Außerklinische Intensivpflege
Die Versorgung von schwerstpflegebedürftigen Kindern und Erwachsenen, die häufig beatmet oder über eine Trachealkanäle abgesaugt werden müssen, bezeichnet man als außerklinische Intensivpflege. Eine Betreuung ist hier rund um die Uhr erforderlich, da jederzeit eine lebensbedrohliche Situation eintreten kann.
Leistungen der Außerklinischen Intensivpflege
Wenn Ihr behandelnder Arzt Ihnen eine Verordnung für eine außerklinische Intensivpflege ausstellt, können bei Vorliegen der Voraussetzungen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in Anspruch genommen werden.
Dazu gehören beispielsweise
- spezielle Überwachung des Gesundheitszustandes und die sich daraus ergebenden notwendigen Interventionen,
- Pflege des Tracheostomas und das Trachealkanülenmanagement,
- Bedienung und Überwachung eines Beatmungsgerätes,
- Anwendung von Inhalations- und Absauggeräten,
- Erfassung und Bewertung von Vitalparametern,
- Einleitung und Durchführung von Notfallmaßnahmen und des Krisenmanagements.
Die außerklinische Intensivpflege kann
- im häuslichen Umfeld,
- in einer stationären Pflegeeinrichtung,
- oder in der Wohngemeinschaft,
in Anspruch genommen werden. Sie wird jeweils ambulant oder stationär von hierfür speziell qualifizierten Pflegediensten beziehungsweise Pflegepersonal erbracht.
Sie sind unsicher, welche Form für Sie die richtige ist? Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!
Sie wählen den Leistungserbringer – die IKK Südwest übernimmt die Kosten
Bei der Auswahl des Anbieters der außerklinischen Intensivpflege, haben Sie die freie Wahl unter den Leistungserbringern, mit denen die IKK Südwest Verträge abgeschlossen hat. Rufen Sie uns gerne an oder nutzen Sie unsere Pflegeanbietersuche, um einen Überblick über das Angebot zu erhalten.
Außerklinische Intensivpflege – Informationen zur Zuzahlung
Findet die Versorgung in einer stationären Pflegeeinrichtung oder in einer Wohngemeinschaft statt, so liegt die Zuzahlung bei 10 Euro für maximal 28 Tage im Kalenderjahr.
Erfolgt die Pflege im häuslichen Umfeld, zahlen Sie einen Eigenanteil von 10 Prozent der Kosten für maximal 28 Tage im Kalenderjahr, zuzüglich 10 Euro je Rezept.
Dies gilt für alle Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Die Zuzahlungen für die außerklinische Intensivpflege werden auf die Höchstgrenze für Zuzahlungen angerechnet.
Haben Sie sich für eine stationäre Pflegeeinrichtung entschieden, übernimmt die IKK Südwest zusätzlich Ihren Eigenanteil an den Pflegeheimkosten. Bei einer außerklinischen Intensivpflege im häuslichen Bereich oder in einer Wohngemeinschaft, tragen Sie die Kosten für Unterbringung und Verpflegung selbst.
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