grundsätzlich möglich, denn für sie bestehen im Grunde die gleichen Ansprüche wie für leibliche Kinder. Das bedeutet, dass Sie Ihr Pflegekind beitragsfrei familienversichern können, bis es das 18. Lebensjahr vollendet hat. In einzelnen Fällen ist es sogar möglich, die Familienversicherung über diesen Zeitpunkt hinaus fortzuführen. Sofern das Pflegekind zum Beispiel keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, kann es bis zum 23. Lebensjahr familienversichert bleiben. Bei Pflegekindern in schulischer oder beruflicher Ausbildung gilt dies sogar bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Bei Verzögerung der Ausbildung ihres Pflegekindes durch einen Wehr- oder Freiwilligendienst kann ihr Kind noch so lange weiter nach dem 25. Geburtstag versichert bleiben, wie der Dienst gedauert hat, maximal jedoch ein Jahr.

Welche Voraussetzungen gelten für die Familienversicherung für das Pflegekind?

Da Pflegekinder mit leiblichen Kindern gleichgestellt sind, gelten für sie auch die gleichen Voraussetzungen wie für andere Familienangehörige, wenn es um die Familienversicherung geht. Hierfür sind die folgenden Bedingungen ausschlaggebend:

  • Der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt befindet sich in Deutschland.
  • Die Pflegekinder sind nicht versicherungsfrei oder von der Versicherung befreit.
  • Es liegt keine eigene Versicherung vor.
  • Sie sind nicht hauptberuflich selbstständig.
  • Sie verfügen über kein regelmäßiges Gesamteinkommen von mehr als 535 Euro pro Monat, es sei denn, sie üben einen Minijob mit einem Einkommen von bis zu 556 Euro aus.

Darüber hinaus besteht die Option, Pflegekinder dauerhaft und ohne Altersgrenze familienzuversichern, wenn sie auch als Erwachsene nicht für ihren Lebensunterhalt sorgen können, etwa aufgrund einer Behinderung, deren Dauer nicht absehbar ist.

Wir beantworten alle Ihre Fragen zur Familienversicherung für Ihr Pflegekind

Die Erhaltung Ihrer Gesundheit und die Ihrer Angehörigen sind uns ein zentrales Anliegen. Wir möchten, dass es Ihnen gut geht und stellen Ihnen dafür unser umfangreiches Leistungsportfolio und unser Know-how zur Verfügung. Haben Sie Fragen zur Familienversicherung für Ihr Pflegekind und möchten sich beraten lassen? Kontaktieren Sie uns einfach – wir nehmen uns gerne die Zeit, Ihr Anliegen ausführlich mit Ihnen zu besprechen.

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