Familienversicherung bei Selbstständigkeit – attraktive Vorteile für Ihre Gesundheit
Die gesetzliche Familienversicherung ist eine Möglichkeit, sich als Angehöriger über Eltern oder Partner mitversichern zu lassen. Sie bietet mehrere Vorzüge, denn wer darüber mitversichert ist, zahlt keine eigenen Beiträge, hat jedoch Anspruch auf die gleichen Leistungen wie eine regulär versicherte Person. Um auch als Selbstständiger von der Familienversicherung zu profitieren, müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Wie komme ich als Selbstständiger in die Familienversicherung?
Wer sich als selbstständig tätiger Angehöriger beitragsfrei mitversichern lassen möchte, muss diverse Kriterien erfüllen. So ist diese Art der Versicherung nur möglich, wenn:
- gleichzeitig nicht versicherungsfrei ist (zum Beispiel Beamte oder Arbeitnehmer mit hohem Einkommen)
- sich der Hauptwohnsitz in Deutschland befindet,
- die mitversicherte Person nicht selbst versicherungspflichtig und
Wichtig für Selbstständige: Die Mitgliedschaft als Angehöriger in der Familienversicherung ist bei einer selbstständigen Arbeit nur dann möglich, wenn diese nicht hauptberuflich ausgeübt wird. Dies ist gegeben, wenn der mitversicherte Angehörige nicht mehr als 18 Stunden wöchentlich für die selbstständige Arbeit aufwendet. Ist jemand in Vollzeit selbstständig tätig, besteht für ihn somit keine Option, beitragsfreies Mitglied einer Familienversicherung zu werden.
Kann ich als Selbstständiger meine Angehörigen in der Familienversicherung mitversichern?
Selbstständige Versicherungsnehmer können ihre Angehörigen in einer Familienversicherung mitversichern, wenn sie selbst die Beiträge entrichten und freiwillig gesetzlich versichert sind. Zu den Familienmitgliedern, die hiervon profitieren können, zählen:
- Ehepartner sowie eingetragene Lebenspartner,
- leibliche, adoptierte oder Pflegekinder,
- Stief- und Enkelkinder, sofern sie überwiegend durch die versicherte Person versorgt werden.
Eine Aufnahme von Angehörigen ist unter den gleichen Voraussetzungen, die im vorherigen Absatz genannt wurden, möglich. Zudem sollten sie nicht bereits Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sein.
Die beitragsfreie Versicherung von Kindern ist bis zum 18. Lebensjahr möglich. Wenn die Verdienstgrenze nicht überschritten wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen dieser Zeitraum bis zum 25. Lebensjahr verlängert werden.
Kann man als Kleinunternehmer familienversichert bleiben?
Kleinunternehmer, die ihre selbstständige Tätigkeit als Nebenberuf ausüben, können beitragsfrei in die Familienversicherung aufgenommen zu werden, sofern ihr Gesamteinkommen maximal 535 Euro im Monat (Stand 2025) beträgt. Bei einem Minijob darf bis zur Geringfügigkeitsgrenze verdient werden.
Wenn Sie Fragen zur Einkommens- bzw. Geringfügigkeitsgrenze haben, nehmen wir uns gerne die Zeit, Ihren konkreten Fall mit Ihnen zu besprechen und zu prüfen, ob eine Familienversicherung für Sie beziehungsweise Ihre Angehörigen infrage kommt. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterhelfen zu dürfen.
Familienversicherung bei Selbstständigkeit und für Angehörige – nutzen Sie unsere Beratung
Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden sind uns wichtig. Daher legen wir Wert darauf, Ihnen jederzeit die bestmögliche Unterstützung zukommen zu lassen. Möchten Sie gerne mehr über die Leistungen der IKK Südwest, die Möglichkeiten der Familienversicherung bei Selbstständigkeit oder das hierfür nötige Antragsverfahren wissen? Sie erreichen uns bequem und einfach telefonisch über die IKK-Südwest-Hotline oder über unsere digitalen Services. Auch die Antragstellung ist denkbar einfach. Sie können den entsprechenden Antrag auf Familienversicherung als PDF herunterladen und uns zusenden oder den Antrag über unsere Online-Geschäftsstelle einreichen. Nutzen Sie noch heute unsere Beratung!
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66098 Saarbrücken
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