Kann ich eine Familienversicherung für ein Adoptivkind abschließen?
Die Familienversicherung ist eine Chance, Ihre Angehörigen unter bestimmten Voraussetzungen in Ihrer Krankenversicherung mitzuversichern – und das, ohne zusätzliche Beiträge zahlen zu müssen. Dies gilt für leibliche Kinder ebenso wie für adoptierte Kinder. Der Abschluss der Familienversicherung für Ihr Adoptivkind ist bis zum 18. Geburtstag möglich. Daneben gibt es in bestimmten Fällen erweiterte Altersgrenzen. So kann das Adoptivkind bis zum 23. Lebensjahr mitversichert werden, wenn es keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Die Altersgrenze kann auch für Adoptivkinder auf das 25. Lebensjahr angehoben werden, wenn diese:
- zur Schule gehen,
- eine Ausbildung ohne Gehalt machen,
- für ein Studium eingeschrieben sind oder
- ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr absolvieren.
Bei Unterbrechung der schulischen oder beruflichen Ausbildung, zum Beispiel durch den freiwilligen Wehrdienst oder den Bundesfreiwilligendienst, verlängert sich die Altersgrenze um den entsprechenden Zeitraum.
Welche Voraussetzungen gelten für die Familienversicherung für ein Adoptivkind?
Um das Adoptivkind mit in die Familienversicherung aufzunehmen, muss mindestens eines der Adoptivelternteile Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sein. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass das mitversicherte Adoptivkind in Ihrem Haushalt lebt oder von Ihnen überwiegend unterhalten wird. Ansonsten gelten die generellen Voraussetzungen der Familienversicherung für berechtigte Familienangehörige. Diese sehen wie folgt aus:
- Der Wohnsitz befindet sich in Deutschland.
- Das Einkommen der mitversicherten Person überschreitet die Geringfügigkeitsgrenze von 535 Euro pro Monat nicht (556 Euro bei Ausübung eines Minijobs).
- Es besteht keine hauptberufliche Selbstständigkeit des Adoptivkindes.
- Das Adoptivkind ist nicht versicherungsfrei, versicherungspflichtig oder privat versichert.

Welche Leistungen bietet die Familienversicherung der IKK Südwest?
Ihre Gesundheit ist uns besonders wichtig! Wenn Sie Ihr Adoptivkind bei uns familienversichern, profitiert es ebenso wie Sie von sämtlichen Leistungen aus dem umfangreichen Portfolio der IKK Südwest. Dies reicht von Vorsorgeuntersuchungen über Impfungen bis hin zum Kinderkrankengeld. Darüber hinaus bieten wir Ihnen als Ihre Familienkasse unterschiedliche Bonusprogramme. Zudem deckt unser Leistungsportfolio unterschiedliche alternative Heilmethoden ab. Werden Sie jetzt Mitglied der IKK Südwest und sichern Sie Ihre Gesundheit und die Ihrer Familie umfassend ab!
Gibt es bei der Familienversicherung für das Adoptivkind Unterschiede zum leiblichen Kind?
Im Hinblick auf die Familienversicherung bestehen von rechtlicher Seite keine Unterschiede zwischen einem leiblichen und einem adoptierten Kind. Beide verfügen als familienversicherte Angehörige über die gleichen Ansprüche im Hinblick auf die Leistungen, Zusatzleistungen und Bonusprogramme und für beide gelten dieselben Voraussetzungen. Auch im Antragsformular ist das Adoptivkind dem leiblichen Kind gleichgestellt, sodass es für Adoptiveltern sehr einfach ist, die gesamte Familie kranken zu versichern.
Worauf muss man bei der Krankenversicherung für ein Adoptivkind achten?
Neben der Erfüllung der Voraussetzung und den Altersgrenzen für die Familienversicherung Ihres Adoptivkindes müssen Sie gar nichts weiter beachten. Um die Aufnahme Ihres Adoptivkindes in die Familienversicherung zu beantragen, nutzen Sie einfach unser Formular, das Sie entweder online oder in Papierform ausfüllen und uns zusenden. Dies erfolgt per Post, via E-Mail oder über unsere Online-Geschäftsstelle. Möchten Sie sich gerne genauer informieren? Nutzen Sie gerne unsere IKK-Service-Hotline, über die wir Sie an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr beraten.
Hier können Sie sich Ihren Antrag auf Familienversicherung herunterladen.
Senden Sie uns den ausgefüllten Antrag per Post zu:
IKK Südwest
66098 Saarbrücken
Die Aufnahme in die Familienversicherung kann auch ganz einfach über unsere Online-Geschäftsstelle erfolgen.
- In die Online-Geschäftsstelle einloggen
- Notwendige Daten unter
Mein Postfach -> Anträge & Formulare -> Neuantrag Familienversicherung
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